27. Juli 1931 | Ritterorden vom Heiligen Grab

27. Juli 1931 | Ritterorden vom Heiligen Grab

1 Tag 20 Stunden her - 1 Tag 20 Stunden her
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Wie der Ritterorden vom Heiligen Grab seinen heutigen Namen erhielt

Am 27. Juli 1931 traf Papst Pius XI. eine Entscheidung, die bis heute im offiziellen Namen des Ritterordens vom Heiligen Grab zu Jerusalem fortlebt. In einer Audienz bestätigte der Papst die Beschlüsse einer eigens eingesetzten Kardinalskommission und bestimmte, dass der Orden künftig die lateinische Bezeichnung

 Ordo Equester Sancti Sepulcri Hierosolymitani

führen sollte – auf Deutsch: Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem.

Das entsprechende Dekret der Heiligen Zeremonialkongregation wurde allerdings nicht bereits am 27. Juli, sondern erst am 5. August 1931 in Rom ausgefertigt und anschließend in den Acta Apostolicae Sedis, dem amtlichen Publikationsorgan des Heiligen Stuhls, veröffentlicht. Der 27. Juli bezeichnet somit den Tag der päpstlichen Genehmigung, während der 5. August das förmliche Datum des Dekrets ist.

 Eine Auseinandersetzung zwischen zwei Ritterorden

Der Anlass für die Entscheidung war keine bloße sprachliche Modernisierung. Das Dekret trägt vielmehr die Überschrift:

„Über die Streitfrage zwischen dem Malteserorden und dem Orden vom Heiligen Grab“

Zwischen dem Souveränen Malteserorden und dem Orden vom Heiligen Grab war eine Auseinandersetzung über Bezeichnungen, historische Ansprüche und die Verwendung bestimmter Titel entstanden. Papst Pius XI. hatte deshalb Kardinäle der Heiligen Zeremonialkongregation damit beauftragt, die von beiden Seiten vorgelegten Schriften und Urkunden zu prüfen.

Die Kommission stützte sich vor allem auf vier jüngere päpstliche Dokumente: das Apostolische Schreiben Cum multa Papst Pius’ IX. vom 24. Januar 1868, das Breve Venerabilis Frater Vincentius Leos XIII. von 1888, Quam multa Pius’ X. von 1907 sowie Decessores Nostri Pius’ XI. vom 6. Januar 1928. Diese Dokumente sollten nach Auffassung der Kongregation als die neuere rechtliche Grundlage des Ordens betrachtet werden.

 „Equester“ war bereits seit 1868 Bestandteil des Namens

Entgegen einer häufig wiederholten Darstellung wurde das Wort „Equester“ – „ritterlich“ oder „Ritter-“ – nicht erst 1931 eingeführt.
Die Zeremonialkongregation stellte ausdrücklich fest, dass der von Papst Pius IX. 1868 neu geordnete Verband bereits die Bezeichnung

Ordo Equester Sancti Sepulcri

geführt hatte. Diese Namensform sollte grundsätzlich beibehalten werden. Die Zusätze Sacer – „heilig“ –, Militaris – „militärisch“ – und zunächst auch Hierosolymitanus – „von Jerusalem“ – wurden von der Kongregation nicht als Bestandteile der 1868 festgelegten rechtlichen Bezeichnung anerkannt.

Die Erklärung, „Equester“ sei 1931 eingeführt worden, um deutlich zu machen, dass der Orden keine bewaffnete Streitmacht mehr sei, lässt sich daher aus der Originalquelle nicht ableiten. Ebenso wenig spricht das Dekret von einer Anpassung an eine besondere „päpstliche phaleristische Terminologie“. Es ging vielmehr um die eindeutige rechtliche und zeremonielle Abgrenzung des Ordens.

