Hoher und niederer Adel in Österreich (1877)
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Hoher und niederer Adel in Österreich (1877)
4 Wochen 22 Stunden her
Hoher und niederer Adel in Österreich: Zur Entscheidung des k. k. Ministeriums des Innern vom 5. März 1877
Im Zusammenhang mit der Einteilung des österreichischen Adels taucht immer wieder die Frage auf, ob es eine amtliche Entscheidung, einen Erlass oder ein Zirkular gab, durch welches die österreichischen Adelsstufen endgültig in „hohen“ und „niederen“ Adel eingeteilt wurden.
Die oft genannte Einteilung lautet:
Hoher Adel: Fürsten, Grafen, Freiherren
Niederer Adel: Ritter und einfacher Adel, also auch der einfache Adelstand mit oder ohne Ehrenwort „Edler von“
Diese Einteilung findet sich nicht nur in der neueren Literatur, sondern wird auch in amtlichen bzw. behördlich geprägten Darstellungen ausdrücklich auf eine Entscheidung des Ministeriums des Inneren vom 5. März 1877 zurückgeführt.
1. Die österreichischen Adelsstufen
Das „Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst“ nennt für Österreich folgende fünf Adelsstufen:
Damit ist zunächst nur die Rangfolge beschrieben. Die eigentliche Zweiteilung in hohen und niederen Adel wird in späteren Darstellungen mit der Entscheidung des Ministeriums des Inneren vom 5. März 1877 verbunden.
Wichtig ist dabei eine begriffliche Unterscheidung: Das Handbuch weist ausdrücklich darauf hin, dass der „hohe österreichische Adel“ nicht mit dem „hohen Adel“ im Sinne des historischen deutschen Reichsrechts zu verwechseln ist. Im reichsrechtlichen Sinn gehörten zum hohen Adel nur jene Familien, die früher Reichsunmittelbarkeit, Reichsstandschaft und Landeshoheit im Heiligen Römischen Reich besessen hatten, also insbesondere die später mediatisierten Standesherren. Die österreichische Verwaltungseinteilung von 1877 war daher eine andere, innerösterreichisch-administrative Kategorie.
2. Die Entscheidung vom 5. März 1877
Nach der heute greifbaren Sekundärüberlieferung lautete die praktische Konsequenz dieser Entscheidung:
Diese Einteilung wird unter anderem in einem Beitrag des österreichischen Innenministeriums in „Öffentliche Sicherheit“ zum Thema „Adelsnamen und Judikatur“ ausdrücklich genannt. Dort heißt es sinngemäß, dass im 19. Jahrhundert fünf Adelsstufen bestanden und dass der einfache Adelsstand sowie der Ritterstand gemäß der Entscheidung des Ministeriums des Inneren vom 5. März 1877 den niederen Adel bildeten, während Freiherren, Grafen und Fürsten dem hohen Adel zugerechnet wurden.
Auch die Forschungsliteratur bestätigt diese Spur. Jan Županič verweist in seinem Beitrag zum Militäradel der österreichisch-ungarischen Monarchie darauf, dass die Einteilung in höheren und niedrigeren Adel 1873 für die Monarchie bestätigt bzw. kodifiziert worden sei und in Cisleithanien zusätzlich durch den Erlass des k. k. Innenministeriums vom 5. März 1877. Als Referenz nennt er Binder-Krieglstein.
3. 1873 oder 1877?
Die Datierung ist besonders interessant, weil in der Literatur offenbar zwei Ebenen nebeneinanderstehen:
Damit könnte die Verwirrung erklärbar sein: 1873 betrifft möglicherweise eine allgemeinere, monarchieweite oder systematische Feststellung, während der 5. März 1877 die für die österreichische Reichshälfte maßgebliche ministerielle Entscheidung war.
Im beigefügten Auszug des „Handbuchs für den politischen Verwaltungsdienst“ findet sich in unmittelbarer Nähe zum Adelswesen zwar ebenfalls ein Erlass des Ministeriums des Innern vom 28. Februar 1873, Z. 62, dieser betrifft jedoch die stempelfreie Behandlung von Adelsdiplomen bei ihrer Ausfertigung, nicht die Einteilung des Adels in hohe und niedere Stufen. Daraus folgt: Nicht jeder Nachweis „1873“ im Umfeld der Adelsverwaltung betrifft automatisch die gesuchte Einteilung.
