Zur ungeklärten Adelsführung der Familie von Hausegger
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Zur ungeklärten Adelsführung der Familie von Hausegger
1 Monat 1 Woche her - 1 Monat 1 Woche her
In Band 4 von Bettelheims Biographischem Jahrbuch findet sich ein Eintrag zu Dr. Friedrich von Hausegger aus Graz. Auffällig ist, dass für ihn trotz der Führung des Prädikats „von“ bislang kein eindeutiger Hinweis auf eine formelle Nobilitierung nachweisbar ist. Auch in online zugänglichen biographischen Artikeln sowie in den einschlägigen Wappenwerken, insbesondere in Siebmachers Wappenbüchern, konnte unter diesem Namen bislang kein entsprechender Nachweis festgestellt werden.
Ein Hinweis auf die spätere Namensführung findet sich auch bei seinem Sohn Siegmund von Hausegger:
de.wikipedia.org/wik..._Hausegger Friedrich von Hausegger wurde am 26. April 1837 in St. Andrä in Kärnten geboren und starb am 23. Februar 1899 in Graz. Er war promovierter Jurist, Musikästhetiker und Kritiker. Nach Abschluss seiner Gymnasialstudien besuchte er die Universität Wien, die er als Dr. jur. utr. verließ. Bereits während seiner Studienzeit erwarb er bei Gottfried Salzmann und später bei Dessoff beachtliche Kenntnisse in Kontrapunkt und Kompositionslehre.
Im Jahr 1870 übersiedelte Hausegger nach Graz. Dort übte er zunächst die Advokatur aus, habilitierte sich daneben jedoch als Dozent an der Universität. Zugleich wirkte er als Musikkritiker, zunächst für die Grazer Tagespost, später für das Grazer Tagblatt. Seine Kritiken galten als gedankenreich, für Künstler wie Publikum gleichermaßen belehrend und in vornehmem Ton gehalten.
Seine wichtigsten Schriften erschienen in den Jahren 1878, 1885 und 1890. Im Jahr 1878 veröffentlichte er „Richard Wagner und Schopenhauer“, 1885 folgte sein Hauptwerk „Die Musik als Ausdruck“, und 1890 erschien „Das Jenseits des Künstlers“. Daneben verfasste er kleinere Schriften wie „Die künstlerische Persönlichkeit“ und „Die Anfänge der Harmonie“. Der biographische Artikel stammt von Richard Heuberger.
Der Geburtseintrag Friedrichs von Hausegger aus dem Jahr 1837 ist online bei Matricula einsehbar:
data.matricula-onlin...-1/?pg=139
Für die Frage der Adelsführung ist dieser Eintrag von besonderem Interesse. Ausgehend vom dort genannten Vater könnte genealogisch in den Kirchenbüchern weiter zurückgegangen werden, um festzustellen, ab welchem Zeitpunkt das Prädikat „von“ in der Familie erscheint beziehungsweise wann es verschwindet. Dadurch ließe sich möglicherweise ein ungefährer Zeitraum bestimmen, in dem eine allfällige Standeserhebung erfolgt sein könnte — oder in dem sich die Namensform bloß gewohnheitsmäßig eingebürgert hat.
Nach bisherigem Befund ist jedoch keine formelle Adelsverleihung nachweisbar. Im ehemaligen Adelsarchiv des k. k. Innenministeriums findet sich offenbar kein entsprechender Akt. Die Familie führte das Prädikat „von“ seit etwa dem Ende des 18. Jahrhunderts, auch in öffentlichen Urkunden, ohne dass dies beanstandet worden wäre. Als mögliche Erklärungen kommen daher eine bislang nicht aufgefundene Palatinatsadelsverleihung, eine andere schwer greifbare Form der Standeserhebung oder auch ein bloßer „Höflichkeitsadel“ infolge eines Matrikeneintrags in Betracht.
Der familiäre Hintergrund könnte eine solche Entwicklung begünstigt haben. Der Vater Friedrichs von Hausegger war höherer Beamter, der Großvater k. k. Titular-Generalmajor. In einem solchen sozialen Umfeld konnte ein irrtümlich oder respektvoll eingetragenes „von“ leichter als gesellschaftlich plausibel erscheinen und in der Folge weitergeführt werden.
Ein einschlägiger Akt im Archivinformationssystem des Österreichischen Staatsarchivs könnte mit dieser Frage zusammenhängen:
www.archivinformatio...ID=4364615
Sollte sich die bisherige Information nicht bereits auf diesen Akt beziehen, wäre eine Anfrage beim Österreichischen Staatsarchiv sinnvoll, insbesondere um zu klären, welche Antwort das damalige Adelsarchiv auf das entsprechende Ersuchen erteilte.
