Adelsentsetzung in Altösterreich – Bestandsaufnahme nach Franz Otto Roth

Adelsentsetzung in Altösterreich – Bestandsaufnahme nach Franz Otto Roth

4 Wochen 1 Tag her - 4 Wochen 1 Tag her
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Adelsentsetzung in Altösterreich – Bestandsaufnahme nach Franz Otto Roth

Liebe Mitforschende,

Franz Otto Roth veröffentlichte 1972 in den „Blättern für Heimatkunde“, Jahrgang 46, den kurzen, aber sehr aufschlussreichen Aufsatz:

Franz Otto Roth: Adelsentsetzung. Bestandsaufnahme und Deutungsversuch

Der Beitrag behandelt den strafweisen Verlust der Adelsqualität einzelner Personen, vor allem anhand von Intimationen an die steirisch-ständische Landmannschaftsmatrik. Der untersuchte Zeitraum umfasst einzelne Fälle aus 1710, 1786 und 1796, vor allem aber die Jahre 1811 bis 1851.

Quelle:
Franz Otto Roth: Adelsentsetzung. Bestandsaufnahme und Deutungsversuch, Blätter für Heimatkunde 46, 1972, S. 38–48


1. Ausgangspunkt des Aufsatzes

Roth stützt sich auf einen Bestand im Alten landschaftlichen, also landständischen Archiv, Gruppe III/2 „Die Stände — Adel“. Dort befand sich ein Schuber mit „Adelsentsetzungen“. Für die größere archivalische Einheit „Adelsverleihungen / Titel- und Würdenverleihungen / Adelsentsetzungen“ existierte außerdem ein handschriftlicher Katalog aus dem Jahr 1869.

Diese Mitteilungen wurden von staatlichen Stellen an die landständischen Institutionen weitergegeben. Ziel war es, den weiteren unzulässigen Gebrauch eines aberkannten Adels zu verhindern und, falls erforderlich, die Tilgung in der steirischen Landmannschaftsmatrik zu veranlassen.

Wichtig ist Roths Unterscheidung:

Adelsentsetzung und Streichung aus der Landmannschaftsmatrik waren zwei verschiedene Rechtsakte.

Die Entsetzung aus dem Adel konnte also die Streichung aus der Matrik nach sich ziehen, war aber nicht mit dieser identisch.


2. Adelsentsetzung grundsätzlich ad personam

Für genealogische und adelsrechtliche Fragestellungen besonders wichtig ist Roths Hinweis, dass die Adelsentsetzung in den ihm bekannten Fällen ausschließlich ad personam erfolgte.

Sie betraf also den verurteilten Einzelnen, nicht automatisch dessen Familie oder das ganze Geschlecht.

Das ist für die Auswertung genealogischer Literatur wesentlich: Aus der Entadelung einer einzelnen Person darf nicht ohne Weiteres auf den Verlust der Adelsqualität von Nachkommen, Seitenlinien oder dem gesamten Geschlecht geschlossen werden.


3. Umfang des Materials

Nach dem Stand des Kataloges von 1869 nennt Roth:
253 adelige Personen
261 strafrechtlich relevante Vergehen
Hauptzeitraum: 1811–1851
Einzelfälle: 1710, 1786, 1796


Die Differenz zwischen Personen und Vergehen erklärt sich daraus, dass einzelne Personen wegen mehrerer Delikte belangt wurden.


4. Übersicht der Deliktgruppen nach Roth

Roth gliedert die Fälle in politische, sexuelle und kriminelle Vergehen. Die folgende Übersicht ist als Arbeitszusammenfassung gedacht:


Deliktgruppe / Delikt Zahl Frauen/Fälle
Politische Vergehen
Unbefugte Auswanderung 2 0
Störung der inneren Ruhe 3 0
Aufruhr 1 0
Landesverrat 1 0
Hochverrat 67 0
Summe politische Vergehen 74 0


Sexuelle Vergehen
Notzucht 5
Unzucht wider die Natur 1
Kuppelei 1 1
Summe sexuelle Vergehen 7 1


Kriminelle Vergehen – nicht ehrenrührige
Schwere Körperverletzung 5 1
Öffentliche Gewalttätigkeit 5
Totschlag 6
Zwischensumme 16 1


Kriminelle Vergehen – eher öffentlich-rechtliche
Missbrauch der Amtsgewalt 10
Veruntreuung ärarischer Gelder 1 1
Nachahmung öffentlicher Kreditpapiere /
Banknotenfälschung / Versuch / Mithilfe 6 1
Münzverfälschung / Falschmünzerei 2
Zwischensumme 19 2


