Gneskow-Blume: Adelsbriefe für österreichische Künstler des 18. Jahrhunderts
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Gneskow-Blume: Adelsbriefe für österreichische Künstler des 18. Jahrhunderts
3 Wochen 5 Tage her
Adelsbriefe für österreichische Künstler des 18. Jahrhunderts
Nach Rudolf Gneskow-Blume: „Adelsbriefe für österreichische Künstler des 18. Jahrhunderts“, Wien 1935. Sonderdruck aus „Unsere Heimat“, Heft 12/1935, Monatsblatt im Verlag des Vereines für Landeskunde und Heimatschutz von Niederösterreich und Wien.
Worum geht es?
Der Aufsatz behandelt ein besonders interessantes Schnittfeld von Kunstgeschichte, Genealogie, Heraldik und Adelsforschung: die Standeserhebungen österreichischer Künstler im 18. Jahrhundert.
Gneskow-Blume zeigt, dass die Habsburger Kunst nicht nur aus persönlichem Geschmack förderten. Kunstpflege war zugleich Repräsentation, dynastisches Prestige und Ausdruck höfischer Kultur. Wer als Architekt, Maler, Bildhauer oder Ingenieur für Hof, Staat oder Herrscherhaus Bedeutendes leistete, konnte dafür mit Titeln, Adelsstand, Freiherrenstand oder Wappenvermehrungen ausgezeichnet werden.
Der Artikel stützt sich vor allem auf Akten der alten Gratialregistratur im Archiv des Ministeriums des Inneren und der Justiz in Wien. Dort wurden Reichs- und Hofkanzleiakten zu Standeserhebungen verwahrt. Dadurch ist der Beitrag nicht nur kunsthistorisch, sondern auch für Familienforschung und Heraldik sehr wertvoll.
Warum ist der Artikel für Genealogie und Heraldik interessant?
Der Beitrag zeigt sehr anschaulich:
Der Aufsatz ist daher auch ein gutes Beispiel dafür, wie vorsichtig man mit genealogischen Behauptungen in Adelsgesuchen umgehen muss. Nicht jede vorgebrachte Ahnenreihe oder jeder Hinweis auf „alten Adel“ ist damit automatisch bewiesen.
Behandelte Künstler und zentrale Ergebnisse
1. Die Brüder Strudel / Strudl
Peter Strudl, um 1660 in Cles in Südtirol geboren, war Maler und machte am Wiener Hof eine bemerkenswerte Karriere. Er wurde bereits 1689 Hof- und Kammermaler. Seine private Malerschule in Wien wurde später zu einer kaiserlichen Akademie umgewandelt, deren Direktor er war.
Nach Gneskow-Blume liegt bei Albert Ilg ein kleiner Datierungsfehler vor: Ilg nennt den 20. März 1701 als Datum der Erhebung Peter Strudls in den Freiherrenstand. Die im Artikel herangezogenen Reichskanzleiakten nennen jedoch bereits den 10. März 1701.
Peter Strudl wurde demnach am 10. März 1701 in den erblichen Freiherrenstand erhoben, mit dem Prädikat „von Strudendorff“ und der Anrede „Wohlgeboren“. Auffallend ist, dass das Diplom den Namen ohne „e“ schreibt: Strudl.
Auch seine Brüder Paul und Dominik wurden später begnadet. Sie schrieben sich jedoch „Strudel“ mit „e“. Paul und Dominik erhielten am 10. Mai 1707 den erblichen Freiherrenstand als „Freiherren von Strudel und Vochburg“.
Besonders interessant ist der innerfamiliäre Konflikt: Paul und Dominik machten geltend, Peter habe seine eigene Erhebung ohne ihr Wissen betrieben und dadurch die älteren Brüder übergangen. Das spätere Diplom von 1707 versucht diesen Konflikt zu entschärfen, indem es die frühere, durch Kaiser Leopold I. verliehene Würde sinngemäß auch für Paul und Dominik bekräftigt.
Heraldik:
Das Wappen der Brüder ist reich ausgestattet: geviert, mit Halbmond und Stern, Hirsch, Löwe, Herzschild mit Stern, zwei Helmen sowie Adler und Löwe als Helmzierden. Beim Wappen Peters kommt zusätzlich eine silberne Spitze mit verschlungenen Händen und Palmzweigen vor, über denen eine goldene Blätterkrone schwebt.