Der genannte Akt wurde offenbar bereits eingesehen. Daraus geht hervor, dass die Familie selbst keine Kenntnis darüber hatte, wie der Adel beziehungsweise das Prädikat „von“ in die Familie gelangt war. Auch einschlägige Urkunden oder Nachweise konnte sie nicht vorlegen. In dem Akt ersuchte Sigismund, auch Siegmund von Hausegger, Sohn des Dr. Friedrich von Hausegger und Dirigent in Hamburg, anlässlich seiner Verlobung beziehungsweise späteren zweiten Ehe mit einem Fräulein Bronsart von Schellendorf das k. k. Innenministerium um Auskunft über seinen Adel. Der Vater der Braut war königlich preußischer Kriegsminister, sodass Hausegger offenbar ein nachvollziehbares Bedürfnis hatte, die eigene Adelsqualität amtlich zu klären.
Die Antwort des Ministeriums fiel negativ aus: Es konnte kein Nachweis und kein entsprechender Adelsakt festgestellt werden. Gerade diese Konstellation ist bemerkenswert, da die Familie das Prädikat über mehrere Generationen führte, ohne den Ursprung dieser Führung belegen zu können.
Bei weiteren Recherchen wäre zu beachten, dass sich Schreibweisen im Laufe beachten, dass sich Schreibweisen im Laufe der Zeit verändern konnten. Daher sollten im Österreichischen Staatsarchiv und in anderen Archiven auch Namensvarianten wie Hausegg, Hauseck, Hausekker, Hausecker und ähnliche Formen überprüft werden. Voraussetzung wäre allerdings stets, durch genealogische Forschung eine belastbare Verwandtschaftsbeziehung zu der betreffenden Linie herzustellen.
Als derzeit wahrscheinlichste Erklärung erscheint die Annahme eines Höflichkeitsadels durch Matrikeneintrag. Denkbar wäre, dass ein besonders ehrerbietiger oder übereifriger Schreiber einem sozial hochstehenden Beamten oder Offizier vorsorglich das Prädikat „von“ beifügte — zumal, wenn die Ehefrau oder das familiäre Umfeld tatsächlich adelige Bezüge aufwies. Die Familie ließ diese Namensform möglicherweise geschehen und führte sie fortan weiter.
Solche Fälle kamen nicht selten vor. Für die österreichischen Erblande bestand kein eigenes Heroldsamt, das die Führung adeliger Namen und Wappen zentral überwacht hätte. Zwar waren Matrikenführer durch die Verwaltungsbehörden ausdrücklich angewiesen, eine behauptete Adelsqualität sorgfältig und möglichst anhand eines originalen Adelsdiploms zu überprüfen. In der Praxis scheinen solche Kontrollen jedoch nicht immer konsequent erfolgt zu sein.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Die Familie von Hausegger führte das Prädikat „von“ spätestens seit dem späten 18. Jahrhundert und verwendete es über mehrere Generationen hinweg. Ein diplommäßiger Nachweis einer Nobilitierung ist bislang jedoch nicht bekannt. Der Fall steht damit beispielhaft für jene schwer fassbaren Grenzbereiche zwischen tatsächlicher Standeserhebung, sozialer Anerkennung, unbeanstandeter Namensführung und bloßem Höflichkeitsadel.
Ein Hinweis auf die spätere Namensführung findet sich auch bei seinem Sohn Siegmund von Hausegger:
de.wikipedia.org/wik..._Hausegger Friedrich von Hausegger wurde am 26. April 1837 in St. Andrä in Kärnten geboren und starb am 23. Februar 1899 in Graz. Er war promovierter Jurist, Musikästhetiker und Kritiker. Nach Abschluss seiner Gymnasialstudien besuchte er die Universität Wien, die er als Dr. jur. utr. verließ. Bereits während seiner Studienzeit erwarb er bei Gottfried Salzmann und später bei Dessoff beachtliche Kenntnisse in Kontrapunkt und Kompositionslehre.
Im Jahr 1870 übersiedelte Hausegger nach Graz. Dort übte er zunächst die Advokatur aus, habilitierte sich daneben jedoch als Dozent an der Universität. Zugleich wirkte er als Musikkritiker, zunächst für die Grazer Tagespost, später für das Grazer Tagblatt. Seine Kritiken galten als gedankenreich, für Künstler wie Publikum gleichermaßen belehrend und in vornehmem Ton gehalten.
Seine wichtigsten Schriften erschienen in den Jahren 1878, 1885 und 1890. Im Jahr 1878 veröffentlichte er „Richard Wagner und Schopenhauer“, 1885 folgte sein Hauptwerk „Die Musik als Ausdruck“, und 1890 erschien „Das Jenseits des Künstlers“. Daneben verfasste er kleinere Schriften wie „Die künstlerische Persönlichkeit“ und „Die Anfänge der Harmonie“. Der biographische Artikel stammt von Richard Heuberger.
Der Geburtseintrag Friedrichs von Hausegger aus dem Jahr 1837 ist online bei Matricula einsehbar:
data.matricula-onlin...-1/?pg=139
Für die Frage der Adelsführung ist dieser Eintrag von besonderem Interesse. Ausgehend vom dort genannten Vater könnte genealogisch in den Kirchenbüchern weiter zurückgegangen werden, um festzustellen, ab welchem Zeitpunkt das Prädikat „von“ in der Familie erscheint beziehungsweise wann es verschwindet. Dadurch ließe sich möglicherweise ein ungefährer Zeitraum bestimmen, in dem eine allfällige Standeserhebung erfolgt sein könnte — oder in dem sich die Namensform bloß gewohnheitsmäßig eingebürgert hat.
