Böhmische Ritterstandserhebungen

Böhmische Ritterstandserhebungen

1 Monat 1 Woche her
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GIRALDUS:
Wie vielleicht bekannt ist, sucht man bei manchen böhmischen Adelsfamilien vergeblich nach einer Nobilitierung in den Adelsarchiven von Prag oder Wien, obwohl sich einige dieser Familien ihren Adel später vom Kaiser bestätigen ließen.Der Grund dafür liegt in den besonderen rechtlichen Verhältnissen im Königreich Böhmen vor der Verneuerten Landesordnung Kaiser Ferdinands II. von 1627. Bis dahin galt die sogenannte Vladislavsche Landesordnung König Vladislavs II. aus dem Jahr 1500. Nach dieser verfügten die böhmischen Stände, insbesondere der Ritter- und der Herrenstand, über sehr weitreichende Rechte.Wurde einer Familie ein Wappen verliehen und zugleich die Führung eines Prädikats zum Namen bewilligt, so war sie zunächst bürgerlich und wappenführend. Erst nach dem Erwerb von Grundbesitz – etwa in Form von Höfen oder Gütern – konnte sie durch den Landtag in die Landstände aufgenommen und damit auch in den böhmischen Ritterstand eingereiht werden. Erst dadurch erlangte sie den adeligen Status.Diese Aufnahmen in den Ritterstand sind in den sogenannten Landtafeln verzeichnet. Das Tschechische Nationalarchiv hat inzwischen begonnen, diese sehr umfangreichen Bestände zu digitalisieren. Insgesamt handelt es sich um 1.367 Bücher, von denen bisher 317 digitalisiert wurden.Ich habe nun eine Übersicht zu etwa 180 Ritterstandsaufnahmen aus dem 16. Jahrhundert zusammengestellt, zunächst noch in loser Reihenfolge. Diese Einträge werde ich nach und nach ins Deutsche transkribieren, die jeweiligen Datierungen genau auflösen – etwa Angaben wie „1533, Montag nach Sankt Matthäus“ – und anschließend chronologisch ordnen.

Download: giraldus_boehmritterstand_vladislavsche_landesordnung.pdf
"IN OMNIBUS ORDO"

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