Kriminelle Vergehen – mehr privatrechtliche
Veruntreuung 19 1
Betrug 57 12
Diebstahlsversuch 3
Diebstahl 44 4
Brandlegung 4 2
Raub 7
Mordversuch 3
Mord 2
Meuchelmord 1
Zwischensumme 140 19


Summe kriminelle Vergehen 175 22


Sonderfälle
Vermessenheit 1
Duell 1
nicht angegeben 3
Summe Sonderfälle 5


GESAMTSUMME 261 23



5. Häufigste Delikte

Ohne Rücksicht auf die juristische Qualität der Delikte ergibt sich bei Roth folgendes Bild:


Delikt / Deliktkomplex Zahl
Hochverrat 67
Betrug 57
Diebstahl einschließlich Diebstahlsversuch 47
Veruntreuung 19
Veruntreuung + Amtsmissbrauch im weiteren Sinn 30
Mord-Komplex 6


Das Verhältnis politischer zu nichtpolitischen bzw. „gemeinen“ Vergehen beträgt nach Roth ungefähr:


Politische Vergehen 74
Sonstige Vergehen 187
Verhältnis ca. 1 : 2,5


Roth weist allerdings darauf hin, dass manche Fälle bei genauerem Aktenstudium möglicherweise ebenfalls politisch zu deuten wären.


6. Frauen in den Adelsentsetzungen

Roth nennt 22 Frauen mit insgesamt 23 strafbaren Handlungen.

Bei den Frauen stehen vor allem Betrug und Diebstahl im Vordergrund. Daneben erscheinen einzelne Fälle von Brandlegung, Veruntreuung, schwerer Körperverletzung, Mithilfe bei Notenfälschung und Kuppelei.

Als steirisches Beispiel nennt Roth:

Franziska Blagatinschegg Edle von Kaisersfeld

Sie wurde 1836 wegen Betrugs zu zwei Jahren schweren Kerkers verurteilt.


7. Politische Fälle: Polen, Galizien und Italien

Ein erheblicher Teil der politischen Fälle betrifft polnische und italienische Adelige des Vormärz.

Besonders interessant ist Roths Hinweis, dass von 56 polnischen „Hochverrätern“ im weiteren Sinn – also 53 Hochverrätern und drei wegen Störung der inneren Ruhe Verurteilten – bei 41 Personen der Adel nach Auffassung der kaiserlichen Behörden nicht eindeutig nachgewiesen war.

Roth warnt jedoch ausdrücklich davor, diese Personen pauschal als Hochstapler zu betrachten. Vielmehr verweist er auf die komplexen Adels- und Freiheitsformen in Polen, Galizien und angrenzenden Gebieten. In Kirchenmatriken konnten solche Personen durchaus als „nobilis“ erscheinen, auch wenn die österreichische Verwaltung die Adelsqualität nicht ohne Weiteres anerkannte.

Für Österreichisch-Italien nennt Roth dreizehn oder vierzehn wegen Hochverrats entadelte Italiener. Unter ihnen war auch:

Graf Federigo Confalonieri

Er wurde wegen Hochverrats zum Tode verurteilt, dann über Intervention der Kaiserin Karoline Auguste zu Festungshaft auf dem Spielberg begnadigt und 1836 freigelassen.


8. Rehabilitierungen

Besonders bemerkenswert sind die Rehabilitierungen. Roth untersuchte 54 Fälle näher und stellte fest, dass nur drei davon „unpolitisch“ waren.

Bei den galizischen Hochverratsfällen wurden fünfzig Verurteilte im März bzw. Mai 1848 amnestiert. Die entsprechende Intimation erfolgte nach Roth jedoch erst im Jänner 1850.

Ein weiteres Beispiel ist:

Leopold Ursin Graf von Rosenberg

Er wurde 1796 im Zusammenhang mit einem Duell seines Adels und seiner Landmannschaft entsetzt. 1816 wurde er durch kaiserlichen Gnadenakt wieder in den Adel eingesetzt. Allerdings wurden ihm die Kämmererwürde und der Hofzutritt weiterhin versagt.

Das zeigt sehr schön, dass eine Rehabilitierung nicht zwingend alle früheren Würden und Rechte vollständig wiederherstellte.


9. Steirische Beispiele

Roth betont, dass auch in der steirischen Landstandschaftsmatrik Personen vorkamen, die wegen strafrechtlicher Verurteilungen ihren Adel bzw. ihre Landstandschaft verloren.