4. Der Hinweis Mayrhofer-Pace
Mayrhofer-Pace stellen in der 5. Auflage, Band V, S. 127, offenbar ebenfalls auf die Entscheidung vom 5. März 1877 ab. Nach dem im Forum erinnerten Wortlaut wird dort im Zusammenhang mit dem Ansuchen der Wiener Graveure betreffend Fragen in Wappensachen auf die Formulierung Bezug genommen:
Gerade diese Formulierung ist wichtig, weil sie nicht bloß eine spätere genealogische oder gesellschaftliche Einordnung darstellt, sondern offenbar aus einer ministeriellen Erledigung bzw. Entscheidung in Wappensachen stammt. Der Anlass dürfte also nicht eine abstrakte „Adelsdefinition“ gewesen sein, sondern eine praktische Verwaltungsfrage: Welche Wappenbestandteile, Rangzeichen, Kronen, Helme oder Bezeichnungen durften von Graveuren und Wappenherstellern verwendet werden?
5. Warum diese Entscheidung bedeutsam ist
Die Einteilung hatte mehrere praktische Folgen:
Gerade für genealogische und heraldische Arbeiten ist diese Unterscheidung wichtig. Ein österreichischer Freiherr gehörte nach dieser Verwaltungseinteilung zwar zum „hohen österreichischen Adel“, war deswegen aber nicht automatisch „hochadelig“ im Sinne der alten reichsständischen Ebenbürtigkeit oder der mediatisierten Häuser. Umgekehrt konnte ein altes rittermäßiges Geschlecht historisch sehr angesehen sein, fiel aber nach der ministeriellen Einteilung von 1877 dennoch unter den niederen Adel, sofern es nur den Ritterstand oder einfachen Adelstand führte.
6. Vorläufiges Ergebnis
Nach derzeit greifbarer Quellenlage scheint Folgendes gesichert:
7. Gesucht: der Originalwortlaut
Interessant wäre nun der tatsächliche Wortlaut der Entscheidung bzw. des Erlasses vom 5. März 1877.
Besonders wichtig wären:
Mögliche Suchorte wären:
8. Quellen und Hinweise
9. Folgefragen an das Forum
Im Zusammenhang mit der Einteilung des österreichischen Adels taucht immer wieder die Frage auf, ob es eine amtliche Entscheidung, einen Erlass oder ein Zirkular gab, durch welches die österreichischen Adelsstufen endgültig in „hohen“ und „niederen“ Adel eingeteilt wurden.
Die oft genannte Einteilung lautet:
Hoher Adel: Fürsten, Grafen, Freiherren
Niederer Adel: Ritter und einfacher Adel, also auch der einfache Adelstand mit oder ohne Ehrenwort „Edler von“
Diese Einteilung findet sich nicht nur in der neueren Literatur, sondern wird auch in amtlichen bzw. behördlich geprägten Darstellungen ausdrücklich auf eine Entscheidung des Ministeriums des Inneren vom 5. März 1877 zurückgeführt.
1. Die österreichischen Adelsstufen
Das „Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst“ nennt für Österreich folgende fünf Adelsstufen:
- einfacher Adelstand, ohne oder mit dem Ehrenwort „Edler von“
- Ritterstand
- Freiherrenstand
- Grafenstand
- Fürstenstand
Damit ist zunächst nur die Rangfolge beschrieben. Die eigentliche Zweiteilung in hohen und niederen Adel wird in späteren Darstellungen mit der Entscheidung des Ministeriums des Inneren vom 5. März 1877 verbunden.
Wichtig ist dabei eine begriffliche Unterscheidung: Das Handbuch weist ausdrücklich darauf hin, dass der „hohe österreichische Adel“ nicht mit dem „hohen Adel“ im Sinne des historischen deutschen Reichsrechts zu verwechseln ist. Im reichsrechtlichen Sinn gehörten zum hohen Adel nur jene Familien, die früher Reichsunmittelbarkeit, Reichsstandschaft und Landeshoheit im Heiligen Römischen Reich besessen hatten, also insbesondere die später mediatisierten Standesherren. Die österreichische Verwaltungseinteilung von 1877 war daher eine andere, innerösterreichisch-administrative Kategorie.
2. Die Entscheidung vom 5. März 1877
Nach der heute greifbaren Sekundärüberlieferung lautete die praktische Konsequenz dieser Entscheidung:
- Der einfache Adelsstand und der Ritterstand bildeten den niederen Adel.
- Freiherrenstand, Grafenstand und Fürstenstand bildeten den hohen Adel.
