Heidt / von Heidt / Freiherren von Heidt – freiherrliche Linie noch blühend?

Heidt / von Heidt / Freiherren von Heidt – freiherrliche Linie noch blühend?

3 Wochen 6 Stunden her
#
Liebe Mitforschende,

ich möchte die bisher vorliegenden Hinweise zur Familie Heidt / von Heidt / Freiherr von Heidt geordnet zusammenstellen. Ausgangsfrage ist, ob die freiherrliche Linie des 1793 erhobenen Carl/Karl von Heidt noch blüht oder bereits im 19. Jahrhundert erloschen ist. Zugleich stellt sich die Frage, wie das zweifach bezeugte Wappen – einmal mit zwei Helmen, einmal als freiherrliches Wappen mit drei Helmen – genealogisch einzuordnen ist.


1. Gesicherte Nobilitierungs- und Standesangaben

Nach den online einsehbaren Findmitteln des Österreichischen Staatsarchivs ergeben sich folgende Stationen:
  • 9. Dezember 1780, Wien: Ritterstand für Karl Heidt, Rittmeister und bei der Arcieren-Leibgarde, sowie August Franz Heidt, Dr. jur., kurmainzischer Amtskeller zu Bischofsheim.
  • 8. Februar 1793, Wien: Freiherrenstand, mit „Wohlgeboren“, für Karl von Heidt, Rittmeister und Second-Wachtmeister der adeligen Arcieren-Leibgarde.
  • 13. April 1802, Wien: Inkolat im Herrenstande für Böhmen für Carl Freiherr von Heidt, Second-Wachtmeister der adeligen k. k. Arcieren-Leibgarde.

Diese drei Einträge scheinen miteinander zusammenzuhängen: zuerst der Ritterstand 1780, dann die freiherrliche Erhebung 1793 für Karl/Carl von Heidt und schließlich 1802 das böhmische Herrenstands-Inkolat.

Wichtig zur Standeserhöhung: Ob Kinder miterhoben waren, hängt nicht davon ab, ob sie „noch im Haushalt“ lebten. Entscheidend ist die Formulierung des Diploms. Bei erblichen Standeserhebungen wurden üblicherweise der Beliehene und seine ehelichen legitimen Nachkommen erfasst, also auch bereits geborene Kinder, sofern das Diplom entsprechend formuliert war. Geschwister wären dagegen nur dann erfasst, wenn sie ausdrücklich mitgenannt wurden. Daher wären Brüder des Carl Freiherrn von Heidt nicht automatisch Freiherren geworden; Kinder Carls dagegen sehr wohl, wenn das Diplom die Nachkommenschaft einschloss.


2. Hinweise auf mögliche Nachkommen bzw. Angehörige der freiherrlichen Linie

Xaver Freiherr von Heidt erscheint im Zusammenhang mit dem Theresianum als Zögling bzw. Angehöriger für die Jahre 1802–1813. Er wird als k. k. Leutnant genannt und soll 1813 gefallen sein. Das spricht stark dafür, dass er zur freiherrlichen Linie gehörte – möglicherweise als Sohn oder naher Verwandter des Freiherrenstandserwerbers Carl von Heidt. Ein endgültiger Beweis wäre aber erst durch den Nobilitierungsakt oder durch Matriken/Verlassenschaftsakten zu führen.

Ein weiterer wichtiger Hinweis ist der in ANNO belegte Nachlassaufruf aus der Wiener Zeitung vom 15. September 1827. Dort wird ein Joseph Freyherr von Heidt, ehemaliger Second-Rittmeister, genannt. Der Text lautet sinngemäß bzw. in Transkription:
Convo[cation] Second-Rittm. Freyherrn v. Heidt’s Nachlaßansprecher.

Von dem k. k. niederösterr. [...] wird bekannt gemacht: Es sei der mit Beibehaltung der Militär-Ehrenzeichen ausgetretene Second-Rittmeister Joseph Freyherr von Heidt, ledigen Standes, ohne Testament, allhier am 12. May d. J. gestorben. Es haben demnach alle jene, welche an diese Verlassenschaft aus was immer für einem Rechtsgrunde Ansprüche oder Forderungen zu machen gedenken, dieselben bis den 20. Februar 1828 entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte hierorts anzumelden und zu liquidiren; widrigenfalls diese Verlassenschaft ohne weiteres abgehandelt werden wird.

Wien, den 9. August 1827.
 

Der entscheidende Punkt ist: Joseph Freiherr von Heidt starb 1827 ledigen Standes und ohne Testament. Wenn er ein Sohn oder naher männlicher Agnat der freiherrlichen Linie war, lieferte sein Verlassenschaftsakt vermutlich sehr wichtige Hinweise auf die nächsten Erben und damit auf ein mögliches Erlöschen oder Fortbestehen der Familie.


3. Spätere Träger des Namens „von Heidt“

In Österreich begegnet im späten 19. und frühen 20. Jahrhundert ein Dr. Karl von Heidt, k. k. Justizbeamter bzw. Richter, in einem Verzeichnis als k. k. Vize-Präsident in Wien. Außerdem wird ein Karl (von) Heidt für die Jahre 1918/1919 im Zusammenhang mit der Wiener Gerichtsbarkeit genannt.

Das ist interessant, beweist aber noch keine Zugehörigkeit zur freiherrlichen Linie. Auffällig ist, dass hier offenbar nur „von Heidt“, nicht „Freiherr von Heidt“ erscheint. Möglich wären daher mehrere Varianten:
  • Abstammung aus der 1780 ritter- oder adelsständischen Linie, aber nicht aus der freiherrlichen Linie;
  • Abstammung aus der freiherrlichen Linie, wobei der Freiherrntitel in amtlichen oder republikanischen Zusammenhängen nicht mehr bzw. nicht konsequent verwendet wurde;
  • eine andere, namensgleiche oder ähnlich gelagerte Familie.

