geschr. = geschrägt oder geschränkt?

geschr. = geschrägt oder geschränkt?

3 Wochen 10 Stunden her
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geschr. = geschrägt oder geschränkt? Zur Gotha-Abkürzung bei kreuzweise gelegten Gegenständen

Liebe Freunde adeliger Heraldik,

bei der Auflösung von Wappenbeschreibungen aus den Gothaischen Genealogischen Taschenbüchern stößt man immer wieder auf die Abkürzung „geschr.“. Besonders auffällig ist dies bei zwei länglichen oder paarweise angeordneten gemeinen Figuren, die offenbar schräg gekreuzt bzw. andreaskreuzweise gelegt sind.

Die Frage lautet daher:

Steht „geschr.“ in diesen Fällen für „geschrägt“ oder für „geschränkt“ – also im Sinne von „verschränkt / gekreuzt / im Andreaskreuz gelegt“?


1. Ausgangsbeispiele aus Gotha-Beschreibungen

In mehreren Wappenbeschreibungen findet sich die Kurzform „geschr.“ etwa in folgender Art:
  • Varnbüler: „in Blau 2 aufgerichtete geschr. Streitkolben (Stammwappen)“
  • Hopffgarten: „in Silber 2 aufwärts geschr. 3zinkige goldene Streitgabeln an schwarzen Stielen“
  • Pfeil: „in Silber 2 mit den Klauen auswärts-gekehrte geschr. natürliche Bärentatzen“
  • Kalckreuth: „in von Silber und Schwarz gespaltenem Schilde 2 aufwärts geschr., goldene Kalkreuten (Kalkofengabeln)“
  • Stenglin: „mit gekröntem silbernen Herzschild belegt, darin 2 geschr. grüne Palmzweige“
  • Handel: „auf dem rechten [Helm] 2 geschr., mit einem silbernen Balken belegte rote Fahnen“
  • Riedesel: „in Rot 2 aufwärts-geschr. goldene Turnierlanzen“
  • Pawel: „in Silber 2 geschr. rote Krebsscheren“
  • Kaunitz: „in Rot 2 geschr. silberne Seeblumenpflanzen mit herzförmigem Blatt oben zueinander gebogen“

Bei solchen Formulierungen liegt die Vermutung nahe, dass „geschr.“ nicht bloß „schräg gestellt“ bedeutet, sondern in vielen Fällen tatsächlich „schräg gekreuzt“, also andreaskreuzweise gelegt.

Denn zwei „geschrägte Schwerter“ oder zwei „geschrägte Lanzen“ müssten rein sprachlich nicht zwingend gekreuzt sein. In der heraldischen Praxis scheint die Gotha-Abkürzung aber häufig genau diese gekreuzte Stellung zu meinen.


2. Vergleich mit älteren, nicht abgekürzten Gotha-Formulierungen

Besonders aufschlussreich ist der Vergleich mit älteren Gotha-Jahrgängen bzw. älteren ausführlichen Wappenbeschreibungen, in denen der betreffende Ausdruck noch nicht abgekürzt erscheint.

Für die oben genannten Beispiele finden sich sinngemäß folgende ältere, deutlichere Formulierungen:
  • Varnbüler, 1856: „zwei ... ihre Stiele aber schräge kreuzende Streitkolben“
  • Hopffgarten, historisch-heraldisches Handbuch des Gotha, 1855: „zwei goldene Heugabeln, mit ihren schwarzen Stielen kreuzweise gelegt“
  • Pfeil, ebenda: „zwei schwarze, schräge ins Kreuz gelegte, mit den Klauen oben auswärts gekehrte Bärentatzen“
  • Kalckreuth: „zwei kreuzweis stehende Kalckreuthen (Gabeln)“
  • Stenglin, Gotha 1859: „zwei andreaskreuzweise gelegte grüne Palmzweige“
  • Handel, 1848: „zwei schrägekreuzweis über einander gestellte ... Fahnen“
  • Riedesel, 1858: „zwei gekreuzte goldene Turnierlanzen mit aufgerichteten goldenen Spitzen“
  • Kaunitz, historisch-heraldisches Handbuch des Gotha, 1855: „zwei silberne Seeblumen-Pflanzen, ... ihre beiden Stengel ... sind unten ins Kreuz gelegt“

Damit zeigt sich: Die später abgekürzte Form „geschr.“ steht in diesen Fällen dem Sinn nach fast immer für kreuzweise / andreaskreuzweise / ins Kreuz gelegt.


