Ruttner Edle von Grünberg – ein „alter Adel“ ohne nachweisbares Diplom?
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Ruttner Edle von Grünberg – ein „alter Adel“ ohne nachweisbares Diplom?
2 Wochen 4 Tage her
Ruttner Edle von Grünberg – ein „alter Adel“ ohne nachweisbares Diplom?
Bei der Familie Ruttner / Ruttner von Grünberg / Ruttner Edle von Grünberg stellt sich eine interessante adelsrechtliche und genealogische Frage: Handelt es sich um eine tatsächlich nobilitierte Familie, deren Diplom bisher nur nicht aufgefunden wurde – oder um eine Familie, die über längere Zeit Adelspartikel und Prädikat führte, ohne dafür eine beweiskräftige adelsrechtliche Grundlage vorlegen zu können?
Der Fall ist besonders bemerkenswert, weil die Familie offenbar über Generationen hinweg das Prädikat „von Grünberg“ bzw. die Form „Edle von Grünberg“ verwendete und auch in jüngerer Zeit noch die Namensform „Ruttner von Grünberg“ begegnet. Gleichzeitig liegt aber bereits aus dem Jahr 1902 ein deutlicher Hinweis vor, dass die Anerkennung dieses Adels durch das k. k. Ministerium des Innern und in letzter Instanz durch den k. k. Verwaltungsgerichtshof verweigert wurde.
1. Der Hinweis im Nominalkatalog des ADLER
Im Nominalkatalog der Heraldisch-Genealogischen Gesellschaft „ADLER“ in Wien findet sich folgender Eintrag:
Als Signatur bzw. Kataloghinweis ist auf dem Beleg ersichtlich:
Dieser Eintrag ist genealogisch wertvoll, weil er auf eine Sippentafel der Familie von 1687 bis 1935 verweist. Er beweist aber für sich allein noch keine Nobilitierung. Eine Stammtafel kann eine lange genealogische Kontinuität dokumentieren, ersetzt aber kein Adelsdiplom, keine Adelsbestätigung und keine sonstige rechtsgültige Anerkennung des Adels.
Gerade diese Unterscheidung ist im vorliegenden Fall entscheidend: Eine Familie kann über Jahrhunderte genealogisch gut fassbar sein, ohne dass damit automatisch auch ein rechtlich anerkannter Adel bewiesen wäre.
2. Der Verwaltungsgerichtshof-Fall von 1902
Ein besonders wichtiger Beleg findet sich im Illustrirten Wiener Extrablatt vom 13. April 1902, S. 32. Dort wird unter der Überschrift „Der Kampf um den Adel“ über den Fall Guido Ruttner berichtet:
Der Zeitungsbericht ist kurz, aber inhaltlich sehr aufschlussreich. Daraus ergeben sich mehrere Punkte:
Damit ist zumindest für Guido Ruttner und das von ihm betriebene Anerkennungsverfahren festzuhalten: Eine bloße langjährige Führung des Prädikats „von Grünberg“ genügte nicht. Ohne Diplom oder sonstige beweiskräftige Urkunde wurde der Adel nicht anerkannt.
3. Der Akt im Österreichischen Staatsarchiv
Im Österreichischen Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv, Adelsarchiv, Hofadelsakten, Allgemeine Reihe, ist ein einschlägiger Akt verzeichnet:
Dieser Akt dürfte für die Frage zentral sein. Er könnte Unterlagen zum Anerkennungsverfahren, zu späteren Eingaben oder zu verwaltungsinternen Erledigungen enthalten. Ohne Einsicht in den Akt lässt sich noch nicht sagen, ob darin nur die Ablehnung dokumentiert ist oder ob weitere Familienzweige, Beweismittel oder spätere Versuche einer Anerkennung vorkommen.
Auffällig ist außerdem ein weiterer Eintrag im selben Umfeld:
Hier ist Vorsicht geboten: Die Schreibweise „Ruthner“ ist nicht identisch mit „Ruttner“. Es könnte sich um eine Schreibvariante, um dieselbe Familie oder um eine andere Familie handeln. Der Hinweis ist aber zu interessant, um ihn zu übergehen. Sollte es sich um dieselbe Familie handeln, wäre zu prüfen, ob 1863 tatsächlich ein Diplom vermutet wurde, ob eine Abschrift gefunden wurde oder ob auch damals keine Urkunde beigebracht werden konnte.