 Der päpstliche Zusatz „von Jerusalem“

Papst Pius XI. ging jedoch über die zunächst vorgeschlagene Namensform hinaus. Kraft einer ausdrücklich als gnadenweise bezeichneten päpstlichen Verleihung gestattete er, am Ende des Namens den Zusatz Hierosolymitani – „von Jerusalem“ anzufügen.

 Das Dekret bestimmte daher:„Die rechtmäßige Bezeichnung des Ordens soll von nun an lauten: Ordo Equester S. Sepulcri Hierosolymitani.“

Damit erhielt der Orden jene lateinische Namensform, die er im Wesentlichen noch heute führt.

Der Zusatz verweist selbstverständlich auf Jerusalem und das Heilige Grab als geistliches Zentrum des Ordens. Das Dekret selbst erklärt jedoch nicht, dass dieser Namensbestandteil eigens zur Bekräftigung der Unterstützung des Lateinischen Patriarchats oder zur Bewahrung der christlichen Präsenz im Heiligen Land eingeführt worden sei. Eine solche Deutung ist zwar mit der heutigen Aufgabe des Ordens vereinbar, darf aber nicht als wörtliche Begründung des Dokuments von 1931 ausgegeben werden.

 Das Ende des „Heiligen Militärordens“

Gleichzeitig untersagte das Dekret ausdrücklich, künftig weiterhin den Titel

Sacri Militaris Ordinis Hierosolymitani

– „Heiliger Militärorden von Jerusalem“ – zu verwenden. Ebenso durfte der Lateinische Patriarch von Jerusalem damals nicht als „Großmeister“, sondern nur als Rektor und ständiger Administrator des Ordens bezeichnet werden. Auch die Bezeichnung der Ordensvertreter als Bajulivi, also Baillis oder Balleienvorsteher, wurde untersagt.
Die Regelung hatte somit nicht allein den Ordensnamen zum Gegenstand. Sie ordnete zugleich die Leitungsstruktur, die Amtsbezeichnungen, die Ausstellung der Diplome und die Anerkennung der Ordensinsignien neu.

Die Namen neu ernannter Ritter sollten der Apostolischen Brevenkanzlei mitgeteilt werden. Nach entsprechender Prüfung waren die Ernennungen zu registrieren und die Diplome mit dem amtlichen Sichtvermerk zu versehen. Dies sollte insbesondere die öffentliche Anerkennung der Ordensauszeichnungen in Staaten erleichtern, die freundschaftliche Beziehungen zum Heiligen Stuhl unterhielten.

 Mehr als eine bloße Namensänderung

Der 27. Juli 1931 markiert daher keinen vollständigen Neubeginn und auch nicht einfach den Übergang von einem kämpfenden zu einem nur noch zeremoniellen Ritterorden. Vielmehr bestätigte Pius XI. an diesem Tag eine umfassende rechtliche und zeremonielle Neuordnung.

Das entscheidende neue Element des Namens war nicht das bereits seit 1868 verwendete Equester, sondern der ausdrücklich vom Papst verliehene Zusatz Hierosolymitani.
Die Bedeutung Jerusalems reicht dabei weit über eine historische oder geografische Herkunftsbezeichnung hinaus. Nach dem heutigen Statut besteht die Aufgabe des Ordens insbesondere darin, das christliche Leben seiner Mitglieder zu fördern und das Lateinische Patriarchat von Jerusalem sowie dessen religiöse, karitative, schulische, kulturelle und soziale Einrichtungen zu unterstützen.

So verbindet der heutige Name drei wesentliche Elemente seiner Identität: das Rittertum, das Heilige Grab und die bleibende geistliche Bindung an Jerusalem.

Quelle
Acta Apostolicae Sedis, Band 23, 1931, S. 385–387: Dekret der Heiligen Zeremonialkongregation über die Auseinandersetzung zwischen dem Malteserorden und dem Orden vom Heiligen Grab; päpstliche Genehmigung vom 27. Juli 1931, ausgefertigt in Rom am 5. August 1931.
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