23. Juli 2026 | Der Franziskaner, der zu Ritter schlug
- Carlo
-
Autor
- Offline
- Beiträge: 56
23. Juli 2026 | Der Franziskaner, der zu Ritter schlug
4 Tage 20 Stunden her - 4 Tage 20 Stunden her
Der Franziskaner, der zu Ritter schlug – historische Wirklichkeit und spätere Legende
Die Erzählung vom „Mönch, der Ritter schuf“ besitzt einen eindrucksvollen historischen Kern. Tatsächlich konnten Pilger in der Jerusalemer Grabeskirche zum Ritter vom Heiligen Grab geschlagen werden. Tatsächlich übernahm später der franziskanische Kustos des Heiligen Landes die Investitur, und tatsächlich wurden dabei ein Schwert und Sporen verwendet, die man Gottfried von Bouillon zuschrieb. In der vorliegenden Form verbindet die Geschichte jedoch Vorgänge aus unterschiedlichen Jahrhunderten zu einer scheinbar ungebrochenen Tradition, die von 1099 bis in die Neuzeit gereicht habe. Gerade diese Kontinuität ist historisch nicht nachweisbar.
Schon die Bezeichnung „Mönch“ ist streng genommen ungenau. Die Franziskaner sind Angehörige eines Bettelordens und werden kirchengeschichtlich eher als Brüder oder Mendikanten denn als Mönche im klassischen monastischen Sinn bezeichnet. Der Kustos des Heiligen Landes war außerdem nicht irgendein Ordensbruder, sondern der ranghöchste Vertreter der lateinischen Kirche an den Heiligen Stätten, nachdem dort kein residierender lateinischer Patriarch mehr vorhanden war. Seine besondere Stellung erklärt, weshalb ihm schließlich auch eine Aufgabe übertragen werden konnte, die ursprünglich dem weltlichen Ritterstand vorbehalten war.
Die entscheidende Einschränkung betrifft den Ursprung der Ritterschläge. Eine Gründung eines Ritterordens durch Gottfried von Bouillon im Jahre 1099 lässt sich nicht belegen. Die moderne Forschung warnt ausdrücklich davor, die regulierten Chorherren der Grabeskirche, Kreuzfahrer, die gelegentlich als milites Sancti Sepulcri bezeichnet wurden, und die später in Jerusalem zum Ritter geschlagenen Pilger zu einem einzigen, seit dem Ersten Kreuzzug fortbestehenden Orden zusammenzufassen. Die älteste sicher nachweisbare Nachricht über einen Ritterschlag am Heiligen Grab stammt erst aus dem Jahr 1336. Damals berichtete der sächsische Pilger Wilhelm von Boldensele, dass er zwei Mitpilger in Jerusalem zu Rittern geschlagen habe. Die Franziskaner waren zu diesem Zeitpunkt bereits an der Grabeskirche tätig, vollzogen den eigentlichen Ritterschlag aber zunächst nicht selbst.
Im 14. und während eines großen Teils des 15. Jahrhunderts wurde die Schwertleite gewöhnlich von einem bereits zum Ritter geschlagenen Laien vorgenommen. Die Franziskaner feierten die Messe, begleiteten den Ritus und stellten später die Urkunde aus. Ein Geistlicher galt zunächst nicht als der reguläre Spender des eigentlichen Ritterschlags. Wenn sich unter den Pilgern kein geeigneter Ritter fand, musste eigens ein Ritter beigezogen werden. Bekannt ist der in Jerusalem lebende Johannes von Preußen, der im späten 15. Jahrhundert zahlreiche Pilger investierte. Erst gegen Ende des Jahrhunderts ging das Recht, die Schwertleite selbst vorzunehmen, auf den franziskanischen Kustos über.
Auch die rechtliche Grundlage dieser Übertragung ist weniger eindeutig, als es manche Ordensdarstellungen vermuten lassen. Nach einer verbreiteten Tradition gewährte Papst Alexander VI. dem Kustos um 1496 die Befugnis, adelige Pilger am Heiligen Grab zu Rittern zu schlagen. Die neuere Forschung weist allerdings darauf hin, dass dafür keine erhaltene päpstliche Bulle bekannt ist und möglicherweise nur eine mündliche Zustimmung vorlag. Die erste nachweisbare schriftliche päpstliche Bestätigung wird Papst Pius IV. und dem Jahr 1561 zugeschrieben. Es ist daher berechtigt, von einer über Jahrhunderte ausgeübten Befugnis des Kustos zu sprechen, nicht aber von einem seit Gottfried von Bouillon bestehenden Recht oder einer lückenlos dokumentierten päpstlichen Delegation seit dem Mittelalter.
