Bei manchen berühmten Ritterorden gehört das wertvolle goldene Collier nicht dem Ritter selbst. Er darf es nur während seines Lebens tragen.
Nach seinem Tod muss es zurückgegeben werden: Beim Hosenbandorden geht es an den Monarchen, beim Orden vom Goldenen Vlies an den Orden zurück.
Die Familie darf es weder behalten noch verkaufen.
Die Auszeichnung ist also eine Ehre auf Lebenszeit, aber kein persönliches Eigentum.