Diese Einteilung wird unter anderem in einem Beitrag des österreichischen Innenministeriums in „Öffentliche Sicherheit“ zum Thema „Adelsnamen und Judikatur“ ausdrücklich genannt. Dort heißt es sinngemäß, dass im 19. Jahrhundert fünf Adelsstufen bestanden und dass der einfache Adelsstand sowie der Ritterstand gemäß der Entscheidung des Ministeriums des Inneren vom 5. März 1877 den niederen Adel bildeten, während Freiherren, Grafen und Fürsten dem hohen Adel zugerechnet wurden.
Auch die Forschungsliteratur bestätigt diese Spur. Jan Županič verweist in seinem Beitrag zum Militäradel der österreichisch-ungarischen Monarchie darauf, dass die Einteilung in höheren und niedrigeren Adel 1873 für die Monarchie bestätigt bzw. kodifiziert worden sei und in Cisleithanien zusätzlich durch den Erlass des k. k. Innenministeriums vom 5. März 1877. Als Referenz nennt er Binder-Krieglstein.
3. 1873 oder 1877?
Die Datierung ist besonders interessant, weil in der Literatur offenbar zwei Ebenen nebeneinanderstehen:
- 1873 wird bei Županič bzw. Kučera als Zeitpunkt genannt, ab dem bzw. in dem die Einteilung des österreichischen Adels in höheren und niederen Adel greifbar bzw. bestätigt erscheint.
- 5. März 1877 wird konkret als Entscheidung bzw. Erlass des k. k. Ministeriums des Inneren für Cisleithanien genannt.
Damit könnte die Verwirrung erklärbar sein: 1873 betrifft möglicherweise eine allgemeinere, monarchieweite oder systematische Feststellung, während der 5. März 1877 die für die österreichische Reichshälfte maßgebliche ministerielle Entscheidung war.
Im beigefügten Auszug des „Handbuchs für den politischen Verwaltungsdienst“ findet sich in unmittelbarer Nähe zum Adelswesen zwar ebenfalls ein Erlass des Ministeriums des Innern vom 28. Februar 1873, Z. 62, dieser betrifft jedoch die stempelfreie Behandlung von Adelsdiplomen bei ihrer Ausfertigung, nicht die Einteilung des Adels in hohe und niedere Stufen. Daraus folgt: Nicht jeder Nachweis „1873“ im Umfeld der Adelsverwaltung betrifft automatisch die gesuchte Einteilung.
4. Der Hinweis Mayrhofer-Pace
Mayrhofer-Pace stellen in der 5. Auflage, Band V, S. 127, offenbar ebenfalls auf die Entscheidung vom 5. März 1877 ab. Nach dem im Forum erinnerten Wortlaut wird dort im Zusammenhang mit dem Ansuchen der Wiener Graveure betreffend Fragen in Wappensachen auf die Formulierung Bezug genommen:
„die beiden Grade des niederen Adels (Ritter und einfacher Adelsstand)“
Gerade diese Formulierung ist wichtig, weil sie nicht bloß eine spätere genealogische oder gesellschaftliche Einordnung darstellt, sondern offenbar aus einer ministeriellen Erledigung bzw. Entscheidung in Wappensachen stammt. Der Anlass dürfte also nicht eine abstrakte „Adelsdefinition“ gewesen sein, sondern eine praktische Verwaltungsfrage: Welche Wappenbestandteile, Rangzeichen, Kronen, Helme oder Bezeichnungen durften von Graveuren und Wappenherstellern verwendet werden?
5. Warum diese Entscheidung bedeutsam ist
Die Einteilung hatte mehrere praktische Folgen:
- Sie schuf eine klare verwaltungsrechtliche Rangordnung innerhalb des österreichischen Adels.
- Sie trennte die unteren beiden Stufen – einfacher Adel und Ritterstand – von Freiherren, Grafen und Fürsten.
- Sie half bei Fragen der Titulatur, Wappenführung, Adelsanmaßung und behördlichen Anerkennung.
- Sie unterschied den österreichischen „hohen Adel“ von den ehemals reichsunmittelbaren Standesherren im reichsrechtlichen Sinn.
Gerade für genealogische und heraldische Arbeiten ist diese Unterscheidung wichtig. Ein österreichischer Freiherr gehörte nach dieser Verwaltungseinteilung zwar zum „hohen österreichischen Adel“, war deswegen aber nicht automatisch „hochadelig“ im Sinne der alten reichsständischen Ebenbürtigkeit oder der mediatisierten Häuser. Umgekehrt konnte ein altes rittermäßiges Geschlecht historisch sehr angesehen sein, fiel aber nach der ministeriellen Einteilung von 1877 dennoch unter den niederen Adel, sofern es nur den Ritterstand oder einfachen Adelstand führte.