Die Aussage, nur ein Pilger adeliger Herkunft habe die Würde empfangen können, trifft vor allem auf die ursprüngliche Vorstellung des Ritus zu. Der Bewerber wurde nach seiner adeligen Geburt, seiner legitimen Abstammung und seinen ausreichenden wirtschaftlichen Mitteln gefragt. Ein Ritter sollte standesgemäß leben können, ohne Handel oder Handwerk ausüben zu müssen. Diese Voraussetzungen spiegelten die gesellschaftliche Ordnung des Spätmittelalters wider. Sie wurden jedoch nicht konsequent eingehalten. Bereits 1481 wurde mit Jan Rindfleisch ein Breslauer Kaufmann in Jerusalem zum Ritter geschlagen. Im Laufe des 15. und besonders des 16. Jahrhunderts wurde die Investitur auch Patriziern und Angehörigen des wohlhabenden Bürgertums zugänglich. Die Wendung „ein Pilger adeliger Herkunft“ beschreibt somit ein Ideal und zeitweilig eine formale Voraussetzung, aber keine über alle Jahrhunderte ausnahmslos geltende Regel.
Der Ritus selbst ist dagegen gut belegt. Der Kandidat beichtete, hörte die Messe und empfing die Kommunion. Anschließend erklärte er kniend, dass er zum Ritter des Heiligen Grabes geschlagen werden wolle. Er wurde nach Herkunft, Lebensführung und Vermögen befragt und legte ein ritterliches Versprechen ab. Dazu gehörten die Verteidigung der Kirche, der Schutz von Witwen und Waisen, die Vermeidung ungerechter Kriege, von Verrat, Gotteslästerung und ungeordnetem Lebenswandel sowie die Förderung des Friedens unter Christen. In manchen überlieferten Fassungen versprach der Kandidat außerdem ausdrücklich, nach Kräften zur Rückgewinnung des Heiligen Landes beizutragen. Darauf wurden ihm Sporen, Schwert und Gürtel angelegt; der Spender berührte ihn dreimal mit dem Schwert und erklärte ihn im Namen der Dreifaltigkeit zum Ritter.
Die heutige Formulierung, der Ritter habe sich lediglich verpflichtet, „dem Glauben und den Heiligen Stätten zu dienen“, mildert den historischen Inhalt erheblich ab. In den spätmittelalterlichen Texten begegnet noch deutlich die Kreuzzugsidee. Die Kandidaten sollten die Kirche gegen ihre Feinde verteidigen und gegebenenfalls an der Rückeroberung des Heiligen Landes mitwirken. In der Praxis zog allerdings die überwältigende Mehrzahl der in Jerusalem investierten Ritter anschließend nicht in einen Kreuzzug. Die Forschung deutet den Ritus daher zunehmend als prestigeträchtige, religiös aufgeladene Ehrenritterschaft: Er bewahrte das Ideal des Kreuzritters, ohne den Empfänger zwingend zu militärischem Handeln zu verpflichten. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts war die Jerusalemer Schwertleite vielfach eher der feierliche Höhepunkt einer Pilgerfahrt als der Eintritt in einen tatsächlich kämpfenden Ritterverband.
Auch das angebliche Schwert Gottfrieds von Bouillon verlangt eine klare Trennung von Tradition und nachweisbarer Herkunft. Dass bei späteren Investituren ein Gottfried zugeschriebenes Schwert und entsprechende Sporen verwendet wurden, ist bezeugt. Besonders anschaulich schilderte François-René de Chateaubriand seine Investitur im Jahr 1806: Der Kustos legte ihm die Sporen an und berührte seine Schultern dreimal mit dem sogenannten Schwert Gottfrieds. Chateaubriand bemerkte allerdings selbst, dass der Ritus zu seiner Zeit bereits die Erinnerung an untergegangene Bräuche darstellte.