Nach bisherigem Befund ist jedoch keine formelle Adelsverleihung nachweisbar. Im ehemaligen Adelsarchiv des k. k. Innenministeriums findet sich offenbar kein entsprechender Akt. Die Familie führte das Prädikat „von“ seit etwa dem Ende des 18. Jahrhunderts, auch in öffentlichen Urkunden, ohne dass dies beanstandet worden wäre. Als mögliche Erklärungen kommen daher eine bislang nicht aufgefundene Palatinatsadelsverleihung, eine andere schwer greifbare Form der Standeserhebung oder auch ein bloßer „Höflichkeitsadel“ infolge eines Matrikeneintrags in Betracht.
Der familiäre Hintergrund könnte eine solche Entwicklung begünstigt haben. Der Vater Friedrichs von Hausegger war höherer Beamter, der Großvater k. k. Titular-Generalmajor. In einem solchen sozialen Umfeld konnte ein irrtümlich oder respektvoll eingetragenes „von“ leichter als gesellschaftlich plausibel erscheinen und in der Folge weitergeführt werden.
Ein einschlägiger Akt im Archivinformationssystem des Österreichischen Staatsarchivs könnte mit dieser Frage zusammenhängen:
www.archivinformatio...ID=4364615
Sollte sich die bisherige Information nicht bereits auf diesen Akt beziehen, wäre eine Anfrage beim Österreichischen Staatsarchiv sinnvoll, insbesondere um zu klären, welche Antwort das damalige Adelsarchiv auf das entsprechende Ersuchen erteilte.
Der genannte Akt wurde offenbar bereits eingesehen. Daraus geht hervor, dass die Familie selbst keine Kenntnis darüber hatte, wie der Adel beziehungsweise das Prädikat „von“ in die Familie gelangt war. Auch einschlägige Urkunden oder Nachweise konnte sie nicht vorlegen. In dem Akt ersuchte Sigismund, auch Siegmund von Hausegger, Sohn des Dr. Friedrich von Hausegger und Dirigent in Hamburg, anlässlich seiner Verlobung beziehungsweise späteren zweiten Ehe mit einem Fräulein Bronsart von Schellendorf das k. k. Innenministerium um Auskunft über seinen Adel. Der Vater der Braut war königlich preußischer Kriegsminister, sodass Hausegger offenbar ein nachvollziehbares Bedürfnis hatte, die eigene Adelsqualität amtlich zu klären.
Die Antwort des Ministeriums fiel negativ aus: Es konnte kein Nachweis und kein entsprechender Adelsakt festgestellt werden. Gerade diese Konstellation ist bemerkenswert, da die Familie das Prädikat über mehrere Generationen führte, ohne den Ursprung dieser Führung belegen zu können.
Bei weiteren Recherchen wäre zu beachten, dass sich Schreibweisen im Laufe beachten, dass sich Schreibweisen im Laufe der Zeit verändern konnten. Daher sollten im Österreichischen Staatsarchiv und in anderen Archiven auch Namensvarianten wie Hausegg, Hauseck, Hausekker, Hausecker und ähnliche Formen überprüft werden. Voraussetzung wäre allerdings stets, durch genealogische Forschung eine belastbare Verwandtschaftsbeziehung zu der betreffenden Linie herzustellen.
Als derzeit wahrscheinlichste Erklärung erscheint die Annahme eines Höflichkeitsadels durch Matrikeneintrag. Denkbar wäre, dass ein besonders ehrerbietiger oder übereifriger Schreiber einem sozial hochstehenden Beamten oder Offizier vorsorglich das Prädikat „von“ beifügte — zumal, wenn die Ehefrau oder das familiäre Umfeld tatsächlich adelige Bezüge aufwies. Die Familie ließ diese Namensform möglicherweise geschehen und führte sie fortan weiter.
Solche Fälle kamen nicht selten vor. Für die österreichischen Erblande bestand kein eigenes Heroldsamt, das die Führung adeliger Namen und Wappen zentral überwacht hätte. Zwar waren Matrikenführer durch die Verwaltungsbehörden ausdrücklich angewiesen, eine behauptete Adelsqualität sorgfältig und möglichst anhand eines originalen Adelsdiploms zu überprüfen. In der Praxis scheinen solche Kontrollen jedoch nicht immer konsequent erfolgt zu sein.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Die Familie von Hausegger führte das Prädikat „von“ spätestens seit dem späten 18. Jahrhundert und verwendete es über mehrere Generationen hinweg. Ein diplommäßiger Nachweis einer Nobilitierung ist bislang jedoch nicht bekannt. Der Fall steht damit beispielhaft für jene schwer fassbaren Grenzbereiche zwischen tatsächlicher Standeserhebung, sozialer Anerkennung, unbeanstandeter Namensführung und bloßem Höflichkeitsadel.
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