4. Die Sippentafel 1687–1935 – was sie belegen kann und was nicht
Die im ADLER-Nominalkatalog genannte Sippentafel „der Ruttner Edle von Grünberg“ reicht von 1687 bis 1935. Das ist genealogisch ein beachtlicher Zeitraum. Für die adelsrechtliche Frage ist aber entscheidend, ab wann und auf welcher Grundlage die Familie das Prädikat „von Grünberg“ führte.
Der Zeitungsbericht von 1902 spricht davon, dass nach Darstellung Guido Ruttners die Vorfahren „bis auf 150 Jahre zurück“ den Adel mit dem Prädikat „v. Grünberg“ geführt hätten. Von 1902 zurückgerechnet würde dies etwa in die Mitte des 18. Jahrhunderts weisen. Die ADLER-Sippentafel beginnt zwar bereits 1687, doch daraus folgt nicht zwingend, dass bereits ab 1687 ein Adel oder ein Prädikat bestanden hätte.
Hier wäre also zu unterscheiden:
Gerade bei Familien, die im 18. und 19. Jahrhundert in amtlichen, halbamtlichen oder gesellschaftlichen Zusammenhängen mit „von“ erscheinen, ist diese Trennung wichtig. Nicht jedes gedruckte oder gesellschaftlich geführte „von“ ist ein Nachweis eines rechtlich anerkannten Adels.
5. Fortleben der Namensform im 20. und 21. Jahrhundert
Ein weiterer Beleg zeigt das Fortleben der Namensform in der Familie. In der Parte des 2012 verstorbenen Reg. Rates Alfred Ruttner von Grünberg heißt es:
Die Parte nennt ihn außerdem als Träger von Ehren- und Verdienstzeichen mehrerer österreichischer Bundesländer. Am Ende erscheint die Bezeichnung:
Diese Parte ist ein Beleg dafür, dass die Namensform „Ruttner von Grünberg“ im Familiengebrauch bis in die jüngste Vergangenheit fortbestand. Sie ist aber kein Beweis für eine historische Adelsberechtigung. Nach 1919 ist bei österreichischen Staatsbürgern ohnehin zu beachten, dass Adel, Adelszeichen und adelige Prädikate durch das Adelsaufhebungsgesetz aufgehoben wurden. Die private oder gesellschaftliche Verwendung einer solchen Namensform ist daher von der historischen Frage nach einer vor 1919 bestehenden Adelsberechtigung klar zu trennen.
6. Vorläufige Bewertung
Nach dem derzeit vorliegenden Material ergibt sich folgendes Bild:
Die Aussage, dass die Familie sicher nie geadelt worden sei, wäre ohne vollständige Akteneinsicht zu streng formuliert. Sicher sagen lässt sich aber: In dem bekannten Anerkennungsverfahren konnte der geforderte Nachweis nicht erbracht werden. Die behördliche und gerichtliche Ablehnung von 1902 ist daher ein sehr starkes Indiz gegen eine damals nachweisbare, rechtlich anerkannte Adelsberechtigung der Familie Ruttner von Grünberg.
7. Offene Fragen an das Forum
Mich würden besonders folgende Punkte interessieren:
8. Quellen und Belege
Bei der Familie Ruttner / Ruttner von Grünberg / Ruttner Edle von Grünberg stellt sich eine interessante adelsrechtliche und genealogische Frage: Handelt es sich um eine tatsächlich nobilitierte Familie, deren Diplom bisher nur nicht aufgefunden wurde – oder um eine Familie, die über längere Zeit Adelspartikel und Prädikat führte, ohne dafür eine beweiskräftige adelsrechtliche Grundlage vorlegen zu können?
Der Fall ist besonders bemerkenswert, weil die Familie offenbar über Generationen hinweg das Prädikat „von Grünberg“ bzw. die Form „Edle von Grünberg“ verwendete und auch in jüngerer Zeit noch die Namensform „Ruttner von Grünberg“ begegnet. Gleichzeitig liegt aber bereits aus dem Jahr 1902 ein deutlicher Hinweis vor, dass die Anerkennung dieses Adels durch das k. k. Ministerium des Innern und in letzter Instanz durch den k. k. Verwaltungsgerichtshof verweigert wurde.
