Lebende Nachkommen der Freiherren Versbach von Hadamar?

Lebende Nachkommen der Freiherren Versbach von Hadamar?

4 Wochen 1 Tag her - 4 Wochen 1 Tag her
#
Quellenstand und offene FragenLiebe Freunde,ausgehend von der Frage, ob heute noch Nachkommen des 1912 in den österreichischen Freiherrenstand erhobenen Generals Mansuet Versbach von Hadamar leben, konnten inzwischen einige wichtige Quellen und genealogische Spuren zusammengetragen werden.

Eine abschließende Stammfolge liegt allerdings noch nicht vor. Insbesondere müssen die freiherrliche Linie Mansuets und die übrigen, teilweise nicht als adelsberechtigt anerkannten Zweige der Familie sorgfältig voneinander getrennt werden.

Mansuet Freiherr Versbach von HadamarNach dem Österreichischen Biographischen Lexikon wurde Mansuet Versbach am 26. Juli 1845 in Wien geboren und starb dort am 9. Dezember 1912. Er war seit 1882 mit Frieda beziehungsweise Friederike Krapf von Liverhoff verheiratet.

Das Österreichische Staatsarchiv weist folgende Standeserhebungen nach:
  • österreichischer Ritterstand mit dem Prädikat „von Hadamar“ für Mansuet Versbach am 20. Oktober 1904;
  • österreichischer Freiherrenstand am 3. September 1912.
Im Archivvermerk zum Ritterstandsakt findet sich ausdrücklich der Hinweis, dass die Erhebung wegen des nicht erbrachten Beweises einer bereits bestehenden adeligen Abstammung erfolgte. Es handelte sich somit offenbar nicht um die Anerkennung eines alten österreichischen Adels, sondern um eine neue Standeserhebung.

In der bisherigen Diskussion wurde zusätzlich ein am 23. September 1912 in Wien ausgestelltes Freiherrendiplom genannt. Während das Verleihungsdatum 3. September 1912 archivisch bestätigt ist, müssten Ausstellungsdatum, Ausstellungsort und genauer Wortlaut des Diploms noch unmittelbar am Akt überprüft werden.

Quellen:
www.archivinformatio...ID=4137989 www.archivinformatio...ID=4342585
www.archivinformatio...ID=4342586 www.biographien.ac.a...5_1912.xml

Emil Versbach von Hadamar
Auch für Emil Versbach, Generalmajor des Ruhestandes, ist eine eigenständige Erhebung in den österreichischen Ritterstand mit dem Prädikat „Hadamar“ nachgewiesen. Die Verleihung erfolgte am 29. September 1905.

Dass Mansuet und Emil Brüder waren, wurde in der Diskussion angegeben, sollte jedoch noch durch einen Personenstands- oder Familiennachweis bestätigt werden. Für Emil ist nach dem derzeitigen Quellenstand nur der Ritterstand, nicht aber der Freiherrenstand belegt.

Quelle:  www.archivinformatio...ID=4342590

Die verschiedenen Familienzweige und ihre Adelsberechtigung
Die Angelegenheit ist komplizierter, weil bereits vor den Standeserhebungen Mansuets und Emils mehrere Zweige der Familie – unter anderem in Wien, Prag und Graz – das Prädikat „von Hadamar“ verwendeten.

Im Österreichischen Staatsarchiv liegen umfangreiche Akten über die Adelsberechtigung der verschiedenen Zweige vor:
  • gemeinsame, sämtliche Familienzweige betreffende Akten von 1902 bis 1903;
  • Akten über den Prager Zweig von 1904 bis 1906;
  • Akten über den Grazer Zweig von 1904 bis 1910;
  • Akten über den Wiener Zweig von 1904 bis 1906;
  • Akten über genealogische Fälschungen im Zusammenhang mit Siegmund Versbach von 1906 bis 1914.
Für den Wiener Zweig verweist das Archivinformationssystem ausdrücklich auf „Nachakten unter Fälschungen“. Damit wird bestätigt, dass die behauptete ältere Adelsberechtigung Gegenstand behördlicher Untersuchungen war.In der Diskussion wurde ferner ein Erlass des k. k. Innenministeriums vom 15. Februar 1914 genannt, durch den mehreren Familienzweigen die Führung einer Adelsbezeichnung und des Prädikats „Hadamar“ untersagt worden sein soll. Der genaue Wortlaut und persönliche Geltungsbereich dieses Erlasses konnten bislang jedoch nicht unmittelbar überprüft werden.

