1. August 2026 | Die Eidgenossenschaft, die keine Orden verleiht

1. August 2026 | Die Eidgenossenschaft, die keine Orden verleiht

1 Woche 4 Tage her - 1 Woche 4 Tage her
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Die Eidgenossenschaft, die keine Orden verleiht

Am Samstag, dem 1. August 2026, begeht die Schweiz ihren Nationalfeiertag. Er erinnert traditionell an den Anfang August 1291 ausgestellten Bundesbrief der drei Waldstätten Uri, Schwyz und Unterwalden. Im Jahr 2026 liegt dieses symbolische Gründungsdokument 735 Jahre zurück.

Unter den europäischen Staaten nimmt die Schweiz auch auf dem Gebiet des Auszeichnungswesens eine bemerkenswerte Sonderstellung ein: Die Schweizerische Eidgenossenschaft besitzt bis heute keinen allgemeinen staatlichen Verdienstorden, der – vergleichbar etwa mit dem österreichischen Ehrenzeichen oder dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland – für zivile, politische, wissenschaftliche, kulturelle oder soziale Verdienste verliehen wird.

Das historische „Ordensverbot“

Die ablehnende Haltung gegenüber ausländischen Titeln, Pensionen und Orden hat tiefe historische Wurzeln. Sie entstand aus der Erfahrung, dass auswärtige Mächte einflussreiche Schweizer durch Geldzahlungen, Ämter, Titel und Auszeichnungen an sich zu binden versuchten.

Artikel 12 der Bundesverfassung von 1848 bestimmte daher, dass Mitglieder der Bundesbehörden, eidgenössische Zivil- und Militärbeamte sowie eidgenössische Repräsentanten von auswärtigen Regierungen weder Pensionen oder Gehälter noch Titel, Geschenke oder Orden annehmen durften. Die Bundesverfassung von 1874 übernahm diese Bestimmung. Das Verbot sollte vor allem die politische Unabhängigkeit und die republikanische Gleichheit der Amtsträger schützen.

Mit der Totalrevision der Bundesverfassung von 1999 wurde der bisherige Artikel 12 nicht mehr in die neue Verfassung aufgenommen. Damit verschwand jedoch nicht jede entsprechende Regelung aus dem schweizerischen Recht.

Kein allgemeines Verbot für Schweizer Bürger

Heute besteht kein allgemeines gesetzliches Verbot, das sämtlichen Schweizer Staatsangehörigen die Annahme ausländischer Orden untersagen würde. Die historischen Bestimmungen gelten vielmehr in spezialgesetzlicher Form für bestimmte öffentliche Funktionen fort.
So bestimmt das Bundespersonalgesetz:
„Dem Personal ist die Ausübung einer amtlichen Funktion für einen ausländischen Staat sowie die Annahme von Titeln und Orden ausländischer Behörden verboten.“

Vergleichbare Vorschriften gelten unter anderem für die Mitglieder des Bundesgerichts, des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts. Das heutige Verbot ist daher in erster Linie ein beamten- und richterrechtliches Unabhängigkeitsgebot – kein umfassendes Ordensverbot für die gesamte Schweizer Bevölkerung.
Keine eidgenössische Ordenshierarchie

Bemerkenswert bleibt dennoch, dass die Eidgenossenschaft selbst keinen nationalen Verdienstorden geschaffen hat. Es gibt weder ein Großkreuz noch Komtur-, Offiziers- oder Ritterklassen und auch keine allgemeine, tragbare zivile Verdienstmedaille des Bundes.

Das bedeutet allerdings nicht, dass die Schweiz verdienstvolle Leistungen grundsätzlich nicht würdigt. Bund, Kantone, Städte, Gemeinden, Hochschulen, Vereine und andere Institutionen kennen unterschiedliche Preise, Ehrenmedaillen, Ehrennadeln und Ehrenbürgerrechte. Diese bilden jedoch kein einheitliches eidgenössisches Ordenssystem.
Auch historisch wurden in der Schweiz vereinzelt Medaillen und militärische Erinnerungszeichen ausgegeben. Aus solchen Einzelstiftungen entwickelte sich jedoch kein dauerhaftes staatliches Ordenswesen.

Die Ribbons der Schweizer Armee

Die Schweizer Armee verwendet heute sogenannte „Ribbons“, also rechteckige Bandschnallen, die am Ausgangsanzug getragen werden können. Das offizielle System umfasst unter anderem:
  • Dienstleistungsabzeichen nach der Zahl der geleisteten Diensttage,
  • Auszeichnungen für außerordentliche Leistungen,
  • Schützenauszeichnungen,
  • Ausbildungsauszeichnungen,
  • Sportauszeichnungen,
  • Auszeichnungen für bestimmte Einsätze und Missionen.

Diese Ribbons sind militärische Leistungs-, Ausbildungs- und Tätigkeitsabzeichen. Sie begründen keine Mitgliedschaft in einem Verdienstorden und verleihen weder eine Ordensklasse noch einen persönlichen Rang innerhalb eines staatlichen Auszeichnungssystems. Am Tenue A dürfen höchstens neun solcher Ribbons getragen werden.

Republikanische Zurückhaltung statt fehlender Anerkennung

Die vielfach verwendete Aussage, die Schweiz „verleihe keine Orden“, ist somit grundsätzlich richtig, muss aber differenziert verstanden werden.

Die Eidgenossenschaft besitzt keinen allgemeinen staatlichen Verdienstorden. Gleichzeitig kennt sie sehr wohl militärische Auszeichnungen, kantonale und kommunale Ehrungen sowie zahlreiche nichtstaatliche Preise und Ehrenzeichen. Auch dürfen Schweizer Bürger grundsätzlich ausländische Orden annehmen, sofern sie nicht einer Personengruppe angehören, für die ein besonderes gesetzliches Annahmeverbot gilt.

Gerade in dieser Zurückhaltung zeigt sich ein charakteristisches Element des schweizerischen Staatsverständnisses: Verdienste können anerkannt werden, ohne daraus eine staatlich geordnete Hierarchie von Großkreuzen, Sternen, Bändern und Ordensklassen zu schaffen.
Die Schweiz ehrt – aber sie erhebt die Geehrten nicht in einen Orden.

Quellen
  • Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft von 1848, Artikel 12.
  • Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft von 1874, Artikel 12.
  • Bundesgesetz über das Bundespersonal, insbesondere die Bestimmungen über ausländische Funktionen, Titel und Orden.
  • Bundesgesetz über das Bundesgericht sowie die entsprechenden Organisationsgesetze der eidgenössischen Gerichte.
  • Schweizer Armee: „Ribbons – Auszeichnungen“.
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