3. „geschrägt“ in neueren Gotha-Beschreibungen

Interessant ist aber, dass in jüngeren, noch ausgeschriebenen Gotha-Beschreibungen bis in die Zeit um 1920/1923 offenbar nicht „geschränkt“, sondern „geschrägt“ ausgeschrieben wird.

Beispiele:
  • Bilow, 1921: „zwei aufwärts geschrägte, silberne Beile“
  • Blücher, 1922: „zwei abwärts geschrägte, rote Schlüssel“
  • Boeck, 1919: „zwei geschrägte, entwurzelte grüne Buchen“
  • Hagke, 1922: „zwei aufwärtsgeschrägte, silberne Schlüssel“
  • Heydebreck, 1923: „zwei geschrägte, silberne Weihwedel“
  • Ihlenfeld, 1920: „zwei aufwärts geschrägte silberne Streitäxte“
  • Wernsdorff, 1922: „zwei aufwärts geschrägte Lilienstäbe“

Daraus ergibt sich ein bemerkenswerter Befund:

Im Gotha scheint „geschr.“ seit dem frühen 20. Jahrhundert regelmäßig als Abkürzung für „geschrägt“ verwendet worden zu sein – auch dort, wo der ältere, ausführlichere Text eindeutig „kreuzweise“, „andreaskreuzweise“ oder „ins Kreuz gelegt“ meint.

Mit anderen Worten: In Gotha-Wappenbeschreibungen kann „zwei geschrägte X“ praktisch bedeuten: zwei schräg gegeneinander gelegte und sich kreuzende X.


4. „geschränkt“ nach WBO und älterer Terminologie

Nach der Wappenbilderordnung des Herold wird der Begriff „geschränkt“ für entsprechend gelegte bzw. gekreuzte Figuren ausdrücklich berücksichtigt.

Quelle:
Wappenbilderordnung, herausgegeben vom Herold, Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften zu Berlin, bearbeitet von Jürgen Arndt und Werner Seeger, Verlag Bauer & Raspe, Neustadt a. d. Aisch, Band 2, S. 134–135.

Zu beachten ist aber: Dieser vom Herold bestätigte Begriff ist in der sonstigen Literatur offenbar nicht besonders häufig. Bei einer Suche nach Formulierungen wie „geschränkte Schwerter“ finden sich nur wenige ältere Treffer, überwiegend vor 1850. In der praktischen Blasonierung hat sich daher oft die einfachere und eindeutigere Bezeichnung „gekreuzt“, „schräggekreuzt“ oder „im Andreaskreuz gelegt“ erhalten.


5. Der beigefügte Scan: Querfurths „Heraldische Terminologie“ 1872

Der beigefügte Text-Bild-Ausschnitt aus Curt O. von Querfurths Heraldischer Terminologie von 1872 ist für diese Frage sehr aufschlussreich.

Dort heißt es sinngemäß:
Geschrägt soll nach Bernd für schrägrechts geteilt gesagt werden, wobei Bernd selbst in der Benennung rechts und links verwechselt. Siehe auch: „Gegehrt“.
 

Und weiter:
Geschränkt heißt so viel als gelegt, und zwar in einer bestimmten Richtung in den Schild gelegt.
 

Als Beispiele nennt Querfurth unter anderem:
  • Vitzthum von Eckstedt: „in Gold zwei rote Pfähle mit einem darüber geschränkten silbernen Balken“
  • die sächsischen und pappenheimischen roten Churschwerter, die „im Andreas-Kreuz“ über den von Schwarz und Silber geteilten Schild geschränkt seien
  • das Königreich Böhmen: „in Rot ein silberner Löwe mit doppelt geschränktem Zogel“

Außerdem wird erwähnt:
„Geschränkte Farbe“ sei eine in älteren Diplomen und Blasonierungen vorkommende Bezeichnung für „abwechselnde Tincturen“.
 

Der Scan zeigt daher zweierlei:
  • „geschrägt“ wurde älter terminologisch auch im Zusammenhang mit Schrägteilung bzw. schrägrechter Richtung verwendet.
  • „geschränkt“ meint bei Querfurth eher „gelegt in bestimmter Richtung“, also nicht automatisch nur „gekreuzt“, kann aber bei zwei sich kreuzenden Figuren, besonders „im Andreas-Kreuz“, genau diese Stellung bezeichnen.