2. Die Fischer: Peter de Vischer, Johann Bernhard Fischer von Erlach und Josef Emanuel von Fischer
Der Artikel unterscheidet sorgfältig zwischen genealogischer Überlieferung, älterer Literatur und Aktenbefund.
Bereits 1608 bestätigte Kaiser Rudolf II. einem Petrus de Vischer alten Adel und gestattete eine Wappenvermehrung. Josef Emanuel von Fischer berief sich später auf diesen Peter de Vischer als „Urahnherrn“. Gneskow-Blume weist jedoch darauf hin, dass diese direkte Abstammung nicht gesichert ist. Peter de Vischer kann zwar ein Verwandter gewesen sein, war nach dem von Ilg publizierten Stammbaum aber kein direkter Vorfahr Johann Bernhard Fischers oder Josef Emanuels.
Bei Johann Bernhard Fischer von Erlach, dem großen Barockarchitekten, bleibt der genaue Zeitpunkt der Nobilitierung unklar. Albert Ilg schwankt selbst zwischen verschiedenen Deutungen. Sicher ist nach dem Artikel, dass das Prädikat „von Erlach“ mit der Familie bzw. der ersten Ehe seiner Mutter zusammenhängt: Maria Anna geb. Khrätschmair war Witwe nach Sebastian Erlacher, bevor sie Johann Bernhards Vater heiratete.
Josef Emanuel von Fischer, Sohn Johann Bernhards, stellte 1735 ein Gesuch um den Freiherrenstand. Dieses wurde am 4. Mai 1735 präsentiert und bereits am 9. Mai 1735 in Laxenburg durch Kaiser Karl VI. positiv erledigt. Der Artikel deutet an, dass diese ungewöhnlich schnelle Erledigung möglicherweise auf eine schon vorher zugesagte Gnade zurückzuführen sein könnte.
Josef Emanuel verwies auf die Verdienste seines Vaters, besonders auf dessen Unterricht für den späteren Kaiser Josef I., sowie auf eigene Leistungen als Architekt und in technischen Bereichen, etwa durch Maschinen im Silberbergwerk zu Schemnitz.
Heraldik:
Das Freiherrenwappen Josef Emanuels kombiniert Elemente aus dem Wappen Peter de Vischers und dem Wappen Johann Bernhard Fischers von Erlach. Sirene und Delphin können als „sprechende“ Hinweise auf den Namen Fischer verstanden werden.
3. Johann Lucas Hildebrandt
Johann Lucas Hildebrandt, der berühmte Gegenspieler der Fischer im österreichischen Barock, erhielt laut Diplom vom 1. Mai 1720 den Reichsadelsstand und den kaiserlichen Ratstitel. Im Diplom wird er als „Kayl. Hof Ingenieur und Architect“ bezeichnet.
In seinem Gesuch verwies Hildebrandt sowohl auf die militärischen Leistungen seines Vaters Christoph als auch auf seine eigene Ausbildung und Tätigkeit. Er habe Militär- und Zivilarchitektur in Rom studiert, 1695 und 1696 als Ingenieur bei der kaiserlichen Armee gedient und danach als Hofingenieur und Architekt unter Leopold I., Josef I. und Karl VI. gearbeitet.
Heraldik:
Das Wappen nimmt deutlich auf die militärische Seite der Familie Bezug: ein roter Schild mit geharnischtem Arm, der einen an fünf Stellen brennenden Degen hält, begleitet von goldenen Sternen. Auch die Helmzier wiederholt dieses Motiv. Gneskow-Blume weist darauf hin, dass eine spätere Siegelbeschreibung Hildebrandts zwar von einem Feuerbrand spricht, diese Abweichung aber wegen der Kleinheit des Siegels nicht schwer wiegt.
4. Nicolaus Paccassi
Nicolaus Paccassi erscheint im Artikel als besonders auffälliger Fall: Er erhielt in kurzer Zeit mehrere Gnadenakte.
Achtung: Im Artikel findet sich hier eine Datumsunschärfe. Einleitend wird der 15. Juli 1769 genannt, später beim Hofkanzleiakt der 15. Juni 1769. Diese Abweichung sollte bei weiterer Forschung am Originalakt überprüft werden.
Paccassi wird als Erbauer des neuen Kärntnertortheaters genannt. Außerdem arbeitete er richtungsweisend an Schönbrunn und Hetzendorf und führte den Titel eines k. k. Ober-Hofarchitekten.
