Wappenbüros im Allgemeinen und Hermann Hermann im Speziellen

Wappenbüros im Allgemeinen und Hermann Hermann im Speziellen

2 Wochen 3 Tage her - 2 Wochen 3 Tage her
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Hermann Hermann - Genealogie-Heraldik bürgerlicher Familien Oesterreich-Ungarns, Band 2 online:
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Wappenbüros im Allgemeinen und Hermann Hermann im Speziellen

Ausgangspunkt

In diesem Beitrag soll die Frage behandelt werden, wie sogenannte Wappenbüros, Wappenkontore oder später auch polemisch bezeichnete Wappenfabriken einzuordnen sind – und wie dabei insbesondere die Person Hermann Hermann zu bewerten ist.

Anlass sind mehrere Hinweise auf Zeitungsberichte, Literaturstellen und Beispiele aus der Praxis. Besonders interessant ist dabei die Beobachtung, dass bei solchen Wappenblättern nicht immer alles frei erfunden sein musste. Genealogische Angaben konnten durchaus zutreffen, während die heraldische Zuweisung oder die behauptete rechtliche Berechtigung zur Führung eines Wappens problematisch war.


1. Was waren Wappenbüros?

Unter Wappenbüros versteht man private Anbieter, die Wappendarstellungen, Wappenchroniken und familienkundliche Texte gegen Entgelt herstellten. Solche Institute arbeiteten nicht als staatliche Heroldsämter. Sie konnten daher keine amtlich verbindlichen Wappen verleihen, sondern erstellten private Wappenblätter, oft mit mehr oder weniger ausführlichen genealogischen und heraldischen Erläuterungen.

In Österreich war die Lage besonders kompliziert. Einerseits gab es eine lange Tradition bürgerlicher Wappenführung, Siegelverwendung und privater Wappenannahme. Andererseits bestand in der österreichischen Verwaltung des 18. und 19. Jahrhunderts wiederholt die Auffassung, dass Wappen mit Schild, Helm oder Krone als Adelszeichen zu verstehen seien. Gerade diese Spannung zwischen historischer Praxis und behördlicher Auffassung machte den Markt für Wappenbüros attraktiv, aber auch rechtlich heikel.

Nach Hanns Jäger-Sunstenau tauchten private Wappenbüros in den österreichischen Erblanden bereits im 18. Jahrhundert auf. Genannt werden unter anderem Bonacina, Joseph Stein, Wappenstein, Schwartz, Günther und schließlich Hermann Hermann. Viele dieser Anbieter arbeiteten mit angeblichen Quellenbezeichnungen wie „Europäische Wappensammlung“, „Europäische Wappenkunde“, „Mailändisches Wappenbuch“, „Fürst Wappenbuch“ oder ähnlichen Titeln. Solche Angaben können im Einzelfall auf reale Vorlagen verweisen, wurden aber häufig auch unklar, irreführend oder rein legitimierend verwendet.


2. Das Hauptproblem: Genealogie, Heraldik und Rechtsanspruch sind zu trennen

Für die Bewertung solcher Wappenblätter ist eine klare Unterscheidung wichtig:
  • Genealogische Angaben: Namen, Orte, Abstammungslinien oder Familienzusammenhänge können teilweise richtig sein. Sie müssen aber anhand von Matriken, Archivakten, Grundbüchern, Testamenten, Militärschematismen usw. geprüft werden.
  • Heraldische Darstellung: Ein Wappen kann zeichnerisch gut und heraldisch brauchbar gestaltet sein, aber dennoch einer falschen Familie zugeordnet worden sein.
  • Rechtliche Berechtigung: Ein privat ausgestelltes Wappenblatt ist keine landesfürstliche Wappenverleihung und keine Adelsbestätigung.
  • Quellenangaben: Wenn als Quelle nur eine „Europäische Wappensammlung“ oder eine ähnlich unklare Bezeichnung genannt wird, ist besondere Vorsicht geboten.

Gerade hier liegt die Kernfrage: Ein Wappenbüro konnte reale genealogische Daten verwenden, ein tatsächlich existierendes historisches Wappen finden und dennoch eine unzulässige Verbindung herstellen, wenn keine genealogische Abstammung von der wappenführenden Familie nachgewiesen war.


