25. Juli 2026 | Die Genehmigung, die der Verleihung vorausgeht

25. Juli 2026 | Die Genehmigung, die der Verleihung vorausgeht

3 Tage 19 Stunden her - 3 Tage 19 Stunden her
#
Die Genehmigung, die der Verleihung vorausgeht

Nach den geltenden britischen Bestimmungen darf kein britischer Staatsangehöriger im weiteren Sinne – in der amtlichen Terminologie ein UK national – einen offiziellen ausländischen Orden, ein Ehrenzeichen, eine Auszeichnung oder eine Medaille ohne Genehmigung des britischen Monarchen annehmen oder tragen. Der Begriff umfasst nicht nur britische Staatsbürger, sondern unter anderem auch Staatsangehörige der britischen Überseegebiete, britische Untertanen im engeren rechtlichen Sinn und sogenannte British protected persons.

 Das Verfahren muss eingeleitet werden, bevor der vorgesehene Empfänger von der beabsichtigten Auszeichnung erfährt. Nicht der Auszuzeichnende selbst, sondern der verleihende Staat, ein Commonwealth-Staat, ein anderes Reich des Monarchen oder die betreffende internationale Organisation hat die Genehmigung zu beantragen. Eine nachträgliche Genehmigung, nachdem die Auszeichnung bereits verliehen oder förmlich angeboten worden ist, ist nicht möglich. Dadurch soll insbesondere verhindert werden, dass ein britischer Staatsangehöriger vor vollendete Tatsachen gestellt wird oder eine bereits öffentlich bekannt gewordene Ehrung nachträglich zurückgewiesen werden muss.

 Bei zivilen Empfängern wird das Ersuchen gewöhnlich durch die diplomatische Vertretung des verleihenden Staates beim Court of St James’s an das Honours Secretariat des Foreign, Commonwealth and Development Office gerichtet. Soll ein aktiver oder ehemaliger Angehöriger der britischen Streitkräfte ausgezeichnet werden, ist hingegen der Defence Services Secretary im Ministry of Defence zuständig. Dem Antrag müssen unter anderem Angaben zur Person, zur vorgesehenen Ordensklasse und vor allem eine genaue Begründung der auszuzeichnenden Verdienste beigefügt werden.

 Eine Genehmigung kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Auszeichnung bestimmte, unmittelbare und bewusst zugunsten des verleihenden Landes erbrachte Dienste würdigt. Der Antrag soll normalerweise innerhalb von fünf Jahren nach diesen Leistungen gestellt werden. In der Regel wird keine Genehmigung erteilt, wenn dieselben Verdienste bereits durch eine britische Auszeichnung anerkannt worden sind oder noch anerkannt werden sollen. Ebenso kann die Zustimmung verweigert werden, wenn die Annahme der Auszeichnung den politischen Interessen des Vereinigten Königreichs widersprechen würde.Besonders streng sind die Regeln für Angehörige des Kron-, Zivil- und öffentlichen Dienstes sowie für amtierende Minister. Ihnen wird die Annahme ausländischer Auszeichnungen grundsätzlich nicht gestattet, soweit nicht eng begrenzte Ausnahmefälle vorliegen. Dazu gehören etwa Lebensrettungen, bestimmte militärische oder humanitäre Einsätze unter ausländischem beziehungsweise internationalem Kommando sowie offizielle Ordensaustausche anlässlich von Staatsbesuchen. Auch die Ehegatten oder Partner von Angehörigen des Kron- und Staatsdienstes können von diesen Beschränkungen erfasst sein.

 Die britischen Bestimmungen unterscheiden zwischen einer uneingeschränkten und einer eingeschränkten, zeitweiligen Tragegenehmigung. Die uneingeschränkte Genehmigung erlaubt das Tragen bei jedem Anlass, bei dem das Tragen von Orden und Ehrenzeichen angemessen ist. Die eingeschränkte Genehmigung gestattet es dagegen nur bei bestimmten Veranstaltungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem verleihenden Land stehen – beispielsweise bei offiziellen Veranstaltungen dieses Staates, bei Staatsbesuchen oder bei ausgewählten britischen Anlässen mit starker Beteiligung des betreffenden Landes.

 Diese Unterscheidung bedarf nach der seit Dezember 2025 geltenden Fassung allerdings einer wichtigen Ergänzung: Britische Staatsangehörige, die nicht dem Kron- oder Staatsdienst angehören, dürfen eine ordnungsgemäß genehmigte Auszeichnung grundsätzlich ohne zeitliche oder anlassbezogene Einschränkung tragen. Sie erhalten normalerweise kein eigenes Genehmigungsschreiben. Angehörige des Kron- oder Staatsdienstes werden dagegen durch ein Schreiben des Privatsekretärs des Monarchen darüber verständigt, ob ihnen eine eingeschränkte oder uneingeschränkte Tragegenehmigung erteilt wurde.

 In der britischen Rang- und Trageordnung stehen ausländische Orden, Ehrenzeichen und Medaillen grundsätzlich hinter den britischen Auszeichnungen sowie hinter den offiziellen Auszeichnungen der Commonwealth Realms und der übrigen Commonwealth-Staaten. Innerhalb der Medaillenspange bilden die ausländischen Auszeichnungen daher regelmäßig die nachrangige Gruppe.

 Die Genehmigung erlaubt überdies nicht, einen mit der ausländischen Auszeichnung verbundenen Adelstitel oder Ehrentitel im Vereinigten Königreich zu führen. Ebenso wenig können rein private Institutionen, Vereine oder Gesellschaften eine königliche Genehmigung für ihre Auszeichnungen erlangen. Solche Abzeichen dürfen zwar als Erinnerungsstücke behalten werden, erhalten jedoch nicht den Status einer offiziell genehmigten ausländischen Auszeichnung. Für nicht tragbare Ehrungen, etwa Urkunden, Statuetten oder ähnliche Gegenstände, ist hingegen keine Genehmigung nach diesen Ordensbestimmungen erforderlich.

 Hinter dem scheinbar bürokratischen Verfahren steht mehr als eine alte Höflichkeitsregel monarchischer Höfe. Der britische Monarch gilt verfassungsrechtlich als fount of honour, als Quelle und oberster Träger des staatlichen Auszeichnungswesens. Die Annahme eines offiziellen Ordens eines fremden Staates berührt daher symbolisch das Verhältnis zwischen dem Ausgezeichneten, der britischen Krone und der auszeichnenden ausländischen Macht. Die traditionelle Regel, wonach kein Untertan den Orden eines anderen Herrschers ohne Zustimmung seines eigenen Monarchen annimmt, lebt somit in einer modernen, außenpolitisch und verfassungsrechtlich geregelten Form fort.
Folgende Benutzer bedankten sich: Giraldus, Duppauer

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: 25. Juli 2026 | Die Genehmigung, die der Verleihung vorausgeht

3 Tage 18 Stunden her
#
Lieber Carlo,

danke für Deine Artikel!
Bei der Ordensverleihung ist es in Deutschland fast genauso, nur hier muß der Verliehene im Nachhinein den Antrag stellen.
Viele Staaten handhaben es unterschiedlich, einige wollen das der Antrag auf Annahme des Ordens im Vorfeld gestellt wird, andere Staaten machen es im Nachhinein. Aber immer ist eine Genehmigung  zum zeigen und Tragen erforderlich!
Folgende Benutzer bedankten sich: USchu, Carlo, Giraldus

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Login Form