Das Schwert kann jedoch nicht Gottfried gehört haben. Waffenhistorische Untersuchungen datieren es in das 15. oder 16. Jahrhundert, also rund vierhundert Jahre nach seinem Tod. Es handelt sich deshalb nicht um eine authentische Waffe des ersten lateinischen Herrschers von Jerusalem, sondern um ein späteres Zeremonialobjekt, das durch Überlieferung und Gebrauch zu einer Berührungsreliquie ritterlicher Erinnerung wurde. Auch die Sporen werden traditionell Gottfried zugeschrieben, doch lässt sich ihre Herkunft ebenso wenig bis in das 11. Jahrhundert zurückverfolgen. Die Stücke waren beziehungsweise sind Teil des von den Franziskanern bewahrten Schatzes und sollen gemeinsam mit den alten Ritterregistern im Terra-Sancta-Museum präsentiert werden.
Bei Gottfried selbst vermischen sich historische Nachricht und spätere Idealisierung besonders stark. Er war einer der bedeutenden Anführer des Ersten Kreuzzuges, beteiligte sich 1099 an der Eroberung Jerusalems und wurde anschließend zum ersten lateinischen Herrscher der Stadt gewählt. Die bekannte Erzählung, er habe eine goldene Krone abgelehnt, weil Christus in Jerusalem eine Dornenkrone getragen habe, gehört zu den ältesten und wirkmächtigsten Traditionen seines Nachruhms. Man sollte sie dennoch nicht als wörtlich überlieferte persönliche Erklärung Gottfrieds behandeln.
Ebenso umstritten ist sein Titel. „Verfechter“, „Beschützer“ oder „Vogt des Heiligen Grabes“ geben das lateinische advocatus Sancti Sepulchri wieder. Lange wurde angenommen, Gottfried habe diesen Titel bewusst anstelle der Königswürde gewählt. Die Quellen sind jedoch nicht einheitlich. Zeitgenössische Schreiben bezeichnen ihn eher als princeps, also als Fürsten oder Herrscher. Ob er selbst jemals ausdrücklich den Titel advocatus Sancti Sepulchri führte, ist nicht sicher. Die Bezeichnung wurde jedenfalls Teil der späteren Gottfried-Tradition und passte hervorragend zu seiner Darstellung als demütiger Verteidiger der heiligsten Stätte der Christenheit.
Mit der Wiedererrichtung des Lateinischen Patriarchats von Jerusalem im Jahr 1847 endete die besondere Investiturgewalt des franziskanischen Kustos. Papst Pius IX. übertrug das Recht auf den lateinischen Patriarchen und formte die bisherige Pilger- und Ehrenritterschaft schrittweise zu dem päpstlichen Ritterorden um, der heute besteht. Damit liegt zwischen der spätmittelalterlichen Schwertleite am Grab Christi und dem heutigen Ritterorden zwar eine bedeutende Traditionsverbindung, aber keine organisatorisch unveränderte Institution.
Die Überschrift „Der Mönch, der zu Ritter schuf“ ist somit wirkungsvoll, historisch aber nur mit Vorbehalten zutreffend. Richtiger wäre: Der franziskanische Kustos schlug aufgrund einer päpstlich anerkannten Befugnis Pilger zu Rittern, nachdem diese Praxis bereits seit dem 14. Jahrhundert an der Grabeskirche bestanden hatte. Das verwendete Schwert war nicht Gottfrieds Waffe, sondern ein spätmittelalterliches oder frühneuzeitliches Zeremonialstück. Und Gottfried selbst setzte durch dieses Schwert keineswegs „still und leise“ die Ritterung fort. Das ist eine schöne literarische Metapher, aber keine historische Aussage. Die eigentliche Geschichte ist kaum weniger bemerkenswert: Ein ursprünglich weltlicher Initiationsritus wurde am Grab Christi in eine religiöse Ehrenhandlung verwandelt, von Franziskanern bewahrt und schließlich in eine päpstliche Ordensinstitution überführt.
Quellen und Literatur
Die Erzählung vom „Mönch, der Ritter schuf“ besitzt einen eindrucksvollen historischen Kern. Tatsächlich konnten Pilger in der Jerusalemer Grabeskirche zum Ritter vom Heiligen Grab geschlagen werden. Tatsächlich übernahm später der franziskanische Kustos des Heiligen Landes die Investitur, und tatsächlich wurden dabei ein Schwert und Sporen verwendet, die man Gottfried von Bouillon zuschrieb. In der vorliegenden Form verbindet die Geschichte jedoch Vorgänge aus unterschiedlichen Jahrhunderten zu einer scheinbar ungebrochenen Tradition, die von 1099 bis in die Neuzeit gereicht habe. Gerade diese Kontinuität ist historisch nicht nachweisbar.