Der Artikel zeigt auch, wie genau die Nobilitierungsakten ältere Literatur korrigieren können. Albert Ilg nennt die Baronisierung irrtümlich mit 1796; dieser Fehler wurde laut Gneskow-Blume auch von Moriz Dreger übernommen.
Interessant ist außerdem die Frage der Kanzleitaxen. Maria Theresia notierte zu Paccassis erster Nobilitierung eigenhändig: „placet die Hälfte der tax MT“. Bei der Freiherrnerhebung ist im Konvolut vermerkt, dass das Freiherrndiplom erst nach Erlag von 500 Gulden an die Armenkasse auszufolgen sei.
Heraldik:
Paccassis Wappen entwickelt sich mit jeder Standeserhöhung weiter. Bereits das erste Wappen spielt klar auf seinen Beruf an: Mauerwerkbalken, Turm und Lerchen. Beim Freiherrenwappen kommt eine deutlich reichere Darstellung hinzu, unter anderem mit Löwe, Sonne, Mond, drei Helmen und zwei feuerspeienden Drachen als Schildhaltern. Gneskow-Blume nennt dieses Wappen „etwas überladen“ und vermutet, dass es auf Wunsch des Trägers so verliehen wurde.
5. Hezendorf von Hohenberg
Johann Ferdinand Hezendorf von Hohenberg, bekannt als Erbauer der Gloriette, ist im Artikel auch ein Beispiel für Namensunsicherheit in Quellen und Literatur.
Gneskow-Blume betont, dass der Künstler in seinem eigenhändigen Nobilitierungsgesuch „Joannes Ferdinand Hezendorf“ schrieb – ohne „t“ und mit einem „f“. In der Diplomabschrift vom 14. Jänner 1766 erscheinen jedoch verschiedene Schreibweisen, auch mit zwei „f“ oder mit „ß“. In der Kunstgeschichte ist er überwiegend unter „Hohenberg“ bekannt.
Hezendorf suchte Ende 1765 oder Anfang 1766 um Nobilitierung an. Am 14. Jänner 1766 erhielt er durch Kaiser Josef II. den Reichsadelsstand mit dem Prädikat „von Hohenberg“.
In seinem Gesuch verwies er auf seine Tätigkeit als Architekt und „Architectur-Mahler“ sowie auf ein Diplom der kaiserlichen franziscischen Akademie zu Augsburg, die ihn 1758 als Ehrenmitglied aufgenommen habe. Das Diplom über die Standeserhebung übernimmt diese Akademie-Mitgliedschaft jedoch nicht ausdrücklich.
Heraldik:
Das Wappen nimmt auf Kunst und Architektur Bezug. Besonders auffällig sind der Parnass und Pegasus in den blauen Feldern. Damit wird der Träger in eine gelehrte, künstlerische Bildsprache eingebunden.
6. Josef Adam Mölk
Josef Adam Mölk, k. k. Kammermaler, wurde am 8. Jänner 1774 durch Kaiserin Maria Theresia in den Adelsstand erhoben. Das Diplom erwähnt nicht nur seine eigenen Arbeiten, sondern auch seine Familie: Verwandte hätten sich als Zivil- und Militärbeamte ausgezeichnet; auch der Vater sei bereits ein erfolgreicher Maler gewesen.
Das Diplom würdigt Mölks Kunst ausdrücklich: Er habe in den Erblanden und in fremden Staaten Werke mit Fleiß, Erfindungskraft, guter Ordnung, regelmäßiger Zeichnung und gut gewähltem Kolorit geschaffen.
Heraldik:
Das Mölk’sche Wappen verbindet mehrere Motive: Sparren, Sterne, Granate, Greif mit Schreibfeder und eine wachsende männliche Figur als Helmzier. Die Schreibfeder kann als Hinweis auf Bildung, Kunst oder geistige Tätigkeit verstanden werden; die Granate verweist möglicherweise auf militärische Bezüge innerhalb der Familie.
7. Johann Baptiste Lampi d. Ä.
Johann Baptiste Lampi d. Ä., Mitglied und Professor der k. k. Malerakademie in Wien, erhielt am 4. September 1798 durch Kaiser Franz II. den Reichsritterstand mit dem Prädikat „Edler von“.
Aus seinem im Original vorhandenen Adelsgesuch geht hervor, dass Lampi im Tridentinischen geboren wurde und dort noch begütert war. Er verweist auf einen Wappenbrief seines Großvaters aus dem Jahr 1691, auf die Verdienste seines Vaters als Maler und auf seine eigenen internationalen Erfolge.
