Freiherren von Mayerhofen?

Freiherren von Mayerhofen?

4 Wochen 4 Stunden her
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Freiherren von Mayerhofen? – Zum Eintrag „Sommerau, Fidei-Commiss“ im Bayerischen Handbuch des größeren Grundbesitzes 1879

Bei der Durchsicht des Bayerischen Handbuchs des größeren Grundbesitzes von 1879 findet sich auf S. 296 ein zunächst etwas rätselhafter Eintrag:
Sommerau, Fidei-Commiss, 24 Kilom. von Aschaffenburg, nächste Stadt, 9 Kilom. von der Eisenbahnstation Obernburg entfernt, Bez.-Amt Obernburg. Besitzer: Herr Franz Freiherr von Mayerhofen.

Hügelgegend im Elsavathal. Das Klima ist im Allgemeinen warm, ohne Hagelschlag. Frost im Vorsommer selten. Im April beginnen die Ackerarbeiten und enden im November. Die Bevölkerung ist dicht, auch wohlhabend; Arbeiter sind genügend vorhanden.

Das Gut umfasst 170 Tgw., nämlich 140 Tgw. Ackerland und 30 Tgw. Wiesen. Das Gut ist arrondirt und hat schweren Lehmboden. Gebaut wird: Weizen, Gerste, Kartoffeln, Rüben und Klee. Es wird Knochenmehl verwendet. Der grösste Theil der Wiesen ist bewässerbar, der übrige wird mit Compost gedüngt.
 

Die ursprüngliche Frage lautete, welche Familie mit diesem „Franz Freiherr von Mayerhofen“ gemeint sei. Als erste Fehlspur boten sich die briefadeligen Fabris von Mayerhofen an, die in Gotha-Einträgen von 1910 und 1925 vorkommen; dort erscheint auch ein 1884 verstorbener Franz, bayerischer Major. Ebenso kamen die Mayrhofer von Grünbühel in Betracht, teils freiherrlich, jedoch ohne erkennbaren Franz und ohne passenden räumlichen Zusammenhang.

Vorläufiges Ergebnis: Gemeint sind die Reichsfreiherren von Mairhofen / Maierhofen / Mayerhofen zu Klingenberg und Aulenbach.

Der entscheidende Hinweis ist die räumliche Lage: Sommerau, Obernburg, Klingenberg, Hobbach und Aulenbach gehören in denselben unterfränkischen Besitz- und Herrschaftsraum. Die Schreibweise „Mayerhofen“ ist dabei offenbar keine eigene Familie, sondern eine der mehreren zeitgenössisch vorkommenden Schreibvarianten von Mairhofen bzw. Maierhofen. In der Literatur und in archivalischen Nachweisen begegnen nebeneinander Formen wie Mairhofen, Maierhofen, Mayerhofen oder Mayrhofen.

Adels- und Besitzhintergrund

Die Familie Mairhofen war im mainfränkischen Raum mit Klingenberg und Aulenbach verbunden. Augustin Maximilian von Mairhofen erwarb 1693 den Kottwitz’schen Besitzkomplex, zu dem neben Klingenberg und Aulenbach auch Besitzungen in Hobbach und Sommerau gehörten. 1696 wurde Augustin Maximilian von Mairhofen in Wien in den Freiherrenstand erhoben; das Österreichische Staatsarchiv führt den Akt unter:

ÖStA/AVA Adel RAA 268.34 – Mairhofen, Augustin Maximilian, Freiherrenstand 1696

Dieter Michael Feineis behandelt die Familie ausführlich in seiner Studie:

Dieter Michael Feineis: Untersuchungen zur Geschichte der Reichsfreiherren von Mairhofen zu Klingenberg und Aulenbach

Dort wird auch ausdrücklich festgehalten, dass Augustin Maximilian von Mairhofen seinen Besitz als Fideikommiss anlegte. Das passt unmittelbar zum Eintrag von 1879, der Sommerau als „Fidei-Commiss“ bezeichnet.

Wer war der 1879 genannte Franz Freiherr von Mayerhofen?

Am wahrscheinlichsten ist hier Franz Philipp Freiherr von Mairhofen / Maierhofen, geboren 1815 und gestorben 1882. Er lebte also zur Zeit des Handbuch-Eintrags von 1879 noch und passt zeitlich wie besitzgeschichtlich sehr gut.

Ein zusätzlicher Hinweis findet sich in der Deutschen Digitalen Bibliothek: Dort ist ein Akt des Staatsarchivs Würzburg verzeichnet unter dem Titel:

Konkurenzpflicht des Franz Philipp Freiherr von Maierhofen aus Sommerau zu den Gemeindeumlagen in der Gemeinde Hobbach, Laufzeit 1844–1855

Dieser Nachweis ist besonders interessant, weil er die Form „Maierhofen“, den Vornamen „Franz Philipp“ und den Bezug „aus Sommerau“ miteinander verbindet.

