Edle von Radinger auf Rittergut Tornow in der Neumark

Edle von Radinger auf Rittergut Tornow in der Neumark

3 Wochen 2 Stunden her
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Im Landwirtschaftlichen Güter-Adressbuch der Provinz Brandenburg erscheint 1923 als Besitzer der Rittergüter Tornow I und II im Kreis Weststernberg eine Familie Edle von Radinger. Der Besitz soll insgesamt rund 740 Hektar umfasst haben. In einer modernen Zusammenstellung der Rittergutsbesitzer wird der Eigentümer mit dem Vornamen Karl bezeichnet.Zunächst stellte sich die Frage, welcher Familie von Radinger dieser Gutsbesitzer zuzuordnen ist. Ein bayerischer Ritterstand dieses Namens ließ sich bislang nicht feststellen. In Österreich sind dagegen zwei voneinander zu trennende Nobilitierungen bekannt:
  1. Johann Radinger, k. k. Regierungsrat und Professor, wurde 1892 beziehungsweise laut Adelsakt mit Verleihungsdatum vom 2. Februar 1893 als Edler von Radinger in den österreichischen Adelsstand erhoben.
  2. Karl Radinger, k. k. Major des Ruhestandes, erhielt am 19. Mai 1903 den österreichischen Adelsstand mit dem Prädikat „von Radinghofen“.
Da der Tornower Gutsbesitzer ausdrücklich als „Edler von Radinger“ bezeichnet wird, dürfte die Familie Radinger von Radinghofen als Zuordnung eher ausscheiden. Auch Karl Radinger von Radinghofen, der 1869 geborene Altphilologe und Museumsfachmann, kommt schon deshalb kaum infrage, weil er bereits 1921 verstarb und das abweichende Prädikat „von Radinghofen“ führte.

Als wesentlich interessanterer Kandidat erscheint ein Carl Edler von Radinger, der seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts als Ingenieur in Deutschland nachweisbar ist. Er arbeitete zunächst bei der Schichau-Werft in Elbing, lebte später in Stettin und Wellingdorf bei Kiel und war gemeinsam mit Dr. Rudolf Wagner an mehreren Patenten für Luftschiff- und Flugzeugkonstruktionen beteiligt. Später wurde er Geschäftsführer beziehungsweise Betriebsleiter der Westdeutschen Celluloidwerke in Lank und Düsseldorf-Oberkassel.

Die Verbindung zum Maschinenbau und die Führung des Namens „Edler von Radinger“ legen nahe, dass Carl beziehungsweise Karl ein Angehöriger – möglicherweise ein Sohn – des bekannten Maschinenbauprofessors Johann Adam Edler von Radinger gewesen sein könnte. Johann war mit Maria Magdalena Himmelbauer verheiratet und hatte laut Neuer Deutscher Biographie zwei Söhne. Namentlich genannt wird dort jedoch nur der Ingenieur Ernst; der zweite Sohn bleibt unbezeichnet.

Damit ergibt sich folgende Arbeitshypothese:
Der 1923 genannte Besitzer des Rittergutes Tornow war vermutlich der Ingenieur Carl beziehungsweise Karl Edler von Radinger aus der 1892/1893 nobilitierten Familie des Professors Johann Adam Edler von Radinger. Ein sicherer genealogischer Nachweis dieser Zuordnung steht jedoch noch aus.
Weiterführende Fragen
  • Hat jemand Zugriff auf das vollständige Güter-Adressbuch der Provinz Brandenburg von 1923 und könnte prüfen, ob dort neben dem Namen des Eigentümers auch dessen Wohnort, Beruf, Verwalter oder eine genauere Namensform angegeben wird?
  • Lässt sich Carl Edler von Radinger in Wiener Tauf-, Trauungs- oder Verlassenschaftsakten als Sohn Johann Adam Edlers von Radinger und dessen Ehefrau Maria Magdalena, geborene Himmelbauer, nachweisen?
  • Enthält der österreichische Adelsakt Johann Radingers eine Aufstellung seiner damals lebenden Kinder und der Personen, auf die sich die Standeserhebung erstreckte?
  • Sind Geburtsdatum, Heirat, Ehefrau und Nachkommen des Ingenieurs Carl Edler von Radinger bekannt?
  • Gibt es in den Grund- oder Hypothekenakten des Rittergutes Tornow Hinweise darauf, wann und von wem Carl beziehungsweise Karl Edler von Radinger das Gut erwarb und an wen es vor 1929 weiterveräußert wurde?
  • Könnte der Ingenieur Carl Edler von Radinger, der in Elbing, Stettin, Kiel, Lank und Düsseldorf tätig war, mit dem 1923 genannten Rittergutsbesitzer identisch sein, obwohl sein gewöhnlicher Wohn- und Arbeitsort offenbar nicht in Tornow lag?
  • Wurde sein österreichischer Adel in Preußen beziehungsweise im Deutschen Reich förmlich anerkannt, oder wurde „Edler von Radinger“ nach 1918 lediglich als Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Familiennamens geführt?
  • Schließlich wäre auch zu klären, ob die Schreibweisen Carl und Karl lediglich zeitübliche Varianten derselben Person darstellen oder ob zwei verschiedene Angehörige der Familie gemeint sind.
"IN OMNIBUS ORDO"

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