Genannt werden unter anderem Namen wie:


Königsbrunn
Leuzendorf
Purgay
Tattenbach
Emperger
Lodron


Roth mahnt ausdrücklich, das Fehlverhalten einzelner Personen niemals dem ganzen Geschlecht anzulasten.

Als Beispiel nennt er Andreas Edlen von Emperger, Verwalter der Herrschaft Neudorf im Grazer Kreis. Er wurde wegen Veruntreuung zu zwei Jahren schweren Kerkers verurteilt, des Adels und der steirischen Landstandschaft verlustig erklärt und außerdem für bestimmte öffentliche bzw. richterliche Funktionen als unfähig erklärt.

Auch die Familie Purgay erscheint bei Roth: Johann von Purgay wurde wegen Betrugs verurteilt, dessen Sohn später wegen Diebstahls. Beide Fälle zeigen, wie eng sozialer Abstieg, wirtschaftliche Schwierigkeiten und strafrechtliche Folgen im 19. Jahrhundert miteinander verbunden sein konnten.


10. Deutung Roths

Roth zieht keine pauschale moralische Verurteilung des altösterreichischen Adels. Im Gegenteil: Er warnt davor, aus den Entadelungen einzelner Personen auf ein ganzes Standesmilieu zu schließen.

Seine Deutung geht in drei Richtungen:
  • Das Negative fällt in Quellen stärker auf als das Positive.
  • Die politischen Entadelungen, besonders im polnisch-galizischen und italienischen Zusammenhang, werfen ein kritisches Licht auf die vormärzliche Rechtspflege.
  • Die Häufung von Betrug, Diebstahl, Veruntreuung und Geldfälschung deutet auf wirtschaftliche Krisen vieler adeliger Personen um die Mitte des 19. Jahrhunderts hin.

Gerade für die Genealogie ist der Aufsatz deshalb wertvoll, weil er zur sauberen Unterscheidung zwingt:


Person
Familie
Geschlecht
Adelsqualität
Landstandschaft
Matrikeleintrag
Würden und Hofämter
Entsetzung
Rehabilitierung


Eine Adelsentsetzung ist daher nicht einfach als „die Familie verlor den Adel“ zu verstehen, sondern muss stets im konkreten Einzelfall geprüft werden.


11. Bedeutung für die genealogische Praxis

Für unsere Arbeit ergeben sich aus Roths Aufsatz mehrere praktische Hinweise:
  • Entadelungen betrafen in den bekannten Fällen grundsätzlich die einzelne Person.
  • Die Landmannschaftsmatrik und die Adelsqualität sind nicht identisch.
  • Eine spätere Rehabilitierung kann erfolgt sein und muss geprüft werden.
  • Bei politischen Delikten des Vormärz ist besondere Vorsicht geboten.
  • Bei galizischen und polnischen Fällen darf die österreichische Behördenmeinung nicht automatisch mit der tatsächlichen lokalen Adelsstellung gleichgesetzt werden.
  • Genealogische Angaben sollten daher möglichst mit Archivsignaturen, Intimationen, Matriken und Rehabilitierungsakten abgesichert werden.


Fragen an die Runde
  1. Ist bekannt, ob die von Roth erwähnten Einzelintimationen im Steiermärkischen Landesarchiv heute vollständig erschlossen oder digital auffindbar sind?
  2. Gibt es eine publizierte Namensliste der von Roth gezählten 253 Personen, oder muss man weiterhin über den handschriftlichen Katalog bzw. den Archivbestand gehen?
  3. Kennt jemand vergleichbare Bestände zu Adelsentsetzungen in anderen Kronländern, etwa Niederösterreich, Böhmen, Mähren, Tirol, Kärnten oder Krain?
  4. Wie wurde in der genealogischen Literatur mit rehabilitierten Personen umgegangen? Wurde die Entsetzung erwähnt, verschwiegen oder durch die spätere Wiedereinsetzung praktisch neutralisiert?
  5. Besonders interessant wäre ein Vergleich mit polnischen und galizischen Quellen: Welche der von österreichischer Seite bezweifelten Adelsqualitäten lassen sich in polnischen Adelsquellen dennoch nachweisen?
  6. Sind einzelne der von Roth genannten steirischen Fälle – etwa Emperger, Purgay, Leuzendorf oder Tattenbach – bereits genauer genealogisch oder aktenkundlich aufgearbeitet?


Quelle

Franz Otto Roth: „Adelsentsetzung. Bestandsaufnahme und Deutungsversuch“, in: Blätter für Heimatkunde, 46. Jahrgang, Graz 1972, S. 38–48.

Online:
PDF beim Historischen Verein für Steiermark
"IN OMNIBUS ORDO"

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