Ledergeprägtes Wappen - wohl Freiherren von Glaubitz und Altengabel?

Ledergeprägtes Wappen - wohl Freiherren von Glaubitz und Altengabel?

3 Wochen 3 Tage her - 3 Wochen 3 Tage her
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Ledergeprägtes Wappen auf drei Auktionsstühlen – wohl Freiherren von Glaubitz und Altengabel?

Liebe Mitforschende,

in einer Online-Auktion werden derzeit drei Stühle mit einem in Leder geprägten Wappen angeboten. Das Wappen war zunächst nicht identifiziert. Auffällig sind vor allem die zwei nahezu gleichartigen Helme in Verbindung mit einem freiherrlichen Rangzeichen. Auf den ersten Blick kann das fast wie eine dekorative oder unechte Wappenzusammenstellung wirken.

Nach Abgleich der bisher genannten Hinweise halte ich die Identifikation als Wappen der Freiherren von Glaubitz und Altengabel, genauer des Stammes Altengabel, jedoch für gut begründet.

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1. Heraldischer Befund am angebotenen Stück

Soweit aus der Beschreibung bzw. der vorliegenden Abbildung ersichtlich, zeigt das Wappen:
  • im Schild einen Fisch bzw. Karpfen,
  • als Oberwappen zwei Helme,
  • auf jedem Helm wiederum einen Fisch bzw. Karpfen, offenbar einwärts gekehrt,
  • dazu Federbüsche als Helmzier,
  • sowie ein freiherrliches Rangzeichen.

Gerade die zwei ähnlichen Helme sind daher nicht zwingend ein Hinweis auf eine Fantasiezusammenstellung. Bei der freiherrlichen Wappenform Glaubitz/Altengabel ist eine solche Doppelhelmigkeit vielmehr quellenmäßig plausibel.


2. Abgleich mit Glaubitz / Glaubitz und Altengabel

Das Geschlecht Glaubitz wird als meißnisches bzw. schlesisches Uradelsgeschlecht mit Stammsitz Glaubitz bei Langenberg an der Elbe geführt. Als frühe Nennung wird Berthold von Glaubitz im Jahr 1275 angegeben; in schlesisch-glätzischen Zusammenhängen erscheinen Namensträger im 14. Jahrhundert.

Für den Stamm Altengabel wird als zentrales Wappenbild der silberne Karpfen in Blau genannt. In der einfachen bzw. älteren Form erscheint der Karpfen auch auf dem Helm vor Federn. Für die freiherrliche Form des Stammes Altengabel, die im Zusammenhang mit der Erhebung von 1736 genannt wird, ist jedoch die Darstellung mit zwei Helmen einschlägig: auf beiden Helmen ein einwärts gekehrter silberner Karpfen vor je drei Federn.

Damit erklärt sich die anfängliche Irritation: Zwei fast gleiche Helme wirken modern betrachtet vielleicht verdächtig, passen hier aber gerade zur freiherrlichen Wappenform.


3. Hahnenfedern oder Straußenfedern?

Der Einwand zu den Federn ist wichtig. In der Diskussion entstand offenbar der Eindruck, Gentry habe selbst „Hahnenfedern“ geschrieben. Nach der vorliegenden Textlage dürfte es sich dabei aber um eine aus einem Sekundärtext übernommene Formulierung handeln, nicht um eine eigene Blasonierung von Gentry.

Quellenmäßig ist hier vorsichtig zu unterscheiden:
  • Ältere bzw. zusammenfassende Texte erwähnen beim ursprünglichen Helmkleinod teils Hahnenfedern.
  • Die Siebmacher-Abbildungen bzw. die dortige Darstellung wirken dagegen wie Straußenfedern.
  • Bei der freiherrlichen Wappenform wird in späteren bzw. bildlichen Wiedergaben ebenfalls eher die Darstellung mit Straußenfedern greifbar.

Ich würde daher im Moment nicht sagen: „Federart falsch, also falsches Wappen“, sondern vorsichtiger: Die Federart ist eine Quellen- und Darstellungsvariante, die bei einer Lederprägung zusätzlich vereinfacht erscheinen kann.


4. Ein Helm im Gotha – zwei Helme in der freiherrlichen Form

Die Überraschung über die zwei Helme ist nachvollziehbar, wenn man nur die einfache Beschreibung mit einem Helm vor Augen hat. In der von Adelslexikon.com wiedergegebenen Gotha-Passage wird das Wappen mit einem gekrönten Helm beschrieben: Karpfen vor drei Federn. Die freiherrliche Variante von 1736 wird in anderen Zusammenstellungen dagegen mit zwei Helmen beschrieben.

Das spricht nicht gegen die Identifikation, sondern eher dafür, zwischen Stamm- bzw. Grundwappen und freiherrlicher Ausführung bzw. Wappenvermehrung zu unterscheiden.


5. Vorläufige Einschätzung zum Auktionsobjekt

Meine vorläufige Einschätzung:

Die Identifikation als Wappen der Freiherren von Glaubitz und Altengabel ist plausibel.

 

Nicht bewiesen ist damit allerdings:
  • dass die Stühle tatsächlich aus Besitz der Familie stammen,
  • dass die Lederprägung diplommäßig exakt ist,
  • dass es sich nicht um eine historistische oder dekorative Nachschöpfung handelt,
  • oder dass alle drei Stühle ursprünglich zusammengehörten.

Gerade bei Möbeln des Historismus wurden Wappen häufig dekorativ übernommen, ergänzt oder stilisiert. Die heraldische Nähe ist also stark; die Provenienz des Möbelstücks bleibt offen.

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6. Offene Punkte / Folgefragen an die Runde

Um die Identifikation und Datierung besser einzugrenzen, wären folgende Punkte hilfreich:
  1. Nennt das Auktionshaus eine Provenienz, etwa Sachsen, Schlesien, Böhmen, Mähren oder Familienbesitz?
  2. Kann jemand die einschlägige Stelle im Hofadelsakt bzw. im Diplom von 1736 zu Franz Erdmann und Caspar Friedrich von Glaubitz/Altengabel beisteuern?


7. Zum Namenverzeichnis im Siebmacher Böhmen

Zur Frage, weshalb im Siebmacher Böhmen, Band IV, 9. Abt., im Namenverzeichnis beim Buchstaben G anscheinend viele Namen fehlen, habe ich noch keine gesicherte Erklärung gefunden. Auffällig ist aber: In externen bzw. nachgeführten Online-Indizes erscheint Glaubitz, Freiherren unter G sehr wohl.

Möglich wären daher:
  • ein unvollständiges oder fehlerhaft eingebundenes Register im konkret benutzten Digitalisat,
  • eine Auslassung im gedruckten Namenverzeichnis,
  • oder eine Erschließungslücke, die durch spätere Generalindizes korrigiert wurde.

Für die Suche empfiehlt sich deshalb zusätzlich der Siebmacher-Generalindex bzw. die CERL-Siebmacher-Datenbank.


Quellen / Verweise
Quellentreue / Vorbehalt: Die Identifikation stützt sich auf die Übereinstimmung von Schildbild, Doppelhelmigkeit und Helmzier mit den genannten Sekundär- und Wappenquellen. Die konkrete Auktionsware selbst bleibt ohne bessere Fotos, direkten Auktionslink und Provenienzangaben nur vorläufig bestimmbar.
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