Zum Prädikat „von Eisenstein“ bei der Nobilitierung der Familie Eißner 1688
- USchu
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Zum Prädikat „von Eisenstein“ bei der Nobilitierung der Familie Eißner 1688
1 Monat 1 Woche her - 1 Monat 1 Woche her
Im Zusammenhang mit den Nobilitierungen nach der Belagerung Brünns von 1645 zeigt sich, dass Adelsprädikate keineswegs immer auf tatsächlichen Gutsbesitz oder einen Adelssitz zurückzuführen sind. Unter den untersuchten Familien lassen sich nur wenige Fälle feststellen, bei denen das Prädikat unmittelbar mit einem Besitz oder Herkunftsort verbunden war.
Ein frühes Beispiel ist die aus Italien zugewanderte Kaufmannsfamilie Bergamasco von Morawetz, die später nur noch als von Morawetz auftrat. Ihr Prädikat bezog sich auf das im Jahr 1630 erworbene Gut Morawetz in Mähren. Bei der Adelsbestätigung von 1641 wurde dieser Besitz offenbar namens- und prädikatsbildend.
Ein weiteres Beispiel ist die altböhmische Familie Sak von Bohuniowitz. Ihr Prädikat verweist auf ihren Herkunftsort und frühen Besitz Bohunowitz beziehungsweise Bohuňovice im heutigen Kreis Zwittau/Svitavy. Hier liegt also ebenfalls ein realer örtlicher Bezug vor.
Anders verhielt es sich bei den meisten übrigen im Zusammenhang mit Brünn 1645 auftretenden Familien. Sie waren entweder Bürger der Stadt Brünn oder zugewanderte Adelige aus dem Ausland, etwa Ogilvy oder Raduit de Souches. In solchen Fällen ist das Prädikat nicht zwingend als Hinweis auf einen eigenen Adelssitz zu verstehen.
Vor diesem Hintergrund ist auch der Fall Eißner zu beurteilen:
AT-OeStA/AVA Adel RAA 96.31: Eißner, Sebastian, Leutnant, und sein Sohn Matthias Franz; rittermäßiger Adelsstand „von Eisenstein“, Wappenbesserung, 7. Mai 1688.
Bei der Erhebung Sebastians Eißner und seines Sohnes Matthias Franz in den rittermäßigen Adelsstand mit dem Prädikat „von Eisenstein“ dürfte es sich nach derzeitigem Kenntnisstand nicht um den Hinweis auf einen im Besitz der Familie befindlichen Adelssitz handeln. Vielmehr scheint „Eisenstein“ ein frei gewähltes oder verliehenes Prädikat gewesen zu sein.
Sebastian Eißner stammte aus einem Reutlinger Patriziergeschlecht. Sein Sohn Matthias Franz stand in bayerischen Diensten. Die Standeserhebung erfolgte unter anderem auf Bitten des bayerischen Kurfürsten Maximilian II. Emanuel und wurde mit treu geleisteten Diensten begründet. Die bekannten Orte Eisenstein in Bayern und Böhmen befanden sich zu dieser Zeit im Besitz der Grafen von Nothaft. Ein Besitz der Familie Eißner an einem Ort dieses Namens ist daher nicht ersichtlich; andere einschlägige Orte namens Eisenstein sind derzeit nicht bekannt.
Daraus ergibt sich die grundsätzliche Frage, ob Prädikate wie „von XYZ“ oder die gesteigerte Form „von und zu XYZ“ stets auf einen tatsächlichen Besitz hinweisen. Dies ist eindeutig zu verneinen. Gerade bei neuadeligen Familien der Frühen Neuzeit waren solche Prädikate häufig Ehren-, Herkunfts-, Erinnerungs- oder Kunstprädikate, ohne dass ein entsprechender Adelssitz vorhanden gewesen wäre.
Auch bei uradeligen Familien verweist ein Prädikat nicht immer auf fortdauernden Besitz. Oft war ein Ort zwar ursprünglich namensgebend, wurde aber später verkauft, verloren oder aufgegeben. Manche tatsächlich berechtigte Familien machten in späterer Zeit von der vollen Prädikatsform auch keinen Gebrauch mehr.