Lampi nennt seine Mitgliedschaft in der Veroneser Malerakademie seit 1773 und in der Wiener Akademie seit 1786. Außerdem verweist er auf seine Tätigkeit in Petersburg, wo er nach eigener Darstellung den Ruhm deutscher Künstler und der Wiener Akademie vermehrt habe. 1794 sei er Ehrenmitglied der russischen Malerakademie geworden und habe Rang und Charakter eines russischen kaiserlichen ersten Majors erhalten.
Ein bemerkenswerter Punkt ist Lampis sehr praktische Begründung: Die Reichsritterwürde sei für seine ausländischen Kunstverhältnisse und Einkünfte nützlich. Der Artikel zeigt damit, dass Standeserhöhungen nicht nur Ehrensache, sondern auch soziales und wirtschaftliches Kapital sein konnten.
Heraldik:
Das Wappen ist sprechend: Das Lamm verweist auf den Namen Lampi. Der Merkurstab kann als Handelssymbol auf den Vertrieb seiner Kunst im Ausland bezogen werden. Die sieben Pfennigstücke und der Schwertarm erinnern an geleistete Kriegsbeiträge.
Zusammenfassung
Der Artikel macht deutlich, dass Adelsbriefe für Künstler nicht bloß persönliche Auszeichnungen waren. Sie erzählen viel über höfische Kultur, Kunstförderung, soziale Aufstiegschancen und Selbstdarstellung im 18. Jahrhundert.
Besonders wertvoll ist der Beitrag, weil Gneskow-Blume ältere kunsthistorische Literatur anhand von Kanzlei- und Gratialakten überprüft. Mehrfach werden kleine Irrtümer berichtigt, etwa bei Datierungen, Namensformen oder genealogischen Behauptungen.
Für Heraldiker ist der Aufsatz ebenso spannend: Die beschriebenen Wappen sind keine zufälligen Schmuckformen. Sie verweisen auf Beruf, Familienlegende, behauptete Abstammung, künstlerische Tätigkeit, militärische Verdienste oder sprechende Namenssymbole.
Für Genealogen ist besonders wichtig: Adelsgesuche enthalten oft wertvolle Hinweise auf Familienbeziehungen und Selbstzeugnisse, müssen aber kritisch gelesen werden. Der Fall Fischer zeigt deutlich, dass eine behauptete Ahnenreihe nicht automatisch als gesichert gelten darf.
Quellen und Verweise nach dem Artikel
Hauptquelle:
Rudolf Gneskow-Blume: „Adelsbriefe für österreichische Künstler des 18. Jahrhunderts“, Wien 1935. Sonderdruck aus „Unsere Heimat“, Heft 12/1935.
Im Artikel herangezogene Literatur und Quellenhinweise:
Bearbeitungshinweis
Der vorliegende Forumsbeitrag ist eine geordnete und sprachlich modernisierte Zusammenfassung des Artikels. Historische Schreibweisen, Namensvarianten und Datumsprobleme wurden dort ausdrücklich beibehalten, wo sie für die Quellenkritik wichtig sind. Externe Ergänzungen wurden nicht inhaltlich eingearbeitet; die Darstellung folgt dem genannten PDF.
Nach Rudolf Gneskow-Blume: „Adelsbriefe für österreichische Künstler des 18. Jahrhunderts“, Wien 1935. Sonderdruck aus „Unsere Heimat“, Heft 12/1935, Monatsblatt im Verlag des Vereines für Landeskunde und Heimatschutz von Niederösterreich und Wien.
Worum geht es?
Der Aufsatz behandelt ein besonders interessantes Schnittfeld von Kunstgeschichte, Genealogie, Heraldik und Adelsforschung: die Standeserhebungen österreichischer Künstler im 18. Jahrhundert.
Gneskow-Blume zeigt, dass die Habsburger Kunst nicht nur aus persönlichem Geschmack förderten. Kunstpflege war zugleich Repräsentation, dynastisches Prestige und Ausdruck höfischer Kultur. Wer als Architekt, Maler, Bildhauer oder Ingenieur für Hof, Staat oder Herrscherhaus Bedeutendes leistete, konnte dafür mit Titeln, Adelsstand, Freiherrenstand oder Wappenvermehrungen ausgezeichnet werden.