Schon die Bezeichnung „Mönch“ ist streng genommen ungenau. Die Franziskaner sind Angehörige eines Bettelordens und werden kirchengeschichtlich eher als Brüder oder Mendikanten denn als Mönche im klassischen monastischen Sinn bezeichnet. Der Kustos des Heiligen Landes war außerdem nicht irgendein Ordensbruder, sondern der ranghöchste Vertreter der lateinischen Kirche an den Heiligen Stätten, nachdem dort kein residierender lateinischer Patriarch mehr vorhanden war. Seine besondere Stellung erklärt, weshalb ihm schließlich auch eine Aufgabe übertragen werden konnte, die ursprünglich dem weltlichen Ritterstand vorbehalten war.
Die entscheidende Einschränkung betrifft den Ursprung der Ritterschläge. Eine Gründung eines Ritterordens durch Gottfried von Bouillon im Jahre 1099 lässt sich nicht belegen. Die moderne Forschung warnt ausdrücklich davor, die regulierten Chorherren der Grabeskirche, Kreuzfahrer, die gelegentlich als milites Sancti Sepulcri bezeichnet wurden, und die später in Jerusalem zum Ritter geschlagenen Pilger zu einem einzigen, seit dem Ersten Kreuzzug fortbestehenden Orden zusammenzufassen. Die älteste sicher nachweisbare Nachricht über einen Ritterschlag am Heiligen Grab stammt erst aus dem Jahr 1336. Damals berichtete der sächsische Pilger Wilhelm von Boldensele, dass er zwei Mitpilger in Jerusalem zu Rittern geschlagen habe. Die Franziskaner waren zu diesem Zeitpunkt bereits an der Grabeskirche tätig, vollzogen den eigentlichen Ritterschlag aber zunächst nicht selbst.
Im 14. und während eines großen Teils des 15. Jahrhunderts wurde die Schwertleite gewöhnlich von einem bereits zum Ritter geschlagenen Laien vorgenommen. Die Franziskaner feierten die Messe, begleiteten den Ritus und stellten später die Urkunde aus. Ein Geistlicher galt zunächst nicht als der reguläre Spender des eigentlichen Ritterschlags. Wenn sich unter den Pilgern kein geeigneter Ritter fand, musste eigens ein Ritter beigezogen werden. Bekannt ist der in Jerusalem lebende Johannes von Preußen, der im späten 15. Jahrhundert zahlreiche Pilger investierte. Erst gegen Ende des Jahrhunderts ging das Recht, die Schwertleite selbst vorzunehmen, auf den franziskanischen Kustos über.
Auch die rechtliche Grundlage dieser Übertragung ist weniger eindeutig, als es manche Ordensdarstellungen vermuten lassen. Nach einer verbreiteten Tradition gewährte Papst Alexander VI. dem Kustos um 1496 die Befugnis, adelige Pilger am Heiligen Grab zu Rittern zu schlagen. Die neuere Forschung weist allerdings darauf hin, dass dafür keine erhaltene päpstliche Bulle bekannt ist und möglicherweise nur eine mündliche Zustimmung vorlag. Die erste nachweisbare schriftliche päpstliche Bestätigung wird Papst Pius IV. und dem Jahr 1561 zugeschrieben. Es ist daher berechtigt, von einer über Jahrhunderte ausgeübten Befugnis des Kustos zu sprechen, nicht aber von einem seit Gottfried von Bouillon bestehenden Recht oder einer lückenlos dokumentierten päpstlichen Delegation seit dem Mittelalter.
Die Aussage, nur ein Pilger adeliger Herkunft habe die Würde empfangen können, trifft vor allem auf die ursprüngliche Vorstellung des Ritus zu. Der Bewerber wurde nach seiner adeligen Geburt, seiner legitimen Abstammung und seinen ausreichenden wirtschaftlichen Mitteln gefragt. Ein Ritter sollte standesgemäß leben können, ohne Handel oder Handwerk ausüben zu müssen. Diese Voraussetzungen spiegelten die gesellschaftliche Ordnung des Spätmittelalters wider. Sie wurden jedoch nicht konsequent eingehalten. Bereits 1481 wurde mit Jan Rindfleisch ein Breslauer Kaufmann in Jerusalem zum Ritter geschlagen. Im Laufe des 15. und besonders des 16. Jahrhunderts wurde die Investitur auch Patriziern und Angehörigen des wohlhabenden Bürgertums zugänglich. Die Wendung „ein Pilger adeliger Herkunft“ beschreibt somit ein Ideal und zeitweilig eine formale Voraussetzung, aber keine über alle Jahrhunderte ausnahmslos geltende Regel.