6. Vergleich mit englischer Terminologie

Im Englischen ist die Sache terminologisch meist eindeutiger:
  • saltire = Andreaskreuz / Schrägkreuz
  • in saltire = im Andreaskreuz gestellt oder gelegt
  • saltirewise / saltireways = andreaskreuzweise, schräg gekreuzt

Für zwei Schwerter, Schlüssel, Lanzen, Äxte oder Zweige wäre im Englischen also etwa „two swords in saltire“ oder „two keys saltirewise“ klarer als das deutsche „zwei geschr. Schwerter“.


7. Vorläufiges Fazit

Nach dem derzeitigen Befund würde ich die Sache so zusammenfassen:
  • „geschr.“ im Gotha ist in den jüngeren Jahrgängen sehr wahrscheinlich meist als „geschrägt“ aufzulösen.
  • Der Sinn ist bei zwei länglichen oder paarweise angeordneten Figuren aber häufig „schräg gekreuzt“, „kreuzweise gelegt“ oder „andreaskreuzweise“.
  • Der Begriff „geschränkt“ ist heraldisch belegt und durch die WBO gestützt, scheint aber in der älteren und jüngeren Gebrauchsliteratur weniger üblich zu sein.
  • Für eine moderne, eindeutige Blasonierung empfiehlt sich daher meist: „gekreuzt“, genauer „schräggekreuzt“ oder „im Andreaskreuz gelegt“.
  • Bei Editionen oder Abschriften sollte man die Abkürzung „geschr.“ möglichst nicht stillschweigend deuten, sondern entweder unverändert wiedergeben oder die Auflösung kenntlich machen, z. B. „geschr. “.


8. Vorschlag für eine klare moderne Schreibweise

Statt:
„in Blau zwei geschr. Streitkolben“
 

wäre für heutige Leser klarer:
„in Blau zwei aufgerichtete, mit den Stielen schräggekreuzte Streitkolben“
 

Oder bei eindeutigem Andreaskreuz:
„in Blau zwei Streitkolben im Andreaskreuz“
 

Bei Lanzen:
„in Rot zwei goldene Turnierlanzen, die Spitzen aufwärts, schräggekreuzt“
 

So bleibt sowohl die Lage als auch die Richtung der Figuren verständlich.


9. Folgefragen an die Runde
  1. Gibt es in den Gotha-Jahrgängen Beispiele, in denen „geschr.“ eindeutig nur „schräg gestellt“, aber nicht „gekreuzt“ bedeutet?
  2. Kennt jemand eine verbindliche oder häufig zitierte Gotha-interne Abkürzungsliste, in der „geschr.“ ausdrücklich aufgelöst wird?
  3. Wie behandelt ihr solche Fälle in eigenen Abschriften: „geschrägt“ wörtlich oder „schräggekreuzt“ sinngemäß?
  4. Sollte man bei zwei länglichen Figuren im deutschen Blason besser grundsätzlich „im Andreaskreuz“ verwenden, wenn eine Kreuzstellung gemeint ist?
  5. Gibt es ältere Diplome, in denen „geschränkt“ für zwei gekreuzte Schwerter, Schlüssel, Lanzen oder ähnliche Gegenstände regelmäßig verwendet wird?


Quellen und Hinweise
  • Curt O. von Querfurth, Kritisches Wörterbuch der heraldischen Terminologie, Oschatz 1872, hier besonders der beigefügte Scan S. 48 mit den Einträgen „geschrägt“ und „geschränkt“.
    Online-Fundstelle: Querfurth 1872, PDF
  • Wappenbilderordnung. Symbolorum armorialium ordo, hrsg. vom Herold, Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften zu Berlin, bearbeitet von Jürgen Arndt und Werner Seeger, Bauer & Raspe, Neustadt a. d. Aisch, Band 2, S. 134–135.
  • Zur bibliographischen Einordnung der WBO siehe: Heraldik-Wiki: Wappenbilderordnung
  • Maximilian Gritzner, Handbuch der heraldischen Terminologie, Nürnberg: Bauer & Raspe, 1890.
  • Verschiedene Gothaische Genealogische Taschenbücher und ältere Gotha-Handbücher, insbesondere die oben genannten Jahrgänge und Beispiele.
  • Zum Begriff „Andreaskreuz“: Heraldik-Wiki: Andreaskreuz
  • Zum englischen Vergleichsbegriff „saltirewise“: Wiktionary: saltirewise
"IN OMNIBUS ORDO"

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