Der Artikel stützt sich vor allem auf Akten der alten Gratialregistratur im Archiv des Ministeriums des Inneren und der Justiz in Wien. Dort wurden Reichs- und Hofkanzleiakten zu Standeserhebungen verwahrt. Dadurch ist der Beitrag nicht nur kunsthistorisch, sondern auch für Familienforschung und Heraldik sehr wertvoll.
Warum ist der Artikel für Genealogie und Heraldik interessant?
Der Beitrag zeigt sehr anschaulich:
- wie Künstler ihre Verdienste in Adelsgesuchen darstellten,
- welche Rolle Abstammungsbehauptungen und ältere Wappenbriefe spielten,
- wie Kanzleien diese Angaben übernahmen, korrigierten oder auch offenließen,
- wie Wappen neue soziale Stellung, Beruf und persönliche Verdienste sichtbar machen sollten,
- und wie ältere Literatur – besonders Albert Ilg – anhand der Akten berichtigt werden kann.
Der Aufsatz ist daher auch ein gutes Beispiel dafür, wie vorsichtig man mit genealogischen Behauptungen in Adelsgesuchen umgehen muss. Nicht jede vorgebrachte Ahnenreihe oder jeder Hinweis auf „alten Adel“ ist damit automatisch bewiesen.
Behandelte Künstler und zentrale Ergebnisse
1. Die Brüder Strudel / Strudl
Peter Strudl, um 1660 in Cles in Südtirol geboren, war Maler und machte am Wiener Hof eine bemerkenswerte Karriere. Er wurde bereits 1689 Hof- und Kammermaler. Seine private Malerschule in Wien wurde später zu einer kaiserlichen Akademie umgewandelt, deren Direktor er war.
Nach Gneskow-Blume liegt bei Albert Ilg ein kleiner Datierungsfehler vor: Ilg nennt den 20. März 1701 als Datum der Erhebung Peter Strudls in den Freiherrenstand. Die im Artikel herangezogenen Reichskanzleiakten nennen jedoch bereits den 10. März 1701.
Peter Strudl wurde demnach am 10. März 1701 in den erblichen Freiherrenstand erhoben, mit dem Prädikat „von Strudendorff“ und der Anrede „Wohlgeboren“. Auffallend ist, dass das Diplom den Namen ohne „e“ schreibt: Strudl.
Auch seine Brüder Paul und Dominik wurden später begnadet. Sie schrieben sich jedoch „Strudel“ mit „e“. Paul und Dominik erhielten am 10. Mai 1707 den erblichen Freiherrenstand als „Freiherren von Strudel und Vochburg“.
Besonders interessant ist der innerfamiliäre Konflikt: Paul und Dominik machten geltend, Peter habe seine eigene Erhebung ohne ihr Wissen betrieben und dadurch die älteren Brüder übergangen. Das spätere Diplom von 1707 versucht diesen Konflikt zu entschärfen, indem es die frühere, durch Kaiser Leopold I. verliehene Würde sinngemäß auch für Paul und Dominik bekräftigt.
Heraldik:
Das Wappen der Brüder ist reich ausgestattet: geviert, mit Halbmond und Stern, Hirsch, Löwe, Herzschild mit Stern, zwei Helmen sowie Adler und Löwe als Helmzierden. Beim Wappen Peters kommt zusätzlich eine silberne Spitze mit verschlungenen Händen und Palmzweigen vor, über denen eine goldene Blätterkrone schwebt.
2. Die Fischer: Peter de Vischer, Johann Bernhard Fischer von Erlach und Josef Emanuel von Fischer
Der Artikel unterscheidet sorgfältig zwischen genealogischer Überlieferung, älterer Literatur und Aktenbefund.
Bereits 1608 bestätigte Kaiser Rudolf II. einem Petrus de Vischer alten Adel und gestattete eine Wappenvermehrung. Josef Emanuel von Fischer berief sich später auf diesen Peter de Vischer als „Urahnherrn“. Gneskow-Blume weist jedoch darauf hin, dass diese direkte Abstammung nicht gesichert ist. Peter de Vischer kann zwar ein Verwandter gewesen sein, war nach dem von Ilg publizierten Stammbaum aber kein direkter Vorfahr Johann Bernhard Fischers oder Josef Emanuels.