Daneben gibt es einen späteren Franz von Mairhofen, geboren 1861 in Würzburg und gestorben 1892. In einem Tübinger Universitätsakt wird sein Vater als „Franz Freiherr von Mairhofen Aulenbach, kgl. bayerischer Kammerherr und Gutsbesitzer in Klingenberg/Bayern“ genannt:

DDB: Mairhofen, Franz von, * 18.8.1861

Dieser jüngere Franz war 1879 allerdings erst etwa 18 Jahre alt und dürfte daher kaum der im Handbuch als Besitzer genannte „Herr Franz Freiherr von Mayerhofen“ gewesen sein. Der Eintrag dürfte vielmehr den älteren Franz Philipp betreffen.

Zum Besitz Sommerau

Feineis weist für die Mairhofen’schen Besitzungen unter anderem einen Hof bzw. Besitz in Sommerau nach. Für die frühe Zeit des 19. Jahrhunderts werden Besitzungen in Sommerau, Wirtschaftsgebäude, Grundbesitz und Fischrechte erwähnt. Später gehörten zum Fideikommiss-Vermögen neben den Schlössern Oberaulenbach und Klingenberg auch das Anwesen in Sommerau sowie umfangreicher Wald- und Ackerbesitz.

Der Eintrag von 1879 beschreibt das Gut sehr konkret:
  • 170 Tagwerk Gesamtfläche,
  • davon 140 Tagwerk Ackerland und 30 Tagwerk Wiesen,
  • arrondierter Besitz,
  • schwerer Lehmboden,
  • Anbau von Weizen, Gerste, Kartoffeln, Rüben und Klee,
  • Verwendung von Knochenmehl,
  • Wiesen teils bewässerbar, teils mit Kompost gedüngt.

Das klingt nach einem landwirtschaftlich klar abgegrenzten Gutsbetrieb, nicht nach einer bloßen Nennung eines Schlosses.

Zum scheinbaren Widerspruch mit den Freiherren von Aufseß

In manchen modernen Zusammenstellungen oder Online-Artikeln erscheint Sommerau in Verbindung mit den Freiherren von Aufseß. Hier ist Vorsicht geboten: Offenbar werden verschiedene Objekte und Besitzstränge vermengt.

Das Wasserschloss Sommerau gehörte historisch zu Fechenbach und kam nach dem Erlöschen bzw. Erbgang an die Aufseß-Linie. Das ist für das Wasserschloss nachvollziehbar belegt.

Davon zu unterscheiden ist aber der Mairhofen’sche Besitz in Sommerau, der aus dem Kottwitz-Aulenbach-Mairhofen-Komplex hervorging und im Handbuch von 1879 als Fideikommiss-Gut unter Franz Freiherr von Mayerhofen erscheint.

Das Rittergüter-Lexikon führt Sommerau ebenfalls mit mehreren Besitzersträngen und nennt für den Zeitraum ab 1879 die Freiherren von Mairhofen zu Aulenbach und Klingenberg:

Rittergüter-Lexikon: Sommerau (Obernburg)

Der dort ebenfalls genannte Aufseß-Bezug dürfte sich dagegen auf das Wasserschloss Sommerau bzw. den Fechenbach-Aufseß-Erbgang beziehen. Eine saubere Trennung zwischen „Wasserschloss Sommerau“ und „Mairhofen’schem Gut/Fideikommiss in Sommerau“ wäre daher wichtig.

Zwischenergebnis

Der Eintrag „Franz Freiherr von Mayerhofen“ im Bayerischen Handbuch des größeren Grundbesitzes von 1879 ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Franz Philipp Freiherr von Mairhofen / Maierhofen zu Aulenbach und Klingenberg zu beziehen.

Die Schreibweise „Mayerhofen“ im Handbuch ist offenbar eine abweichende Namensform. Der räumliche Zusammenhang Sommerau–Obernburg–Hobbach–Aulenbach–Klingenberg, der Fideikommiss-Hinweis und die archivalische Nennung „Franz Philipp Freiherr von Maierhofen aus Sommerau“ sprechen sehr deutlich für diese Zuordnung.

Offene Fragen / Bitte um Mithilfe
  • Kann jemand den Eintrag im freiherrlichen Gotha 1931 zu Mairhofen prüfen und den genauen Wortlaut zu „Sommerau im Spessart“ wiedergeben?
  • Gibt es im Bayerischen Handbuch des größeren Grundbesitzes von 1907 einen Nachfolgeeintrag zu Sommerau, und wenn ja, unter welchem Besitzer?
  • Lässt sich der 1879 genannte Besitz von 170 Tagwerk katastermäßig lokalisieren? Handelt es sich um den Mairhofen’schen Gutshof bzw. ein bestimmtes Anwesen in Sommerau?
  • Enthält der Würzburger Akt zur „Konkurenzpflicht des Franz Philipp Freiherr von Maierhofen aus Sommerau“ genauere Angaben zu Grundbesitz, Umlagen oder Gemeindeverhältnissen?
  • Kann jemand anhand von Grundsteuerkataster, Urkataster oder Gemeindearchiv Sommerau/Eschau die Trennung zwischen Wasserschloss Sommerau, Fechenbach/Aufseß-Besitz und Mairhofen’schem Fideikommiss-Besitz genauer darstellen?

Quellen und Hinweise
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