Österreichische Zeitschrift für Verwaltung (OZV), 19. April 1877

Österreichische Zeitschrift für Verwaltung (OZV), 19. April 1877

4 Wochen 1 Tag her
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Österreichische Zeitschrift für Verwaltung (OZV), 19. April 1877: Kronen, Wappenmäntel und bürgerliche Wappenbriefe

Beim Durchsehen der Österreichischen Zeitschrift für Verwaltung (OZV) ist mir ein für die österreichische Heraldik und Adelsverwaltung bemerkenswerter Hinweis aufgefallen.

Ausgangspunkt / Quelle:
Österreichische Zeitschrift für Verwaltung (OZV), ANNO:
anno.onb.ac.at/cgi-c...no?aid=ozv

Besonders interessant ist die Ausgabe vom 19. April 1877, Rubrik „Mitteilungen aus der Praxis“, Seite 63 bzw. im ANNO-Digitalisat Seite 3:
anno.onb.ac.at/cgi-c...=3&zoom=33

Dort werden mehrere Fragen behandelt, die nicht nur dekorative Einzelheiten der Wappenkunst betreffen, sondern offenbar die damalige österreichische Verwaltungspraxis zu Standeszeichen, Wappenattributen und Wappenbriefen berühren.

Die dort genannten Punkte:
  1. Dem österreichischen Ritterstand und dem einfachen Adelsstand stehe es nicht zu, eine Krone als Wappenattribut zu führen.
  2. Marquiskronen kämen in der österreichischen Heraldik nicht vor.
  3. Ebenso gebe es keine besonderen Erlauchtskronen.
  4. Wappenmäntel stünden in der Regel nur dem Fürstenstand zu.
  5. Die Ausfertigung bürgerlicher Wappenbriefe sei unzulässig.

Einordnung und offene Punkte

1. Krone beim österreichischen Ritterstand und beim einfachen Adel

Der erste Punkt ist besonders erklärungsbedürftig. Gemeint dürfte nicht jede Krone in jeder denkbaren heraldischen Funktion sein, sondern wohl die Krone als Rang- oder Standesattribut, also als äußeres Zeichen eines bestimmten Adelsranges.

Dabei sollte man sauber unterscheiden:
  • eine Krone als gemeine Figur im Schild, etwa ein gekrönter Löwe oder eine Krone als Wappenbild;
  • eine Helmkrone auf dem Helm, die Teil des Oberwappens sein kann;
  • eine Rangkrone oder Schildkrone als äußeres Attribut des Standes.

Gerade diese Unterscheidung ist wichtig, weil in Wappenabbildungen des 19. Jahrhunderts sehr oft Kronenformen auftreten, die später leicht als „Adelskrone“, „Ritterkrone“ oder „Standeskrone“ fehlinterpretiert werden können. Für die österreichische Praxis scheint die OZV-Stelle aber eine klare Einschränkung zu formulieren: Ritterstand und einfacher Adel sollten offenbar keine Krone als besonderes Standesattribut beanspruchen.

Frage an die Runde:
Kennt jemand den genauen verwaltungsrechtlichen Hintergrund dieser Aussage? Handelt es sich um eine ministerielle Entscheidung, eine interne Kanzleipraxis oder um eine Antwort auf eine konkrete Anfrage?

2. Marquiskronen in Österreich

Der zweite Punkt ist ebenfalls aufschlussreich. Der Marquis- bzw. Markgrafenrang gehört nicht zur üblichen österreichischen Adelsrangordnung des 19. Jahrhunderts. Zwar konnten ausländische Titel wie Marchese oder ähnliche Bezeichnungen in anderen Adelsordnungen vorkommen, doch offenbar nicht als reguläre österreichische Rang- und Kronenform.

Damit wäre die sogenannte „Marquiskrone“ in österreichischen Wappen nicht als österreichisches Rangzeichen zu verstehen, sondern allenfalls als ausländische oder historisierende Zutat.

Frage an die Runde:
Gibt es österreichische Wappenabbildungen oder genealogische Druckwerke, in denen dennoch Marquiskronen bei österreichischen Familien verwendet wurden? Falls ja: beruhte dies auf ausländischem Titelrecht, auf künstlerischer Freiheit oder auf einem Fehler des Zeichners?

3. Keine besonderen Erlauchtskronen

Auch die Aussage zu den „Erlauchtskronen“ ist interessant. „Erlaucht“ war eine Prädikats- bzw. Anredeform, aber nach dieser OZV-Stelle offenbar kein eigener heraldischer Kronentyp der österreichischen Heraldik.

Das ist wichtig, weil im weiteren deutschen und europäischen Umfeld mitunter sehr differenzierte Kronenformen für mediatisierte Häuser, Grafen, Fürsten und besondere Prädikate vorkommen. Die österreichische Praxis scheint hier zurückhaltender gewesen zu sein und keine eigene „Erlauchtskrone“ anerkannt zu haben.

Frage an die Runde:
Kennt jemand österreichische Diplome, Hofschematismen oder heraldische Handbücher, in denen ausdrücklich eine „Erlauchtskrone“ beschrieben oder abgebildet wird? Oder bestätigt sich durchgehend, dass dies in Österreich nicht vorkam?