Bei Johann Bernhard Fischer von Erlach, dem großen Barockarchitekten, bleibt der genaue Zeitpunkt der Nobilitierung unklar. Albert Ilg schwankt selbst zwischen verschiedenen Deutungen. Sicher ist nach dem Artikel, dass das Prädikat „von Erlach“ mit der Familie bzw. der ersten Ehe seiner Mutter zusammenhängt: Maria Anna geb. Khrätschmair war Witwe nach Sebastian Erlacher, bevor sie Johann Bernhards Vater heiratete.
Josef Emanuel von Fischer, Sohn Johann Bernhards, stellte 1735 ein Gesuch um den Freiherrenstand. Dieses wurde am 4. Mai 1735 präsentiert und bereits am 9. Mai 1735 in Laxenburg durch Kaiser Karl VI. positiv erledigt. Der Artikel deutet an, dass diese ungewöhnlich schnelle Erledigung möglicherweise auf eine schon vorher zugesagte Gnade zurückzuführen sein könnte.
Josef Emanuel verwies auf die Verdienste seines Vaters, besonders auf dessen Unterricht für den späteren Kaiser Josef I., sowie auf eigene Leistungen als Architekt und in technischen Bereichen, etwa durch Maschinen im Silberbergwerk zu Schemnitz.
Heraldik:
Das Freiherrenwappen Josef Emanuels kombiniert Elemente aus dem Wappen Peter de Vischers und dem Wappen Johann Bernhard Fischers von Erlach. Sirene und Delphin können als „sprechende“ Hinweise auf den Namen Fischer verstanden werden.
3. Johann Lucas Hildebrandt
Johann Lucas Hildebrandt, der berühmte Gegenspieler der Fischer im österreichischen Barock, erhielt laut Diplom vom 1. Mai 1720 den Reichsadelsstand und den kaiserlichen Ratstitel. Im Diplom wird er als „Kayl. Hof Ingenieur und Architect“ bezeichnet.
In seinem Gesuch verwies Hildebrandt sowohl auf die militärischen Leistungen seines Vaters Christoph als auch auf seine eigene Ausbildung und Tätigkeit. Er habe Militär- und Zivilarchitektur in Rom studiert, 1695 und 1696 als Ingenieur bei der kaiserlichen Armee gedient und danach als Hofingenieur und Architekt unter Leopold I., Josef I. und Karl VI. gearbeitet.
Heraldik:
Das Wappen nimmt deutlich auf die militärische Seite der Familie Bezug: ein roter Schild mit geharnischtem Arm, der einen an fünf Stellen brennenden Degen hält, begleitet von goldenen Sternen. Auch die Helmzier wiederholt dieses Motiv. Gneskow-Blume weist darauf hin, dass eine spätere Siegelbeschreibung Hildebrandts zwar von einem Feuerbrand spricht, diese Abweichung aber wegen der Kleinheit des Siegels nicht schwer wiegt.
4. Nicolaus Paccassi
Nicolaus Paccassi erscheint im Artikel als besonders auffälliger Fall: Er erhielt in kurzer Zeit mehrere Gnadenakte.
- 14. Jänner 1764: Nobilitierung mit dem Prädikat „Edler von“.
- 20. Februar 1764: Erhebung in den Reichsritterstand mit Wappenvermehrung.
- 1769: Erhebung in den Freiherrenstand.
Achtung: Im Artikel findet sich hier eine Datumsunschärfe. Einleitend wird der 15. Juli 1769 genannt, später beim Hofkanzleiakt der 15. Juni 1769. Diese Abweichung sollte bei weiterer Forschung am Originalakt überprüft werden.
Paccassi wird als Erbauer des neuen Kärntnertortheaters genannt. Außerdem arbeitete er richtungsweisend an Schönbrunn und Hetzendorf und führte den Titel eines k. k. Ober-Hofarchitekten.
Der Artikel zeigt auch, wie genau die Nobilitierungsakten ältere Literatur korrigieren können. Albert Ilg nennt die Baronisierung irrtümlich mit 1796; dieser Fehler wurde laut Gneskow-Blume auch von Moriz Dreger übernommen.
Interessant ist außerdem die Frage der Kanzleitaxen. Maria Theresia notierte zu Paccassis erster Nobilitierung eigenhändig: „placet die Hälfte der tax MT“. Bei der Freiherrnerhebung ist im Konvolut vermerkt, dass das Freiherrndiplom erst nach Erlag von 500 Gulden an die Armenkasse auszufolgen sei.