3. Hermann Hermann – nur Wappenschwindler oder auch Genealoge und Heraldiker?

Hermann Hermann wird in der Literatur im Zusammenhang mit Wappenfabrikation und Wappenschwindel genannt. Dennoch sollte man ihn nicht vorschnell auf eine einzige Rolle reduzieren.

Nach den vorliegenden Hinweisen war Hermann Hermann kein völlig kenntnisloser Zeichner. Die heraldische Qualität mancher Arbeiten wurde durchaus anerkannt. Auch Jäger-Sunstenau weist darauf hin, dass die künstlerische Darstellung und die Beachtung heraldischer Grundsätze bei manchen Erzeugnissen der Wappenbüros nicht pauschal schlecht waren; ausdrücklich werden auch Hermann, Krahl und Günther als Beispiele ansprechender Gestaltungen genannt.

Problematisch war weniger die zeichnerische Fähigkeit als vielmehr die Art der Zuweisung und „Legitimierung“ von Wappen. Hermann vertrat offenbar eine eher reichsdeutsch geprägte Auffassung, wonach auch bürgerliche Familien ein Wappen führen können sollten. Diese Ansicht ist in der deutschen heraldischen Tradition grundsätzlich nachvollziehbar und wird von modernen deutschen Wappenrollen in geordneter Form bis heute getragen. Im österreichisch-ungarischen Kontext fehlte jedoch ein staatliches Heroldsamt für die Registrierung bürgerlicher Wappen; dazu kam die besondere österreichische Verwaltungstradition, Wappen mit Helm und Krone als Nähe zum Adel zu betrachten.

Dadurch entstand eine Grauzone: Die freie Annahme eines bürgerlichen Wappens ist etwas anderes als die Übernahme eines bereits verliehenen oder historisch geführten Wappens einer nicht verwandten, ausgestorbenen oder nur namensgleichen Familie.


4. Der Prozess gegen Hermann Hermann

Zum Prozess gegen Hermann Hermann wurden zwei zeitgenössische Zeitungsberichte genannt:
Nach Jäger-Sunstenau endete der Betrugsprozess vor dem Wiener Landesgericht für Strafsachen am 24. Oktober 1905 mit einem Schuldspruch durch die Geschworenen und einer Verurteilung zu fünf Monaten Kerker. Hermann Hermann blieb danach jedoch weiter auf dem Gebiet der Wappenmalerei und Familienforschung tätig.

Interessant ist auch die im Posting erwähnte Verteidigungslinie Hermanns: Er soll unter anderem argumentiert haben, dass auch Hofpfalzgrafen bürgerlichen Familien Wappen mit Helmen und teils adelsnahen Zierformen verliehen hätten. Dieser Hinweis ist grundsätzlich nicht aus der Luft gegriffen, denn die Hofpfalzgrafen hatten im Heiligen Römischen Reich tatsächlich Wappenbriefe ausgestellt. Für Österreich war aber entscheidend, ob solche Akte in den habsburgischen Erblanden anerkannt wurden und ob die konkrete Zuweisung an eine Familie genealogisch und rechtlich gedeckt war.

Die im Posting genannte Rechtfertigungsschrift Hermanns ist als Quelle besonders reizvoll, aber zugleich als Parteischrift kritisch zu lesen:
  • Hermann Hermann: Die Opfer der österreichischen aristokratischen Beamtenwillkür und die Rechte des Bürgertums ... unschuldig verurteilt!, Wien 1906.
  • Online-Text: archive.org/stream/d...m_djvu.txt


5. Beispiel Benda von Nečetin / Benda

Im Posting wird die Familie Benda als Beispiel genannt, bei dem die genealogischen Angaben offenbar zutreffen sollen. Nach eigener Prüfung des Beitragenden wurden die Matriken eingesehen. Das von Hermann verwendete Wappen sei demnach nicht vollständig frei erfunden gewesen, sondern in abgewandelter Form an das Wappen angelehnt, das bei der Erhebung in den bayerischen Adelsstand am 20. April 1825 verliehen wurde.