Der Ritus selbst ist dagegen gut belegt. Der Kandidat beichtete, hörte die Messe und empfing die Kommunion. Anschließend erklärte er kniend, dass er zum Ritter des Heiligen Grabes geschlagen werden wolle. Er wurde nach Herkunft, Lebensführung und Vermögen befragt und legte ein ritterliches Versprechen ab. Dazu gehörten die Verteidigung der Kirche, der Schutz von Witwen und Waisen, die Vermeidung ungerechter Kriege, von Verrat, Gotteslästerung und ungeordnetem Lebenswandel sowie die Förderung des Friedens unter Christen. In manchen überlieferten Fassungen versprach der Kandidat außerdem ausdrücklich, nach Kräften zur Rückgewinnung des Heiligen Landes beizutragen. Darauf wurden ihm Sporen, Schwert und Gürtel angelegt; der Spender berührte ihn dreimal mit dem Schwert und erklärte ihn im Namen der Dreifaltigkeit zum Ritter.
Die heutige Formulierung, der Ritter habe sich lediglich verpflichtet, „dem Glauben und den Heiligen Stätten zu dienen“, mildert den historischen Inhalt erheblich ab. In den spätmittelalterlichen Texten begegnet noch deutlich die Kreuzzugsidee. Die Kandidaten sollten die Kirche gegen ihre Feinde verteidigen und gegebenenfalls an der Rückeroberung des Heiligen Landes mitwirken. In der Praxis zog allerdings die überwältigende Mehrzahl der in Jerusalem investierten Ritter anschließend nicht in einen Kreuzzug. Die Forschung deutet den Ritus daher zunehmend als prestigeträchtige, religiös aufgeladene Ehrenritterschaft: Er bewahrte das Ideal des Kreuzritters, ohne den Empfänger zwingend zu militärischem Handeln zu verpflichten. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts war die Jerusalemer Schwertleite vielfach eher der feierliche Höhepunkt einer Pilgerfahrt als der Eintritt in einen tatsächlich kämpfenden Ritterverband.
Auch das angebliche Schwert Gottfrieds von Bouillon verlangt eine klare Trennung von Tradition und nachweisbarer Herkunft. Dass bei späteren Investituren ein Gottfried zugeschriebenes Schwert und entsprechende Sporen verwendet wurden, ist bezeugt. Besonders anschaulich schilderte François-René de Chateaubriand seine Investitur im Jahr 1806: Der Kustos legte ihm die Sporen an und berührte seine Schultern dreimal mit dem sogenannten Schwert Gottfrieds. Chateaubriand bemerkte allerdings selbst, dass der Ritus zu seiner Zeit bereits die Erinnerung an untergegangene Bräuche darstellte.
Das Schwert kann jedoch nicht Gottfried gehört haben. Waffenhistorische Untersuchungen datieren es in das 15. oder 16. Jahrhundert, also rund vierhundert Jahre nach seinem Tod. Es handelt sich deshalb nicht um eine authentische Waffe des ersten lateinischen Herrschers von Jerusalem, sondern um ein späteres Zeremonialobjekt, das durch Überlieferung und Gebrauch zu einer Berührungsreliquie ritterlicher Erinnerung wurde. Auch die Sporen werden traditionell Gottfried zugeschrieben, doch lässt sich ihre Herkunft ebenso wenig bis in das 11. Jahrhundert zurückverfolgen. Die Stücke waren beziehungsweise sind Teil des von den Franziskanern bewahrten Schatzes und sollen gemeinsam mit den alten Ritterregistern im Terra-Sancta-Museum präsentiert werden.