6. Vorläufiges Ergebnis
Nach derzeit greifbarer Quellenlage scheint Folgendes gesichert:
- Die österreichischen Adelsstufen waren: einfacher Adel, Ritter, Freiherr, Graf, Fürst.
- Die verwaltungsrechtliche Einteilung in niederen und hohen Adel wird auf eine Entscheidung des k. k. Ministeriums des Inneren vom 5. März 1877 zurückgeführt.
- Zum niederen Adel zählten einfacher Adel und Ritterstand.
- Zum hohen Adel zählten Freiherren, Grafen und Fürsten.
- Die Angabe „1873“ findet sich in der Forschung ebenfalls, dürfte aber eine andere bzw. allgemeinere Ebene der Kodifizierung betreffen.
- Der genaue Originalwortlaut des ministeriellen Dokuments vom 5. März 1877 ist online bisher schwer greifbar.
7. Gesucht: der Originalwortlaut
Interessant wäre nun der tatsächliche Wortlaut der Entscheidung bzw. des Erlasses vom 5. März 1877.
Besonders wichtig wären:
- die genaue Geschäftszahl,
- der vollständige Titel der Erledigung,
- der Adressat, also ob es sich um ein Zirkular an Länderstellen, eine ministerielle Entscheidung oder eine Einzelerledigung handelte,
- der vollständige Zusammenhang mit dem Ansuchen der Wiener Graveure,
- die exakte Formulierung zur Einteilung des hohen und niederen Adels.
Mögliche Suchorte wären:
- Österreichisches Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv, Adelsarchiv, Adelsgeneralien
- Akten des k. k. Ministeriums des Innern, insbesondere Wappen- und Adelsangelegenheiten
- Mayrhofer-Pace, Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst, 5. Auflage, Band V, S. 127
- Binder-Krieglstein, Österreichisches Adelsrecht 1868–1918/19
- Waldstein-Wartenberg, Österreichisches Adelsrecht 1804–1918
- Granichstaedten-Czerva, einschlägige Arbeiten zum österreichischen Adel
8. Quellen und Hinweise
- Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst, Achtes Hauptstück: Das Ständewesen, Abschnitt „Adelswesen“ und „Adelsstufen“.
- Mayrhofer-Pace, Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst, 5. Auflage, Band V, S. 127.
- Reinhard Binder-Krieglstein, Österreichisches Adelsrecht 1868–1918/19. Von der Ausgestaltung des Adelsrechts der cisleithanischen Reichshälfte bis zum Adelsaufhebungsgesetz der Republik unter besonderer Berücksichtigung des adeligen Namensrechts.
- Berthold Waldstein-Wartenberg, Österreichisches Adelsrecht 1804–1918, Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs, Bd. 17/18, 1964/65.
- Rudolf Kučera, Staat, Adel und Elitenwandel. Adelsverleihungen in Österreich und Preußen im Vergleich.
- Jan Županič, Militäradel der Österreich-ungarischen Monarchie während des Ersten Weltkrieges, West Bohemian Historical Review XII/2, 2022.
- BMI / Öffentliche Sicherheit: „Adelsnamen und Judikatur“, 2016: www.bmi.gv.at/magazi...swesen.pdf
- Kommunal.at: „Adelsnamen und Judikatur“: kommunal.at/adelsnam...-judikatur
9. Folgefragen an das Forum
- Hat jemand den vollständigen Wortlaut der Entscheidung des k. k. Ministeriums des Innern vom 5. März 1877?
- Ist die Geschäftszahl dieser Entscheidung bekannt?
- Wurde die Entscheidung im Reichsgesetzblatt, Landesgesetzblatt, Verordnungsblatt oder nur aktenintern publiziert?
- Gibt Mayrhofer-Pace den Wortlaut vollständig wieder oder nur auszugsweise?
- Welche Quelle meint Županič mit der Angabe, dass die Einteilung bereits 1873 in der Monarchie bestätigt bzw. kodifiziert worden sei?
- Lässt sich die Verbindung zum Ansuchen der Wiener Graveure in Wappensachen archivalisch nachweisen?
- Gibt es im Adelsarchiv des Österreichischen Staatsarchivs eine eigene Akte zu dieser Entscheidung?
"IN OMNIBUS ORDO"
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