Die dazu genannten PDF-Bände:
Einordnung: Dieses Beispiel zeigt sehr gut, warum man die Erzeugnisse Hermanns nicht mit einem einzigen Wort abtun sollte. Möglich ist:
  • Die genealogischen Daten sind richtig oder teilweise richtig.
  • Das verwendete Wappen hat eine reale historische Vorlage.
  • Die konkrete Verbindung zwischen Auftraggeberfamilie und wappenberechtigter Familie bleibt dennoch prüfbedürftig.
  • Eine Abwandlung eines verliehenen Adelswappens ist nicht automatisch eine rechtmäßige neue Wappenannahme.

Gerade deshalb sollte bei jedem einzelnen Hermann-Wappen gefragt werden: Welche Quelle wurde benutzt? Gibt es eine genealogische Verbindung? Wurde ein bereits bestehendes Wappen nur aufgrund Namensgleichheit übernommen? Liegt eine Wappenänderung, eine neue Annahme oder eine bloße Anmaßung vor?


6. Hermann Hermanns „Doppeladler“

Besonders interessant ist die ephemere genealogisch-heraldische Zeitschrift „Doppeladler“ von Hermann Hermann.

Genannt wird dazu:
  • Hanns Jäger-Sunstenau: Hermann Hermann's „Doppeladler“. Eine ephemere genealogische Zeitschrift, in: ADLER – Zeitschrift für Genealogie und Heraldik, 7. (XXII.) Band, Heft 8, S. 107.
  • Eine Übersicht der im „Doppeladler“ beschriebenen Wappen soll sich gezeichnet in der Reihe Der Schlüssel des Verlages Heinz Reise in Göttingen finden.

Die im Posting genannte Liste der Familien sollte als Arbeitsliste verstanden werden. Sie ist wertvoll, aber nicht automatisch ein Nachweis für die Richtigkeit der dortigen Wappen- oder Abstammungsangaben.

Adelige Familien / Familien mit Adelsbezug:

Abele v. Lilienberg; Asterle von Astfeld; Bachich; Bellegarde; Bem; Benda v. Necetin; Cappeller v. Thurnheim; Forjan; Förter v. Ehrenwald; Fröhlich v. Lichtenperg; Grötz; Graf v. Greffenberg; Guretzky v. Kornitz; Hönig v. Blumenau; Hueber (1584); Illitsch v. Illitzstein; Jakubowski; Kriechbaum; Lippka v. Teschenfels; Mýslik v. Hyršova; Palaus; Panker; Pasini; Petkó; Posch (1795); Rába v. Felsöeör; Rechbach v. Mederndorf; Schlosser (1867); Schubircz v. Chobinie; Steyrer v. Riedenburg; Széll v. Duka; Taaffee; Tillián v. Vizek; Třestik v. Hyršova; Ugron v. Abrahamfalva; Wassermann; Welsersheimb; Wilczek; Zack.

Bürgerliche Familien:

Aichholtzer; Baumber; Burger; Dieffenbach; Erdinger; Erlach; Freyheimer; Frick; Friedl; Friedrich; Gerstner; Gleser; Gögl; Grueber; Haass; Hammerl; Henning; Kaiser; Koch; Krafft; Pillinger; Schwaighofer; Steinbrecher; Sträler; Sulzer; Suess; Taschner; Tastner; Tesslalän; Wechsler; Welser; Zeitlberger.

Städte und Märkte:

Budapest; Langenlois; Tüffer; Wien.


7. Wichtige Literatur zur weiteren Bearbeitung

Für eine seriöse Beschäftigung mit dem Thema sollten insbesondere folgende Arbeiten herangezogen werden:
  • Hanns Jäger-Sunstenau: Erfundene Wappen, in: Zeitschrift ADLER, 14. Band, Heft 1, Jänner/März 1986, S. 1.
  • Hans Karigl: Der Wappenfabrikant Hermann Hermann, in: Zeitschrift ADLER, 14. Band, Heft 1, Jänner/März 1986, S. 1 ff.
  • Hanns Jäger-Sunstenau: Wappenbüros in Österreich, in: Zeitschrift ADLER, 15. Band, Heft 1, Jänner/März 1989, zweiter Teil, S. 25 ff.
  • Hanns Jäger-Sunstenau: Hermann Hermann's „Doppeladler“. Eine ephemere genealogische Zeitschrift, in: ADLER – Zeitschrift für Genealogie und Heraldik, 7. (XXII.) Band, Heft 8, S. 107.
  • Hermann Hermann: Die Opfer der österreichischen aristokratischen Beamtenwillkür und die Rechte des Bürgertums ... unschuldig verurteilt!, Wien 1906.