Bei Gottfried selbst vermischen sich historische Nachricht und spätere Idealisierung besonders stark. Er war einer der bedeutenden Anführer des Ersten Kreuzzuges, beteiligte sich 1099 an der Eroberung Jerusalems und wurde anschließend zum ersten lateinischen Herrscher der Stadt gewählt. Die bekannte Erzählung, er habe eine goldene Krone abgelehnt, weil Christus in Jerusalem eine Dornenkrone getragen habe, gehört zu den ältesten und wirkmächtigsten Traditionen seines Nachruhms. Man sollte sie dennoch nicht als wörtlich überlieferte persönliche Erklärung Gottfrieds behandeln.
Ebenso umstritten ist sein Titel. „Verfechter“, „Beschützer“ oder „Vogt des Heiligen Grabes“ geben das lateinische advocatus Sancti Sepulchri wieder. Lange wurde angenommen, Gottfried habe diesen Titel bewusst anstelle der Königswürde gewählt. Die Quellen sind jedoch nicht einheitlich. Zeitgenössische Schreiben bezeichnen ihn eher als princeps, also als Fürsten oder Herrscher. Ob er selbst jemals ausdrücklich den Titel advocatus Sancti Sepulchri führte, ist nicht sicher. Die Bezeichnung wurde jedenfalls Teil der späteren Gottfried-Tradition und passte hervorragend zu seiner Darstellung als demütiger Verteidiger der heiligsten Stätte der Christenheit.
Mit der Wiedererrichtung des Lateinischen Patriarchats von Jerusalem im Jahr 1847 endete die besondere Investiturgewalt des franziskanischen Kustos. Papst Pius IX. übertrug das Recht auf den lateinischen Patriarchen und formte die bisherige Pilger- und Ehrenritterschaft schrittweise zu dem päpstlichen Ritterorden um, der heute besteht. Damit liegt zwischen der spätmittelalterlichen Schwertleite am Grab Christi und dem heutigen Ritterorden zwar eine bedeutende Traditionsverbindung, aber keine organisatorisch unveränderte Institution.
Die Überschrift „Der Mönch, der zu Ritter schuf“ ist somit wirkungsvoll, historisch aber nur mit Vorbehalten zutreffend. Richtiger wäre: Der franziskanische Kustos schlug aufgrund einer päpstlich anerkannten Befugnis Pilger zu Rittern, nachdem diese Praxis bereits seit dem 14. Jahrhundert an der Grabeskirche bestanden hatte. Das verwendete Schwert war nicht Gottfrieds Waffe, sondern ein spätmittelalterliches oder frühneuzeitliches Zeremonialstück. Und Gottfried selbst setzte durch dieses Schwert keineswegs „still und leise“ die Ritterung fort. Das ist eine schöne literarische Metapher, aber keine historische Aussage. Die eigentliche Geschichte ist kaum weniger bemerkenswert: Ein ursprünglich weltlicher Initiationsritus wurde am Grab Christi in eine religiöse Ehrenhandlung verwandelt, von Franziskanern bewahrt und schließlich in eine päpstliche Ordensinstitution überführt.
Quellen und Literatur
- Valentina Covaci, Between Traditions: The Franciscans of Mount Sion and their Rituals, 1330–1517, Dissertation, Universität Amsterdam 2017, insbesondere das Kapitel „Dubbing at the Holy Sepulchre“.
- Olgierd Lenczewski, „Polonica in the Registrum Equitum Sancti Sepulchri“, mit der Wiedergabe historischer Aufnahmebedingungen und des Investiturritus.
- Lateinisches Patriarchat von Jerusalem, „Order of the Holy Sepulchre“, zur Stellung des Kustos und zur Neuordnung von 1847.
- Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem, Statthalterei Schweiz, „Storia“, zur offiziellen Ordensüberlieferung, den Investituren und der Entwicklung seit dem 14. Jahrhundert.
- François-René de Chateaubriand, Itinéraire de Paris à Jérusalem, Bericht über seine Investitur zum Ritter vom Heiligen Grab im Jahr 1806.
- Simon John, Godfrey of Bouillon: Duke of Lower Lotharingia, Ruler of Latin Jerusalem, c. 1060–1100, Routledge, 2018.
- Jonathan Riley-Smith, Forschungen zum Titel Gottfrieds von Bouillon; zusammenfassend dargestellt im Cambridge-Band The Experience of Crusading.
- Terra Sancta Museum, Mitteilung über die Untersuchung und museale Präsentation des sogenannten Schwertes Gottfrieds von Bouillon, der Sporen und der historischen Ritterregister.
Folgende Benutzer bedankten sich: Giraldus, Duppauer
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