Heraldik:
Paccassis Wappen entwickelt sich mit jeder Standeserhöhung weiter. Bereits das erste Wappen spielt klar auf seinen Beruf an: Mauerwerkbalken, Turm und Lerchen. Beim Freiherrenwappen kommt eine deutlich reichere Darstellung hinzu, unter anderem mit Löwe, Sonne, Mond, drei Helmen und zwei feuerspeienden Drachen als Schildhaltern. Gneskow-Blume nennt dieses Wappen „etwas überladen“ und vermutet, dass es auf Wunsch des Trägers so verliehen wurde.
5. Hezendorf von Hohenberg
Johann Ferdinand Hezendorf von Hohenberg, bekannt als Erbauer der Gloriette, ist im Artikel auch ein Beispiel für Namensunsicherheit in Quellen und Literatur.
Gneskow-Blume betont, dass der Künstler in seinem eigenhändigen Nobilitierungsgesuch „Joannes Ferdinand Hezendorf“ schrieb – ohne „t“ und mit einem „f“. In der Diplomabschrift vom 14. Jänner 1766 erscheinen jedoch verschiedene Schreibweisen, auch mit zwei „f“ oder mit „ß“. In der Kunstgeschichte ist er überwiegend unter „Hohenberg“ bekannt.
Hezendorf suchte Ende 1765 oder Anfang 1766 um Nobilitierung an. Am 14. Jänner 1766 erhielt er durch Kaiser Josef II. den Reichsadelsstand mit dem Prädikat „von Hohenberg“.
In seinem Gesuch verwies er auf seine Tätigkeit als Architekt und „Architectur-Mahler“ sowie auf ein Diplom der kaiserlichen franziscischen Akademie zu Augsburg, die ihn 1758 als Ehrenmitglied aufgenommen habe. Das Diplom über die Standeserhebung übernimmt diese Akademie-Mitgliedschaft jedoch nicht ausdrücklich.
Heraldik:
Das Wappen nimmt auf Kunst und Architektur Bezug. Besonders auffällig sind der Parnass und Pegasus in den blauen Feldern. Damit wird der Träger in eine gelehrte, künstlerische Bildsprache eingebunden.
6. Josef Adam Mölk
Josef Adam Mölk, k. k. Kammermaler, wurde am 8. Jänner 1774 durch Kaiserin Maria Theresia in den Adelsstand erhoben. Das Diplom erwähnt nicht nur seine eigenen Arbeiten, sondern auch seine Familie: Verwandte hätten sich als Zivil- und Militärbeamte ausgezeichnet; auch der Vater sei bereits ein erfolgreicher Maler gewesen.
Das Diplom würdigt Mölks Kunst ausdrücklich: Er habe in den Erblanden und in fremden Staaten Werke mit Fleiß, Erfindungskraft, guter Ordnung, regelmäßiger Zeichnung und gut gewähltem Kolorit geschaffen.
Heraldik:
Das Mölk’sche Wappen verbindet mehrere Motive: Sparren, Sterne, Granate, Greif mit Schreibfeder und eine wachsende männliche Figur als Helmzier. Die Schreibfeder kann als Hinweis auf Bildung, Kunst oder geistige Tätigkeit verstanden werden; die Granate verweist möglicherweise auf militärische Bezüge innerhalb der Familie.
7. Johann Baptiste Lampi d. Ä.
Johann Baptiste Lampi d. Ä., Mitglied und Professor der k. k. Malerakademie in Wien, erhielt am 4. September 1798 durch Kaiser Franz II. den Reichsritterstand mit dem Prädikat „Edler von“.
Aus seinem im Original vorhandenen Adelsgesuch geht hervor, dass Lampi im Tridentinischen geboren wurde und dort noch begütert war. Er verweist auf einen Wappenbrief seines Großvaters aus dem Jahr 1691, auf die Verdienste seines Vaters als Maler und auf seine eigenen internationalen Erfolge.
Lampi nennt seine Mitgliedschaft in der Veroneser Malerakademie seit 1773 und in der Wiener Akademie seit 1786. Außerdem verweist er auf seine Tätigkeit in Petersburg, wo er nach eigener Darstellung den Ruhm deutscher Künstler und der Wiener Akademie vermehrt habe. 1794 sei er Ehrenmitglied der russischen Malerakademie geworden und habe Rang und Charakter eines russischen kaiserlichen ersten Majors erhalten.