Auch Auguste v. Heidt ist ein möglicher Anknüpfungspunkt. Genannt wurde eine Parte in der Partezettelsammlung Adeliger des Oberösterreichischen Landesarchivs; außerdem findet sich eine Auguste v. Heidt in einem Korrespondenzverzeichnis zu Auguste Wilbrandt-Baudius. Hier wäre zu prüfen, ob es sich um dieselbe Person handelt und ob die Parte Verwandte nennt.


4. Wappenbefund

a) Freiherrliches Wappen 1793

Die beigefügte farbige Abbildung zeigt das freiherrliche Wappen mit drei Helmen. Nach der Abbildung lässt sich vorläufig blasonieren:
Geviert; 1 und 4 in Silber ein Mohrenkopf mit Kopfbinde bzw. Schmuck, 2 und 3 in Gold zwei schräggekreuzte blaue Pfeile; über die Vierung gelegt ein blauer Balken. Auf dem Schild die Freiherrenkrone. Drei gekrönte Helme: I drei Straußenfedern in Silber/Blau, II eine gewandete, wohl morianische Figur zwischen zwei Büffelhörnern, in der Hand einen Pfeil oder Spieß haltend, III drei Straußenfedern in Blau/Gold. Helmdecken rechts blau-silbern, links blau-golden.
 

Das ist nur eine Arbeitsblasonierung nach der vorliegenden Abbildung. Für eine verbindliche Blasonierung müsste das Diplom bzw. die heraldische Beschreibung des Nobilitierungsaktes eingesehen werden.

 

b) Zweite Abbildung: „... v. HEID, des H. R. R. Ritter“

Die schwarzweiße Druckabbildung zeigt offenkundig ein verwandtes oder identisches Grundwappen, allerdings mit zwei Helmen. Die Beischrift scheint etwa zu lauten:
... v. HEID, des H. R. R. Ritter
 

Diese Abbildung könnte zum Ritterstand von 1780 gehören oder eine ältere bzw. vereinfachte Form des Wappens zeigen. Die Quelle des Druckes ist mir derzeit unbekannt. Sie scheint weder ohne Weiteres im Siebmacher noch bei Tyroff auffindbar zu sein. Denkbar wären ein Exlibris, ein genealogisches Handbuch, ein Hofkalender, ein Wappenbuch-Auszug oder ein heraldischer Sammeldruck.


5. Vorläufige Einschätzung

Nach derzeitigem Stand ist die freiherrliche Linie Heidt nicht sicher als blühend nachweisbar. Im Gegenteil sprechen mehrere Indizien eher für ein frühes Erlöschen oder zumindest für eine sehr schmale Nachkommenschaft:
  • Xaver Freiherr von Heidt fiel offenbar 1813 als k. k. Leutnant.
  • Joseph Freiherr von Heidt starb 1827 ledig und ohne Testament.
  • Spätere Nennungen betreffen offenbar „von Heidt“, nicht eindeutig „Freiherr von Heidt“.
  • Ein Anschluss des späteren Dr. Karl von Heidt an die freiherrliche Linie ist bislang nicht belegt.

Ein endgültiges Urteil „erloschen“ wäre aber verfrüht. Entscheidend wären die Verlassenschaftsakten, Matriken und vor allem der Nobilitierungsakt von 1793 mit Angabe der Familienangehörigen.


6. Offene Fragen an das Forum
  • Hat jemand Einsicht in den Nobilitierungsakt bzw. das Diplom von 1793 für Carl/Karl Freiherr von Heidt? Besonders wichtig wären die Blasonierung und die Nennung von Ehefrau/Kinder/Nachkommenschaft.
  • Ist bekannt, ob Xaver Freiherr von Heidt ein Sohn des Freiherrenstandserwerbers Carl von Heidt war?
  • Kann jemand den Nachlassakt des Joseph Freiherrn von Heidt, gestorben Wien 12. Mai 1827, ausheben oder lokalisieren? Der Nachlassaufruf müsste die Erbensuche angestoßen haben.
  • Wer war der spätere Dr. Karl von Heidt, k. k. Vize-Präsident bzw. Gerichtsfunktionär? Sind Eltern, Geburts- und Sterbedaten bekannt?
  • Gibt es eine Verbindung zwischen Dr. Karl von Heidt und Auguste v. Heidt, die 1931 in Bad Ischl ledig verstorben sein soll?
  • Kennt jemand die Quelle der schwarzweißen Wappenabbildung mit der Beischrift „... v. HEID, des H. R. R. Ritter“? Handelt es sich um ein Exlibris, einen Tyroff-/Siebmacher-nahen Druck oder um eine andere Wappenquelle?
  • Findet jemand die Familie Heidt / von Heidt / Freiherr von Heidt in Gotha, Siebmacher, Kneschke, Frank-Döfering oder in böhmischen/österreichischen Adelsmatrikeln?


7. Quellen und bisherige Belege
Zwischenfazit: Die freiherrliche Linie ist quellenmäßig sicher nachweisbar, ihr Fortbestand aber derzeit nicht. Der stärkste nächste Schritt wäre die Einsicht in den Nobilitierungsakt von 1793 und in die Verlassenschaft des 1827 ledig verstorbenen Joseph Freiherrn von Heidt.
"IN OMNIBUS ORDO"

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Login Form