4. Wappenmäntel nur für den Fürstenstand

Die Aussage, dass Wappenmäntel in der Regel nur dem Fürstenstand zustehen, entspricht der heraldischen Systematik recht gut. Der Wappenmantel ist kein gewöhnlicher Bestandteil eines Vollwappens, sondern ein heraldisches Prachtstück. Er gehört in der Regel zu fürstlichen oder souveränen bzw. quasi-souveränen Wappenformen.

Damit wäre bei graflichen, freiherrlichen, ritterlichen oder einfachen Adelswappen besondere Vorsicht geboten, wenn Wappenmäntel in späteren Darstellungen auftauchen. Sie können eine unzulässige Rangerhöhung suggerieren oder schlicht aus übersteigerter graphischer Repräsentation stammen.

Frage an die Runde:
Sind österreichische Beispiele bekannt, in denen nichtfürstliche Familien dennoch Wappenmäntel führten – und wenn ja, mit welcher Begründung?

5. Unzulässigkeit bürgerlicher Wappenbriefe

Der fünfte Punkt ist vielleicht der spannendste. Historisch gab es in den habsburgischen Erblanden durchaus bürgerliche Wappenbriefe. Solche Wappenbriefe verliehen kein Adelsprädikat und keinen Adelsstand, sondern lediglich ein Wappen als heraldisches Ehrenzeichen.

Die OZV-Stelle von 1877 scheint jedoch für die spätere Verwaltungspraxis festzuhalten, dass die Ausfertigung bürgerlicher Wappenbriefe nicht mehr zulässig sei. Das bedeutet wohl nicht automatisch, dass ältere bürgerliche Wappen wertlos oder nicht existent gewesen wären. Es betrifft vielmehr die Frage, ob die österreichische Verwaltung im 19. Jahrhundert noch neue bürgerliche Wappenbriefe ausfertigen durfte.

Gerade für die Unterscheidung zwischen
  • altem bürgerlichem Wappenbrief,
  • Adelsbrief mit Wappenbesserung,
  • bloßer privater Wappenannahme,
  • späterer Wappenfiktion oder Wappenschwindel

ist diese Quelle daher sehr wertvoll.

Frage an die Runde:
Kennt jemand konkrete österreichische bürgerliche Wappenbriefe aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts? Gibt es nach 1877 noch Beispiele, oder bestätigt sich die in der OZV genannte Unzulässigkeit auch in der archivalischen Praxis?

Vorläufige Arbeitshypothese

Die OZV-Stelle vom 19. April 1877 scheint eine Art verwaltungspraktische Klarstellung zu liefern:
  • Ritterstand und einfacher Adel sollten keine Krone als selbständiges Standesattribut führen;
  • Marquis- und Erlauchtskronen gehörten nicht zur österreichischen Heraldik;
  • Wappenmäntel waren im Regelfall dem Fürstenstand vorbehalten;
  • neue bürgerliche Wappenbriefe sollten nicht mehr ausgefertigt werden.

Damit ist die Stelle besonders nützlich für die Beurteilung von Wappenabbildungen des 19. und frühen 20. Jahrhunderts, in denen Kronen, Wappenmäntel oder andere Prachtstücke auftauchen, die möglicherweise nicht der österreichischen Verwaltungs- und Wappenpraxis entsprachen.

Gesuchte Hinweise

Mich würden besonders interessieren:
  1. Kennt jemand den genauen Wortlaut der OZV-Stelle bzw. eine saubere Transkription?
  2. Wird dort eine konkrete ministerielle Entscheidung oder ein Erlass zitiert?
  3. Gibt es spätere Kommentare in Ströhl, Gritzner, Siebmacher, Frank-Döfering oder Binder-Krieglstein zu genau diesen Fragen?
  4. Sind nach 1877 noch bürgerliche österreichische Wappenbriefe nachweisbar?
  5. Gibt es Beispiele österreichischer Ritter- oder einfacher Adelswappen, in denen eine Krone ausdrücklich diplommäßig verliehen wurde?
  6. Wie wurde in der österreichischen Praxis zwischen Helmkrone, Rangkrone und Krone als Schildfigur unterschieden?

Selbstprüfung / Quellenbindung

Die oben angeführten fünf Sachpunkte stammen aus dem Hinweis auf die OZV-Ausgabe vom 19. April 1877. Die anschließende Einordnung ist ausdrücklich als heraldisch-rechtliche Interpretation formuliert und nicht als wörtliches Zitat der OZV. Besonders bei Punkt 1 ist die Unterscheidung zwischen Rangkrone, Helmkrone und Krone als gemeiner Figur wesentlich, damit aus der Quelle keine zu weitgehende Aussage abgeleitet wird. Ebenso ist Punkt 5 nicht als Behauptung zu verstehen, dass bürgerliche Wappen historisch nie existierten, sondern als Hinweis auf die spätere Unzulässigkeit der behördlichen Ausfertigung neuer bürgerlicher Wappenbriefe.
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