Der häufig gebrauchte Ausdruck „entadelter Zweig“ wäre daher mit Vorsicht zu verwenden. Präziser wäre zunächst von Zweigen zu sprechen, deren behauptete ältere Adelsberechtigung von der österreichischen Adelsbehörde nicht anerkannt beziehungsweise deren Führung des Prädikats untersagt wurde.

Quelle zum Wiener Zweig:  www.archivinformatio...ID=4342589

Die angenommene ursprüngliche Herkunft der Familie aus Rheinland-Pfalz ist ebenfalls noch als Arbeitshypothese anzusehen und bedarf eines urkundlichen Nachweises.

 

Die Nachkommen Mansuets
Als gesicherter Sohn Mansuets ist der Jurist und DiplomatEdwin Versbach-Hadamar, * Brünn, 17. Oktober 1883, † Wien, 19. Dezember 1972 nachgewiesen.

Das Österreichische Biographische Lexikon bezeichnet Mansuet ausdrücklich als „Vater u. a. des Juristen und Diplomaten Edwin Versbach-Hadamar“. Die Wendung „u. a.“ lässt erkennen, dass Mansuet weitere Kinder hatte; Anzahl, Namen und Lebensdaten dieser Kinder sind aus dem kurzen ÖBL-Eintrag jedoch nicht ersichtlich.

Edwin war im österreichischen diplomatischen Dienst tätig und unter anderem Gesandter in Kairo und Ankara. In einem österreichisch-ägyptischen diplomatischen Text aus dem Jahr 1932 wird er als
„Herr Baron Edwin Versbach von Hadamar, Außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister Österreichs“
bezeichnet.

Diese diplomatische Anrede belegt den damaligen gesellschaftlichen beziehungsweise internationalen Sprachgebrauch, nicht jedoch eine rechtliche Fortgeltung des Adelstitels in Österreich nach dem Adelsaufhebungsgesetz von 1919.

Quellen:
anno.onb.ac.at/cgi-c...ch&seite=6
data.matricula-onlin...-097/?pg=5 www.ris.bka.gv.at/No...angsrecht=

 

Erik Versbach von Hadamar
Als weiterer Angehöriger der freiherrlichen Linie wurde genannt:
Erik Mansuet Franziskus Maria Gustav Louis Versbach von Hadamar, * Wien, 9. März 1911, † 1985

Der Geburtseintrag befindet sich im Taufbuch der Wiener Pfarre St. Augustin:  data.matricula-onlin...16/?pg=163

Erik wurde in der bisherigen Diskussion als Enkel Mansuets bezeichnet. Für einen vollständigen genealogischen Nachweis sollten jedoch die im Taufeintrag genannten Eltern und sämtliche späteren Randvermerke genau transkribiert werden. Erst dadurch lässt sich zweifelsfrei feststellen, über welches Kind Mansuets die Abstammung verläuft.

Neue Spur: Gunther Mansuet Freiherr Versbach von Hadamar
Ein besonders wichtiger neuer Fund ist die Traueranzeige für Gunther Mansuet Freiherr Versbach von Hadamar, * Wien, 27. Oktober 1939, † München, 14. November 2023

Die Kombination des Familiennamens mit dem charakteristischen zweiten Vornamen „Mansuet“ spricht deutlich für eine Zugehörigkeit zur hier behandelten Familie.
In der Traueranzeige werden unter anderem folgende Personen genannt:
  • Astrid Roberg,
  • Valerie Ponocny,
  • Patrick Andreoli-Versbach,
  • Vera Ponocná,
  • Silvia Andreoli,
  • Luigi Iorizzi,
  • Andreas Hülber mit Familie.
Quelle:  trauer.sueddeutsche....r/anzeigen

Damit ist erstmals ein Träger des vollständigen historischen Namens nachgewiesen, der noch bis 2023 lebte. Die Anzeige enthält zugleich deutliche Hinweise auf überlebende Angehörige.
Noch offen ist allerdings die genaue verwandtschaftliche Zuordnung der genannten Personen. Ebenso fehlt bisher ein öffentlich zugänglicher urkundlicher Nachweis, dass Gunther ein Sohn Eriks beziehungsweise ein Urenkel Mansuets war. Aufgrund der Lebensdaten – Erik geboren 1911, Gunther geboren 1939 – wäre dies zeitlich durchaus möglich, darf aber ohne Personenstandsnachweis nicht als gesichert gelten.

