6. August 1806 | Das Ende des Heiligen Römischen Reiches
- Carlo
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6. August 1806 | Das Ende des Heiligen Römischen Reiches
2 Wochen 3 Tage herVor 220 Jahren, am 6. August 1806, endete eine politische Ordnung, deren Ursprünge bis in das frühe Mittelalter zurückreichten: Kaiser Franz II. legte die römisch-deutsche Kaiserkrone nieder und erklärte das Band, das ihn mit dem Heiligen Römischen Reich verbunden hatte, für gelöst.
Der entscheidende Abschnitt seiner in Wien ausgefertigten Erklärung lautete sinngemäß, dass das Amt und die Würde des Reichsoberhauptes durch die Vereinigung mehrerer Reichsstände im Rheinbund erloschen seien. Franz entband daher die Kurfürsten, Fürsten und Stände, die Mitglieder der Reichsgerichte sowie die übrigen Reichsbediensteten von den Verpflichtungen, die sie gegenüber ihm als dem gesetzlichen Oberhaupt des Reiches übernommen hatten.
Damit handelte es sich nicht lediglich um eine persönliche Abdankung. Der Kaiser erklärte zugleich die bisherige reichsrechtliche Verbindung für beendet.
Der Weg zum 6. August 1806
Das Ende des Reiches kam nicht überraschend. Seine politische und territoriale Ordnung war bereits seit Jahren schweren Belastungen ausgesetzt:
- Die Kriege gegen das revolutionäre und später napoleonische Frankreich hatten das Reich militärisch und politisch geschwächt.
- Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 hatte durch Säkularisation und Mediatisierung die Landkarte des Reiches grundlegend verändert.
- Nach der österreichisch-russischen Niederlage bei Austerlitz am 2. Dezember 1805 musste Franz im Frieden von Pressburg weitere schwere Zugeständnisse hinnehmen.
- Am 12. Juli 1806 schlossen sich sechzehn deutsche Fürsten unter dem Protektorat Napoleons zum Rheinbund zusammen und sagten sich vom Reich los.
- Napoleon setzte Franz schließlich unter Druck, die Reichskrone niederzulegen.
Das Reich war damit bereits vor dem formellen Akt vom 6. August in wesentlichen Teilen handlungsunfähig geworden. Bedeutende Reichsstände hatten den Reichsverband verlassen, zentrale Verfassungsorgane verloren ihre Grundlage und eine Wahl eines neuen römisch-deutschen Königs oder Kaisers fand nicht mehr statt.
Durfte der Kaiser das Reich überhaupt auflösen?
Reichsrechtlich war die Lage keineswegs eindeutig.
Franz II. konnte zweifellos auf die Kaiserwürde verzichten. Die Reichsverfassung kannte jedoch kein ausdrücklich geregeltes Verfahren, durch das ein Kaiser das gesamte Reich aus eigener Machtvollkommenheit hätte auflösen können.
Gerade deshalb wurde schon damals diskutiert, ob Franz lediglich abdanken durfte oder ob er auch berechtigt war, die Reichsstände und Reichsbediensteten von ihren Verpflichtungen zu entbinden und das Reichsband für gelöst zu erklären.
In der politischen Wirklichkeit setzte sich seine Erklärung dennoch durch. Es gab weder eine neue Kaiserwahl noch einen ernsthaften Versuch der verbliebenen Reichsstände, die bisherigen Institutionen fortzuführen. Der Immerwährende Reichstag in Regensburg, die Reichsgerichte und die übrigen Reichsorgane stellten ihre Tätigkeit ein.
Das Ende des Reiches war somit zugleich ein rechtlicher Akt und die Anerkennung einer bereits eingetretenen politischen Wirklichkeit.
Die Erzählung vom Reichsherold auf der Kirche Am Hof
Häufig wird berichtet, ein kaiserlicher oder Reichsherold sei am Vormittag des 6. August 1806 von der Hofburg zur Kirche „Zu den neun Chören der Engel“ am Platz Am Hof geritten und habe die Erklärung von deren Altane öffentlich verlesen.
Diese eindrucksvolle Szene gehört inzwischen fast zum festen Bild vom Ende des Alten Reiches. Quellenkritisch ist jedoch Vorsicht geboten.
Eine solche Verkündung am 6. August 1806 ist bislang nicht sicher nachweisbar. Möglicherweise liegt eine Verwechslung mit dem 7. Dezember 1804 vor. An diesem Tag wurde von der Altane der Kirche Am Hof tatsächlich feierlich die Annahme des erblichen österreichischen Kaisertitels bekannt gemacht.
Die Geschichte vom letzten Reichsherold sollte daher als verbreitete, aber nicht zweifelsfrei belegte Überlieferung behandelt werden.
Franz II. wurde zu Franz I.