Ein bemerkenswerter Punkt ist Lampis sehr praktische Begründung: Die Reichsritterwürde sei für seine ausländischen Kunstverhältnisse und Einkünfte nützlich. Der Artikel zeigt damit, dass Standeserhöhungen nicht nur Ehrensache, sondern auch soziales und wirtschaftliches Kapital sein konnten.
Heraldik:
Das Wappen ist sprechend: Das Lamm verweist auf den Namen Lampi. Der Merkurstab kann als Handelssymbol auf den Vertrieb seiner Kunst im Ausland bezogen werden. Die sieben Pfennigstücke und der Schwertarm erinnern an geleistete Kriegsbeiträge.
Zusammenfassung
Der Artikel macht deutlich, dass Adelsbriefe für Künstler nicht bloß persönliche Auszeichnungen waren. Sie erzählen viel über höfische Kultur, Kunstförderung, soziale Aufstiegschancen und Selbstdarstellung im 18. Jahrhundert.
Besonders wertvoll ist der Beitrag, weil Gneskow-Blume ältere kunsthistorische Literatur anhand von Kanzlei- und Gratialakten überprüft. Mehrfach werden kleine Irrtümer berichtigt, etwa bei Datierungen, Namensformen oder genealogischen Behauptungen.
Für Heraldiker ist der Aufsatz ebenso spannend: Die beschriebenen Wappen sind keine zufälligen Schmuckformen. Sie verweisen auf Beruf, Familienlegende, behauptete Abstammung, künstlerische Tätigkeit, militärische Verdienste oder sprechende Namenssymbole.
Für Genealogen ist besonders wichtig: Adelsgesuche enthalten oft wertvolle Hinweise auf Familienbeziehungen und Selbstzeugnisse, müssen aber kritisch gelesen werden. Der Fall Fischer zeigt deutlich, dass eine behauptete Ahnenreihe nicht automatisch als gesichert gelten darf.
Quellen und Verweise nach dem Artikel
Hauptquelle:
Rudolf Gneskow-Blume: „Adelsbriefe für österreichische Künstler des 18. Jahrhunderts“, Wien 1935. Sonderdruck aus „Unsere Heimat“, Heft 12/1935.
Im Artikel herangezogene Literatur und Quellenhinweise:
- Dr. P. Hugo Hantsch: „Einige Bemerkungen zur Biographie des Abtes Berthold Dietmayr“, in „Unsere Heimat“, 7. Jahrgang, 1934, S. 198.
- Dr. Wolfgang Pauker: „Das Augustinerchorherrenstift Klosterneuburg in Niederösterreich“, 3. Band, Österreichische Kunstbücher, Band 13, S. 10 f.
- Albert Ilg: „Die Fischer von Erlach“, besonders der Band „Leben und Werke Joh. Bernh. Fischer's von Erlach des Vaters“, Wien 1895.
- Dr. Karl Außerer: „Der Adel des Nonnsberges“, Jahrbuch der heraldischen Gesellschaft „Adler“, 1899.
- Erika Tietze-Conrat: „Die Pestsäule am Graben in Wien“, Österreichische Kunstbücher, Band 17.
- Otto Benesch: „Das Lustschloß Laxenburg bei Wien“, Österreichische Kunstbücher, Band 3, S. 11.
- Hans Sedlmayr: „Fischer von Erlach der Ältere“, R. Piper & Co., München 1925.
- Justus Schmidt: „Fischer von Erlach der Jüngere“, in „Mitteilungen des Vereines für Geschichte der Stadt Wien“, Wien 1933, Band XIII/XIV.
- Bruno Grimschitz: „Johann Lucas von Hildebrandt“, Österreichische Staatsdruckerei, Wien 1932.
- Wolfsgruber: „Die Hofkirche zu Sankt Augustin in Wien“, Augsburg 1888.
- Dr. Moriz Dreger: „Die Baugeschichte der k. k. Hofburg in Wien“, Österreichische Kunst-Topographie, Band XIV.
- Franz Tschischka: „Geschichte der Stadt Wien“, Stuttgart, Adolf Krabbe, 1847.
Bearbeitungshinweis
Der vorliegende Forumsbeitrag ist eine geordnete und sprachlich modernisierte Zusammenfassung des Artikels. Historische Schreibweisen, Namensvarianten und Datumsprobleme wurden dort ausdrücklich beibehalten, wo sie für die Quellenkritik wichtig sind. Externe Ergänzungen wurden nicht inhaltlich eingearbeitet; die Darstellung folgt dem genannten PDF.
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