Siegfried Versbach-Hadamar beziehungsweise Versbach-Hadamer
In der Diskussion wurde außerdem genannt: 
Siegfried Versbach-Hadamar bzw. Versbach-Hadamer, * 24. Juli 1914, † 2012, bestattet auf dem Friedhof Grinzing in Wien

Bei seinem Todesdatum besteht eine Unstimmigkeit:
  • einerseits wurde der 20. März 2012 genannt;
  • ein kirchlicher Randvermerk soll dagegen den 20. Februar 2012 in Klosterneuburg nennen.
Die verlinkten Matrikenstellen lauten:
data.matricula-onlin...23/?pg=104
data.matricula-onlin...-41/?pg=99

Nach den bisherigen Angaben soll Siegfried einem anderen, behördlich nicht als adelsberechtigt anerkannten Familienzweig angehört haben. Diese Zuordnung sollte jedoch anhand seiner Eltern und Großeltern urkundlich nachvollzogen werden. Ohne diesen Nachweis kann er weder sicher der freiherrlichen Linie Mansuets zugerechnet noch endgültig von ihr ausgeschlossen werden.

Auch die abweichende Namensform „Hadamer“ könnte ein Schreib- oder Übertragungsfehler sein und sollte am Originaleintrag geprüft werden.

Vorläufiges Ergebnis
Die ursprüngliche Frage, ob es lebende Nachkommen des Freiherrn Mansuet Versbach von Hadamar gibt, kann gegenwärtig folgendermaßen beantwortet werden. 
Die freiherrliche Familie ist jedenfalls über Mansuets Sohn Edwin und den als Enkel bezeichneten Erik bis in das 20. Jahrhundert nachweisbar. Mit Gunther Mansuet Freiherr Versbach von Hadamar ist nun ein weiterer Angehöriger dokumentiert, der von 1939 bis 2023 lebte. Seine Traueranzeige nennt mehrere überlebende Angehörige.

Damit bestehen sehr deutliche Hinweise darauf, dass die Familie beziehungsweise die Nachkommenschaft bis in die Gegenwart fortbesteht. Für den endgültigen genealogischen Beweis fehlt jedoch noch die geschlossene urkundliche Kette:
Mansuet → Kind Mansuets → Erik beziehungsweise weitere Nachkommen → Gunther → heute lebende Nachkommen.

Weiterführende Fragen
  1. Wer verfügt über den vollständigen Eintrag der Familie in den freiherrlichen Bänden des Genealogischen Handbuchs des Adels und nicht nur über den Artikel im Adelslexikon, Band 15, 2004, Seite 225?
  2. Welche weiteren Kinder hatten Mansuet und Frieda Versbach von Hadamar? Auf wen bezieht sich das „u. a.“ im Österreichischen Biographischen Lexikon?
  3. Lassen sich die Eltern des 1911 geborenen Erik Versbach von Hadamar aus dem Taufeintrag vollständig transkribieren?
  4. War Gunther Mansuet Versbach von Hadamar ein Sohn Eriks? Existiert dazu ein Geburts-, Heirats- oder Nachrufeintrag?
  5. In welchem verwandtschaftlichen Verhältnis standen die in Gunthers Traueranzeige genannten Personen zu ihm? Befinden sich darunter Kinder oder Enkel?
  6. Enthält das Freiherrendiplom Mansuets vom September 1912 eine ausdrückliche Bestimmung über den Kreis der begünstigten Nachkommen und die Vererbung des Freiherrenstandes?
  7. Kann der erwähnte Erlass des k. k. Innenministeriums vom 15. Februar 1914 im Akt HAA AR 1030 aufgefunden und wörtlich wiedergegeben werden? Welche Personen und Familienzweige waren davon tatsächlich betroffen?
  8. Gibt es Todesanzeigen oder Partezettel für Edwin Versbach-Hadamar, Erik Versbach von Hadamar oder Siegfried Versbach-Hadamar, aus denen Ehepartner, Kinder oder Enkel hervorgehen?
  9. Wohin soll das angeblich nach Übersee ausgewanderte Familienmitglied gegangen sein? Gibt es einen Vornamen, einen ungefähren Auswanderungszeitraum oder ein mögliches Zielland, anhand dessen Passagierlisten, Einbürgerungsakten oder Konsularunterlagen durchsucht werden könnten?
  10. Welches Todesdatum Siegfrieds ist richtig: 20. Februar oder 20. März 2012? Lässt sich dazu eine Todesanzeige oder ein amtlicher Gräberdatensatz finden?
Für ergänzende Hinweise, Matrikeltranskriptionen und genealogische Nachweise wäre ich sehr dankbar.
"IN OMNIBUS ORDO"

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Login Form