1. Der Hinweis im Nominalkatalog des ADLER
Im Nominalkatalog der Heraldisch-Genealogischen Gesellschaft „ADLER“ in Wien findet sich folgender Eintrag:
Ruttner Edl. v. Gruenberg. – Sippentafel der Ruttner Edle von Grünberg (1687–1935). 1935.
in: Weissmann, August Matthias: Sippengeschichte. III, Tafel H.
Als Signatur bzw. Kataloghinweis ist auf dem Beleg ersichtlich:
B 3418.3,H
Dieser Eintrag ist genealogisch wertvoll, weil er auf eine Sippentafel der Familie von 1687 bis 1935 verweist. Er beweist aber für sich allein noch keine Nobilitierung. Eine Stammtafel kann eine lange genealogische Kontinuität dokumentieren, ersetzt aber kein Adelsdiplom, keine Adelsbestätigung und keine sonstige rechtsgültige Anerkennung des Adels.
Gerade diese Unterscheidung ist im vorliegenden Fall entscheidend: Eine Familie kann über Jahrhunderte genealogisch gut fassbar sein, ohne dass damit automatisch auch ein rechtlich anerkannter Adel bewiesen wäre.
2. Der Verwaltungsgerichtshof-Fall von 1902
Ein besonders wichtiger Beleg findet sich im Illustrirten Wiener Extrablatt vom 13. April 1902, S. 32. Dort wird unter der Überschrift „Der Kampf um den Adel“ über den Fall Guido Ruttner berichtet:
(Der Kampf um den Adel.) Der Verwaltungsgerichtshof hatte sich gestern mit einer Beschwerde zu befassen, die der Privatbeamte Guido Ruttner gegen das Ministerium des Innern wegen Nichtanerkennung seines Adels erhoben hatte. Herr Ruttner, dessen Vorfahren bis auf 150 Jahre zurück den Adel mit dem Prädicate „v. Grünberg“ geführt hatten, kam im Jahre 1895 beim Ministerium um Anerkennung seiner Adelsberechtigung ein. Das Ministerium verweigerte die Anerkennung des Adels, da Herr Ruttner ein Adelsdiplom oder eine ähnliche, die Beglaubigung der Adelsberechtigung enthaltende Urkunde nicht vorweisen konnte. Aus gleichem Grunde wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde Ruttner’s ab.
Der Zeitungsbericht ist kurz, aber inhaltlich sehr aufschlussreich. Daraus ergeben sich mehrere Punkte:
- Guido Ruttner berief sich offenbar auf eine längere Führung des Prädikats „von Grünberg“.
- Die Familie soll das Prädikat nach seinem Vorbringen bereits über etwa 150 Jahre geführt haben.
- Das k. k. Ministerium des Innern verlangte aber einen förmlichen Nachweis der Adelsberechtigung.
- Da weder ein Adelsdiplom noch eine gleichwertige Urkunde vorgelegt werden konnte, wurde die Anerkennung verweigert.
- Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte diese Entscheidung.
Damit ist zumindest für Guido Ruttner und das von ihm betriebene Anerkennungsverfahren festzuhalten: Eine bloße langjährige Führung des Prädikats „von Grünberg“ genügte nicht. Ohne Diplom oder sonstige beweiskräftige Urkunde wurde der Adel nicht anerkannt.
3. Der Akt im Österreichischen Staatsarchiv
Im Österreichischen Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv, Adelsarchiv, Hofadelsakten, Allgemeine Reihe, ist ein einschlägiger Akt verzeichnet:
823.14 Ruttner-Grünberg, Familie, Adelsberechtigung (1898–1919)
Dieser Akt dürfte für die Frage zentral sein. Er könnte Unterlagen zum Anerkennungsverfahren, zu späteren Eingaben oder zu verwaltungsinternen Erledigungen enthalten. Ohne Einsicht in den Akt lässt sich noch nicht sagen, ob darin nur die Ablehnung dokumentiert ist oder ob weitere Familienzweige, Beweismittel oder spätere Versuche einer Anerkennung vorkommen.