8. Arbeitsmethode für einzelne Hermann-Wappen

Für jede einzelne Familie, die in einem Werk Hermanns oder in einem Wappenblatt eines Wappenbüros erscheint, empfiehlt sich folgendes Prüfschema:
  • 1. Original sichern: Liegt das Wappenblatt, eine Kopie, ein Foto oder nur eine Abschrift vor?
  • 2. Blason prüfen: Ist die Wappenbeschreibung fachgerecht? Stimmen Beschreibung und Bild überein?
  • 3. Quellenangabe identifizieren: Wird Siebmacher, Bonacina, eine „Europäische Wappensammlung“ oder eine andere Quelle genannt?
  • 4. Namensgleichheit prüfen: Wurde nur ein gleichnamiges oder ähnlich klingendes Geschlecht herangezogen?
  • 5. Genealogische Linie prüfen: Gibt es eine nachweisbare Abstammung von der wappenführenden Familie?
  • 6. Rechtsstatus feststellen: Handelt es sich um ein verliehenes Adelswappen, ein bürgerliches angenommenes Wappen, eine spätere Wappenannahme oder eine unzulässige Übernahme?
  • 7. Familienüberlieferung dokumentieren: Seit wann wurde das Wappen tatsächlich geführt? Gibt es Siegel, Grabsteine, Exlibris, Geschäftspapiere oder Hauszeichen?


9. Offene Fragen an die Mitforschenden
  • Besitzt jemand Kopien oder Scans der genannten Artikel von Jäger-Sunstenau und Karigl aus dem ADLER 1986 bzw. 1989?
  • Sind die beiden ANNO-Zeitungsartikel vollständig transkribiert oder kann jemand die einschlägigen Passagen zum Prozess Hermann Hermann hier einstellen?
  • Gibt es erhaltene Originale oder gute Abbildungen von Hermann-Hermann-Wappenblättern mit vollständiger Chronik?
  • Wer kann die in Hermanns „Doppeladler“ genannten Familien mit den Zeichnungen in der Reihe Der Schlüssel des Verlages Heinz Reise vergleichen?
  • Zur Familie Benda: Lässt sich die Verbindung zwischen der von Hermann verwendeten Fassung und dem bayerischen Adelswappen vom 20.04.1825 anhand des Diploms oder einer zuverlässigen Wappenbeschreibung genau belegen?
  • Welche Familien aus der oben genannten Liste haben nachweislich korrekte genealogische Angaben, aber problematische Wappenzuweisungen?
  • Gibt es Fälle, in denen Hermann Hermann ein neues bürgerliches Wappen geschaffen hat, ohne ein fremdes Adelswappen zu übernehmen?
  • Welche Rolle spielte Raimund Günther als möglicher Mentor Hermanns, und lassen sich stilistische oder formularmäßige Übereinstimmungen ihrer Arbeiten feststellen?


10. Vorläufiges Fazit

Hermann Hermann ist ein problematischer, aber zugleich interessanter Fall der österreichischen Heraldik- und Genealogiegeschichte. Seine Arbeiten sollten weder unkritisch übernommen noch pauschal verworfen werden.

Die Formel könnte lauten:

Nicht jedes Detail ist erfunden – aber jeder Anspruch ist zu prüfen.

Gerade bei Wappenbüros ist es wichtig, zwischen genealogisch brauchbaren Einzelangaben, künstlerisch ansprechenden Wappendarstellungen und rechtlich oder historisch unhaltbaren Wappenzuweisungen zu unterscheiden. Für die Forschung sind solche Blätter daher keine zuverlässigen Nachweise, wohl aber wertvolle Quellen zur Familienüberlieferung, zum bürgerlichen Repräsentationsbedürfnis und zur heraldischen Alltagskultur um 1900.
"IN OMNIBUS ORDO"

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