Franz verlor durch die Niederlegung der Reichskrone nicht seine Kaiserwürde überhaupt.
Bereits am 11. August 1804 hatte er den erblichen Titel eines Kaisers von Österreich angenommen. Als römisch-deutscher Kaiser wurde er als Franz II., als Kaiser von Österreich hingegen als Franz I. gezählt.
Von 1804 bis 1806 führte er somit gleichzeitig beide Kaiserwürden. Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches regierte er weiterhin als Kaiser Franz I. von Österreich und blieb bis zu seinem Tod im Jahr 1835 Herrscher der habsburgischen Länder.
Diese vorsorgliche Schaffung des österreichischen Kaisertums bewahrte nicht nur den kaiserlichen Rang des Hauses Habsburg-Lothringen. Sie verhinderte auch, dass Napoleon innerhalb der europäischen Rangordnung als einziger Kaiser des Westens auftreten konnte.
Der Orden vom Goldenen Vlies überdauerte das Reich
Vom Ende des Heiligen Römischen Reiches nicht aufgehoben wurde der österreichische Zweig des Ordens vom Goldenen Vlies.
Der 1430 von Herzog Philipp dem Guten von Burgund gegründete Orden war kein Reichsorden und keine Institution der Reichsverfassung. Er war ein burgundischer und später habsburgischer dynastischer Ritter- und Hausorden. Seine enge Verbindung mit den römisch-deutschen Kaisern beruhte darauf, dass die Großmeisterwürde über Jahrhunderte von Angehörigen des Hauses Habsburg getragen wurde.
Franz II. blieb daher auch nach dem 6. August 1806 Souverän des Ordens. Der Orden bestand unter den Kaisern von Österreich weiter und überdauerte schließlich auch das Ende der Habsburgermonarchie im Jahr 1918.
Der österreichische Ordenszweig besteht bis heute. Sein Souverän ist das Oberhaupt des Hauses Habsburg-Lothringen; seit dem Jahr 2000 wird dieses Amt von Karl Habsburg-Lothringen ausgeübt. Am Fest des heiligen Andreas, dem 30. November, werden weiterhin Ordensfeiern abgehalten und neue Mitglieder aufgenommen.
Gerade hier zeigt sich ein wesentlicher Unterschied zwischen einem staatlichen Orden und einem dynastischen Hausorden: Ein staatlicher Orden ist an eine bestimmte Krone oder Staatsgewalt gebunden. Ein dynastischer Orden kann hingegen innerhalb eines historischen Herrscherhauses weiterbestehen, selbst wenn die von diesem Haus einst getragenen Throne und Staatsformen längst verschwunden sind.
Ein stilles Ende mit weitreichenden Folgen
Mit der Erklärung vom 6. August 1806 endete eine Ordnung, die über viele Jahrhunderte hinweg Könige, Fürsten, geistliche Herrschaften, Reichsstädte, Grafen, Ritter und zahlreiche weitere Körperschaften unter einem gemeinsamen, wenn auch komplizierten rechtlichen Dach verbunden hatte.
Das Reich war am Ende weder ein moderner Zentralstaat noch bloß ein bedeutungsloses Überbleibsel des Mittelalters. Es war eine historisch gewachsene Rechts- und Friedensordnung, deren Gerichte und Institutionen besonders kleineren Reichsständen und Untertanen Schutz gegenüber mächtigeren Nachbarn bieten konnten.
Sein Ende schuf souveräne Einzelstaaten, beseitigte aber zugleich jene übergeordnete Rechtsordnung, innerhalb derer diese Territorien zuvor miteinander verbunden gewesen waren.
Das Heilige Römische Reich verschwand – doch zahlreiche seiner rechtlichen, dynastischen, heraldischen und kulturellen Traditionen lebten weiter.
Quellen und weiterführende Literatur
- Erklärung Kaiser Franz’ II. über die Niederlegung der deutschen Kaiserkrone, Wien, 6. August 1806.
- Historisches Lexikon Bayerns: „Ende des Alten Reiches“.
- Karl Otmar Freiherr von Aretin: Heiliges Römisches Reich 1776–1806. Reichsverfassung und Staatssouveränität. Wiesbaden 1967.
- Anton Karl Mally: „Was geschah am 6. Aug. 1806 auf dem Wiener Platz Am Hof? Offenbar nichts!“, in: Österreich in Geschichte und Literatur, Jahrgang 43, 1999.
- Eric-Oliver Mader: Die letzten „Priester der Gerechtigkeit“. Die Auseinandersetzung der letzten Generation von Richtern des Reichskammergerichts mit der Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Berlin 2005.
- Ordenskanzlei des Ordens vom Goldenen Vlies (Hrsg.): Das Haus Österreich und der Orden vom Goldenen Vlies. Graz 2007.
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