Auffällig ist außerdem ein weiterer Eintrag im selben Umfeld:
823.5 Ruthner von Grünberg, Johann, k. k. Leutnant, Ersuchen um Abschrift des Diplomes seiner Familie (1863)
Hier ist Vorsicht geboten: Die Schreibweise „Ruthner“ ist nicht identisch mit „Ruttner“. Es könnte sich um eine Schreibvariante, um dieselbe Familie oder um eine andere Familie handeln. Der Hinweis ist aber zu interessant, um ihn zu übergehen. Sollte es sich um dieselbe Familie handeln, wäre zu prüfen, ob 1863 tatsächlich ein Diplom vermutet wurde, ob eine Abschrift gefunden wurde oder ob auch damals keine Urkunde beigebracht werden konnte.
4. Die Sippentafel 1687–1935 – was sie belegen kann und was nicht
Die im ADLER-Nominalkatalog genannte Sippentafel „der Ruttner Edle von Grünberg“ reicht von 1687 bis 1935. Das ist genealogisch ein beachtlicher Zeitraum. Für die adelsrechtliche Frage ist aber entscheidend, ab wann und auf welcher Grundlage die Familie das Prädikat „von Grünberg“ führte.
Der Zeitungsbericht von 1902 spricht davon, dass nach Darstellung Guido Ruttners die Vorfahren „bis auf 150 Jahre zurück“ den Adel mit dem Prädikat „v. Grünberg“ geführt hätten. Von 1902 zurückgerechnet würde dies etwa in die Mitte des 18. Jahrhunderts weisen. Die ADLER-Sippentafel beginnt zwar bereits 1687, doch daraus folgt nicht zwingend, dass bereits ab 1687 ein Adel oder ein Prädikat bestanden hätte.
Hier wäre also zu unterscheiden:
- älteste genealogische Nachweisbarkeit der Familie,
- erstes Auftreten des Prädikats „von Grünberg“,
- erstes Auftreten der Form „Edler von Grünberg“,
- amtliche oder kirchliche Verwendung in Matriken, Militärschematismen, Todesanzeigen, Adressbüchern usw.,
- tatsächliche adelsrechtliche Anerkennung durch Diplom, Bestätigung oder behördliche Entscheidung.
Gerade bei Familien, die im 18. und 19. Jahrhundert in amtlichen, halbamtlichen oder gesellschaftlichen Zusammenhängen mit „von“ erscheinen, ist diese Trennung wichtig. Nicht jedes gedruckte oder gesellschaftlich geführte „von“ ist ein Nachweis eines rechtlich anerkannten Adels.
5. Fortleben der Namensform im 20. und 21. Jahrhundert
Ein weiterer Beleg zeigt das Fortleben der Namensform in der Familie. In der Parte des 2012 verstorbenen Reg. Rates Alfred Ruttner von Grünberg heißt es:
Reg. Rat Alfred Ruttner von Grünberg
11. September 1933 – 19. Februar 2012
Die Parte nennt ihn außerdem als Träger von Ehren- und Verdienstzeichen mehrerer österreichischer Bundesländer. Am Ende erscheint die Bezeichnung:
Familie Ruttner von Grünberg
Diese Parte ist ein Beleg dafür, dass die Namensform „Ruttner von Grünberg“ im Familiengebrauch bis in die jüngste Vergangenheit fortbestand. Sie ist aber kein Beweis für eine historische Adelsberechtigung. Nach 1919 ist bei österreichischen Staatsbürgern ohnehin zu beachten, dass Adel, Adelszeichen und adelige Prädikate durch das Adelsaufhebungsgesetz aufgehoben wurden. Die private oder gesellschaftliche Verwendung einer solchen Namensform ist daher von der historischen Frage nach einer vor 1919 bestehenden Adelsberechtigung klar zu trennen.
6. Vorläufige Bewertung
Nach dem derzeit vorliegenden Material ergibt sich folgendes Bild:
- Die Familie Ruttner von Grünberg ist genealogisch offenbar gut fassbar und blühte mindestens bis in das 20. bzw. 21. Jahrhundert.
- Eine Sippentafel der „Ruttner Edle von Grünberg“ für den Zeitraum 1687–1935 ist im Nominalkatalog des ADLER nachgewiesen.