Im Volksmund wurde schließlich jede Form adeliger Namensführung häufig pauschal als „von und zu“ bezeichnet — nicht selten spöttisch oder abwertend. Diese Wahrnehmung dürfte auch eine Folge der zahlreichen, teils sehr frei gestalteten Standeserhebungen und Prädikatsverleihungen der Frühen Neuzeit und der späteren Monarchie gewesen sein.
Ein frühes Beispiel ist die aus Italien zugewanderte Kaufmannsfamilie Bergamasco von Morawetz, die später nur noch als von Morawetz auftrat. Ihr Prädikat bezog sich auf das im Jahr 1630 erworbene Gut Morawetz in Mähren. Bei der Adelsbestätigung von 1641 wurde dieser Besitz offenbar namens- und prädikatsbildend.
Ein weiteres Beispiel ist die altböhmische Familie Sak von Bohuniowitz. Ihr Prädikat verweist auf ihren Herkunftsort und frühen Besitz Bohunowitz beziehungsweise Bohuňovice im heutigen Kreis Zwittau/Svitavy. Hier liegt also ebenfalls ein realer örtlicher Bezug vor.
Anders verhielt es sich bei den meisten übrigen im Zusammenhang mit Brünn 1645 auftretenden Familien. Sie waren entweder Bürger der Stadt Brünn oder zugewanderte Adelige aus dem Ausland, etwa Ogilvy oder Raduit de Souches. In solchen Fällen ist das Prädikat nicht zwingend als Hinweis auf einen eigenen Adelssitz zu verstehen.
Vor diesem Hintergrund ist auch der Fall Eißner zu beurteilen:
AT-OeStA/AVA Adel RAA 96.31: Eißner, Sebastian, Leutnant, und sein Sohn Matthias Franz; rittermäßiger Adelsstand „von Eisenstein“, Wappenbesserung, 7. Mai 1688.
Bei der Erhebung Sebastians Eißner und seines Sohnes Matthias Franz in den rittermäßigen Adelsstand mit dem Prädikat „von Eisenstein“ dürfte es sich nach derzeitigem Kenntnisstand nicht um den Hinweis auf einen im Besitz der Familie befindlichen Adelssitz handeln. Vielmehr scheint „Eisenstein“ ein frei gewähltes oder verliehenes Prädikat gewesen zu sein.
Sebastian Eißner stammte aus einem Reutlinger Patriziergeschlecht. Sein Sohn Matthias Franz stand in bayerischen Diensten. Die Standeserhebung erfolgte unter anderem auf Bitten des bayerischen Kurfürsten Maximilian II. Emanuel und wurde mit treu geleisteten Diensten begründet. Die bekannten Orte Eisenstein in Bayern und Böhmen befanden sich zu dieser Zeit im Besitz der Grafen von Nothaft. Ein Besitz der Familie Eißner an einem Ort dieses Namens ist daher nicht ersichtlich; andere einschlägige Orte namens Eisenstein sind derzeit nicht bekannt.
Daraus ergibt sich die grundsätzliche Frage, ob Prädikate wie „von XYZ“ oder die gesteigerte Form „von und zu XYZ“ stets auf einen tatsächlichen Besitz hinweisen. Dies ist eindeutig zu verneinen. Gerade bei neuadeligen Familien der Frühen Neuzeit waren solche Prädikate häufig Ehren-, Herkunfts-, Erinnerungs- oder Kunstprädikate, ohne dass ein entsprechender Adelssitz vorhanden gewesen wäre.
Auch bei uradeligen Familien verweist ein Prädikat nicht immer auf fortdauernden Besitz. Oft war ein Ort zwar ursprünglich namensgebend, wurde aber später verkauft, verloren oder aufgegeben. Manche tatsächlich berechtigte Familien machten in späterer Zeit von der vollen Prädikatsform auch keinen Gebrauch mehr.
Im Volksmund wurde schließlich jede Form adeliger Namensführung häufig pauschal als „von und zu“ bezeichnet — nicht selten spöttisch oder abwertend. Diese Wahrnehmung dürfte auch eine Folge der zahlreichen, teils sehr frei gestalteten Standeserhebungen und Prädikatsverleihungen der Frühen Neuzeit und der späteren Monarchie gewesen sein.
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