22. Juli 2016 | Belgien, wo Bürgerliche zum Grafen erhoben werden

22. Juli 2016 | Belgien, wo Bürgerliche zum Grafen erhoben werden

4 Tage 20 Stunden her - 4 Tage 20 Stunden her
#
 

Belgien – ein Königreich, in dem Bürger noch in den Adel erhoben werden können

Belgien gehört heute zu den wenigen europäischen Monarchien, in denen Personen ohne adelige Abstammung aufgrund besonderer Verdienste noch immer neu in den Adel aufgenommen werden können. Grundsätzlich ist dabei sogar die Verleihung höherer Adelstitel, darunter jener eines Grafen oder einer Gräfin, rechtlich weiterhin möglich. In der gegenwärtigen Praxis werden allerdings wesentlich häufiger persönliche Titel eines Barons oder einer Baronin verliehen.

Die verfassungsrechtliche Grundlage findet sich in Artikel 113 der belgischen Verfassung. Danach besitzt der König das Recht, Adelstitel zu verleihen, darf mit diesen jedoch niemals besondere Vorrechte verbinden. Diese Bestimmung bringt den Charakter des modernen belgischen Adels auf den Punkt: Es handelt sich um eine staatlich anerkannte Auszeichnung, nicht um die Verleihung politischer, steuerlicher, wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Privilegien.

Der König entscheidet dabei nicht vollkommen unabhängig. Nach Artikel 106 der belgischen Verfassung kann kein königlicher Akt wirksam werden, wenn er nicht von einem Minister gegengezeichnet wird. Bei Adelsverleihungen erfolgt diese Gegenzeichnung durch den für auswärtige Angelegenheiten zuständigen Minister, der damit auch die politische Verantwortung übernimmt. Rechtlich handelt es sich daher nicht um eine rein persönliche Entscheidung des Monarchen, sondern um einen formellen Staatsakt im Rahmen der belgischen Verfassungsordnung.

Die Namen der neu ausgezeichneten Persönlichkeiten werden gewöhnlich alljährlich rund um den belgischen Nationalfeiertag am 21. Juli bekannt gegeben. Dabei handelt es sich regelmäßig um Personen, die sich in besonderer Weise um das Land verdient gemacht haben, etwa in Wissenschaft, Kultur, Kunst, Medizin, Wirtschaft, sozialen Bereichen oder im Sport. Ein Anspruch auf eine solche Auszeichnung besteht nicht. Die Aufnahme in den Adel gilt vielmehr als königliche Gunst, die nur nach einem geregelten Prüfungs- und Beratungsverfahren gewährt wird.

Eine wichtige Rolle spielt dabei die beratende Kommission für die Verleihung von Adelsgunsten und hohen Ehrenauszeichnungen. Sie prüft mögliche Kandidaten und unterbreitet Vorschläge. Die formelle Entscheidung erfolgt anschließend durch einen königlichen Erlass, der im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird. Damit ist das Verfahren jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen.

Der königliche Erlass verleiht zunächst das Recht, sogenannte Adelsbriefe ausfertigen zu lassen. Erst diese Urkunden legen den genauen Inhalt der Adelsgunst fest. Aus ihnen ergibt sich insbesondere, ob der Adelstitel nur persönlich oder auch erblich verliehen wurde und welchen Nachkommen gegebenenfalls ein Recht auf den Titel zukommt. Die Adelsbriefe werden vom König und den zuständigen Amtsträgern unterzeichnet und anschließend amtlich registriert. Erst mit diesem Abschluss wird die Adelsverleihung vollständig wirksam.
Mit einer neuen Adelsverleihung ist in der Regel auch die Festlegung eines Wappens verbunden. Der Entwurf wird unter Mitwirkung und Kontrolle des belgischen Adelsrates ausgearbeitet. Bereits vorhandene Familienwappen können nur dann übernommen werden, wenn die entsprechende Abstammung und Berechtigung nachgewiesen wird. Andernfalls wird ein neues, auf die ausgezeichnete Person bezogenes Wappen geschaffen. Ein Wahlspruch kann Bestandteil dieses Wappens sein, ist aber nicht zwingend in jedem Fall vorgeschrieben.

Die Aussage, die ausgezeichnete Person erhalte durch den Titel „nichts weiter“ als eine symbolische Ehrung, wäre dennoch etwas zu kurz gegriffen. Zwar entstehen keinerlei Vorrechte, der Adelstitel besitzt aber eine staatlich anerkannte rechtliche Bedeutung. Er wird nach Abschluss des Verfahrens in den belgischen Registern vermerkt und kann auch in amtlichen Identitätsdokumenten erscheinen. Die unberechtigte oder betrügerische Führung eines solchen Titels ist nicht bloß eine gesellschaftliche Anmaßung, sondern kann rechtliche Folgen haben.

Belgien verbindet damit eine historische Institution mit den Grundsätzen eines modernen demokratischen Staates. Der Adel besteht fort, jedoch ohne ständische Sonderrechte. Ausgezeichnet werden nicht Geburt und Herkunft, sondern besondere Leistungen für Staat und Gesellschaft. Gerade darin liegt die Besonderheit des belgischen Systems: Der Monarch kann auch heute noch Bürger in den Adel aufnehmen und ihnen einen Titel bis hin zum Grafenstand verleihen, doch dieser Adel bleibt ausdrücklich ein Adel ohne Privilegien.

Quellen: Verfassung des Königreichs Belgien, insbesondere Artikel 106 und Artikel 113; Föderaler Öffentlicher Dienst Auswärtige Angelegenheiten, Außenhandel und Entwicklungszusammenarbeit, Informationen zum belgischen Adel und zu den Voraussetzungen und Verfahren der Adelsverleihung; Guide du Protocole – Noblesse, herausgegeben vom belgischen Außenministerium; Königlicher Erlass vom 31. Januar 1978 über die beratende Kommission für die Verleihung von Adelsgunsten und hohen Ehrenauszeichnungen; Königlicher Erlass vom 27. Februar 1996 über den belgischen Adelsrat; Veröffentlichungen der königlichen Erlasse über Adelsverleihungen im Belgischen Staatsblatt.
 
Folgende Benutzer bedankten sich: Giraldus

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Login Form