- Ein Familienmitglied, Guido Ruttner, beantragte bereits 1895 beim k. k. Ministerium des Innern die Anerkennung des Adels.
- Diese Anerkennung wurde verweigert, weil kein Adelsdiplom und keine gleichwertige Urkunde vorgelegt werden konnte.
- Der k. k. Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde dagegen im April 1902 ab.
- Das Österreichische Staatsarchiv verzeichnet einen einschlägigen Akt „Ruttner-Grünberg, Familie, Adelsberechtigung (1898–1919)“.
- Ein weiterer, möglicherweise relevanter Akt „Ruthner von Grünberg“ aus 1863 müsste hinsichtlich Schreibweise und Familienidentität geprüft werden.
Die Aussage, dass die Familie sicher nie geadelt worden sei, wäre ohne vollständige Akteneinsicht zu streng formuliert. Sicher sagen lässt sich aber: In dem bekannten Anerkennungsverfahren konnte der geforderte Nachweis nicht erbracht werden. Die behördliche und gerichtliche Ablehnung von 1902 ist daher ein sehr starkes Indiz gegen eine damals nachweisbare, rechtlich anerkannte Adelsberechtigung der Familie Ruttner von Grünberg.
7. Offene Fragen an das Forum
Mich würden besonders folgende Punkte interessieren:
- Hat jemand Einsicht in den ÖStA-Akt 823.14 Ruttner-Grünberg, Familie, Adelsberechtigung (1898–1919) genommen?
- Welche Unterlagen enthält dieser Akt konkret? Geht es nur um Guido Ruttner oder um mehrere Familienmitglieder?
- Ist das Erkenntnis des k. k. Verwaltungsgerichtshofes vom April 1902 vollständig publiziert oder in einer Entscheidungssammlung nachweisbar?
- Wurde in dem Verfahren ein bestimmter angeblicher Nobilitierungszeitpunkt genannt?
- Gibt es Hinweise, ab wann die Familie das Prädikat „von Grünberg“ tatsächlich führte?
- Ist der ÖStA-Hinweis „Ruthner von Grünberg, Johann, k. k. Leutnant, Ersuchen um Abschrift des Diplomes seiner Familie (1863)” mit der Familie Ruttner identisch oder handelt es sich um eine andere Familie?
- Ist die im ADLER-Nominalkatalog genannte Sippentafel aus der „Sippengeschichte“ von August Matthias Weissmann bereits ausgewertet worden?
- Enthält diese Sippentafel Angaben zu einem angeblichen Diplom, zu Wappen, zu Herkunftsorten oder zu ersten Trägern des Prädikats?
- Kommt die Familie in Schematismen, Adressbüchern, Militärlisten, Matriken oder Partensammlungen mit wechselnden Namensformen vor?
- Gibt es Hinweise auf eine Namensänderung, Adoption, Legitimation oder sonstige familienrechtliche Grundlage für „von Grünberg“?
8. Quellen und Belege
- Nominalkatalog der Heraldisch-Genealogischen Gesellschaft „ADLER“ in Wien, Eintrag: „Ruttner Edl. v. Gruenberg. – Sippentafel der Ruttner Edle von Grünberg (1687–1935). 1935. in: Weissmann, August Matthias: Sippengeschichte. III, Tafel H.“ Signaturhinweis: B 3418.3,H.
- Illustrirtes Wiener Extrablatt, 13. April 1902, S. 32, Kurznotiz „Der Kampf um den Adel“.
- Österreichisches Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv, Adelsarchiv, Hofadelsakten, Allgemeine Reihe: 823.14 „Ruttner-Grünberg, Familie, Adelsberechtigung (1898–1919)“.
- Österreichisches Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv, Adelsarchiv, Hofadelsakten, Allgemeine Reihe: 823.5 „Ruthner von Grünberg, Johann, k. k. Leutnant, Ersuchen um Abschrift des Diplomes seiner Familie (1863)“ – Identität mit Ruttner noch zu prüfen.
- Parte Reg. Rat Alfred Ruttner von Grünberg, 1933–2012, Baden, Februar 2012.
- Adelsaufhebungsgesetz, StGBl. Nr. 211/1919, insbesondere § 2 zur untersagten Führung von Adelsbezeichnungen, Titeln und Würden.
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