Heininger d’Eriswyl – Schweizer Herkunft, sizilianischer Conte-Titel
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Heininger d’Eriswyl – Schweizer Herkunft, sizilianischer Conte-Titel
3 Wochen 6 Stunden her - 3 Wochen 6 Stunden her
Heininger d’Eriswyl – Schweizer Herkunft, sizilianischer Conte-Titel und österreichische Grafenstandsführung
Im Zusammenhang mit dem neuen Verzeichnis sämtlicher Familien, die zwischen dem 17. Jahrhundert und 1918 die Titel Graf, gróf, grefve, greve oder graaf führten, stellt sich bei der Familie Heininger d’Eriswyl ein besonders interessanter Grenzfall.
Zunächst eine bibliografische Klarstellung: Die Familie findet sich offenbar nicht „irgendwo im Gotha“, sondern ausschließlich im Genealogischen Handbuch der gräflichen Häuser, Reihe B, Band I, 1953, Seiten 153–155. Der häufig wiederholte Hinweis auf einen Gotha-Eintrag dürfte somit auf einer Verwechslung von Gotha und GHdA beruhen. Dies erklärt zugleich, weshalb die Familie in einem Verzeichnis der im Gotha enthaltenen Häuser nicht aufscheint.
Die Familie stammt aus dem schweizerischen Kanton Bern. Der Stammvater der später titulierten Linie war:
Eduard Jakob Heiniger, geboren Huttwil 26. Dezember 1806, gestorben Paris 18. Oktober 1881, Sohn des Jakob Heiniger, Bärenwirts in Gondiswil, und der Elisabeth Ryser aus Sumiswald.
Bemerkenswert ist, dass er bereits 1832 in einem heute im Staatsarchiv Graubünden nachgewiesenen Schreiben als „Hauptmann J. E. Heininger von Eriswyl“ bezeichnet wird. Das „von Eriswyl“ wurde also schon vor der angeblichen Standeserhebung verwendet und dürfte ursprünglich lediglich den schweizerischen Heimat- beziehungsweise Herkunftsort bezeichnet haben.
Eduard Jakob trat früh in fremde Militärdienste. Nach Verwendungen in der Schweiz und in Frankreich stand er seit 1829 in neapolitanischen Diensten und war schließlich Hauptmann im 1. Schweizer Regiment. Am 15. November 1838 heiratete er in Genua:
Luise Antoinette Grant, geboren Port Louis auf Mauritius 19. Februar 1818, gestorben Livorno 12. November 1855.
In Zusammenhang mit dieser Heirat soll Eduard Jakob 1838 von der Krone beider Sizilien zum Conte Heininger d’Eriswyl erhoben worden sein. Ein genau datiertes Diplom oder ein königlicher Erlass konnte bislang allerdings nicht nachgewiesen werden.
Dass der Conte-Titel tatsächlich amtlich verwendet wurde, steht dennoch fest: Im neapolitanischen Hofalmanach von 1858 erscheint er als „Di Heininger d’Eriswyl Conte Eduardo“, Hauptmann, Kommandant des Schweizer Rekrutierungsdepots und ständiger Kriegskommissär in Livorno.
Eine neuere Schweizer Darstellung behauptet, der Titel sei von den Schwiegereltern bei der neapolitanischen Regierung erworben worden. Solange die ursprüngliche Verleihungsakte fehlt, sollte diese Aussage allerdings nicht als gesicherte Tatsache übernommen werden.
Aus der ersten Ehe gingen offenbar vier Kinder hervor:
Für Österreich ist vor allem sein Sohn Eduard Maria Alexander Robert Ulrich Emil von Bedeutung. Er vermählte sich am 8. Oktober 1871 in Wien mit Wera von Levenetz aus Moskau und stand als Offizier in k. k. Diensten. Die Militärschematismen führen ihn ausdrücklich als „Graf Heininger d’Eriswyl“, unter anderem bei der Leibgardereitereskadron und später als Reserveoffizier.
Aus dieser Ehe sind zumindest zwei Söhne nachgewiesen:
Heinrich dürfte mit jenem Opernsänger identisch sein, der 1907 in der Grazer Pfarre Mariatrost die Schauspielerin Maria Koren heiratete. Besonders aufschlussreich ist dabei eine Abweichung vom GHdA: Maria Koren war laut Traueintrag keine k. u. k. Rittmeisterstochter, sondern Tochter eines Tischlermeisters. Diese unrichtige Standesangabe mahnt auch bei den übrigen Mitteilungen des Familienartikels zu entsprechender Vorsicht!
Die Kernfrage bleibt jedoch die Berechtigung zur Führung des deutschen Grafentitels in Österreich.
Im Österreichischen Staatsarchiv befindet sich ein umfangreicher Akt des k. k. Innenministeriums aus den Jahren 1904 bis 1925. Sein amtlicher Titel lautet sinngemäß:
„Heininger d’Eriswyl, Familie – Auskunft über die angebliche Grafenstandsberechtigung der Familie.“
Bereits diese Formulierung lässt Zweifel daran aufkommen, dass die Grafenstandsführung in Österreich tatsächlich, wie im GHdA behauptet, „nicht beanstandet“ worden sei. Andererseits beweisen die Eintragungen in den Militärschematismen, dass die Bezeichnung „Graf“ zumindest im militärischen und gesellschaftlichen Verkehr tatsächlich verwendet wurde.
Gerade hier muss jedoch zwischen bloßer Titelführung, dienstlicher Eintragung und formeller adelsrechtlicher Anerkennung unterschieden werden.
Hinzu kommt, dass ein Teil der späteren Namensträger offenbar aus einer Adoption hervorging. Rudolf Hans von Heininger soll in den 1920er-Jahren von Heinrich von Heininger adoptiert worden sein. Die bei dieser Gelegenheit übergebenen älteren Familienurkunden befinden sich nach Mitteilung einer Nachfahrin heute im Adelsarchiv in Marburg. Diese Unterlagen könnten auch für die Beurteilung der im GHdA dargestellten jüngeren Stammfolge wichtig sein.
Soll eine Familie aufgenommen werden, deren Stammvater nachweislich einen königlich-sizilianischen Conte-Titel führte, deren Nachkommen diesen in Österreich mit „Graf“ übersetzten und auch in amtlichen Militärverzeichnissen so bezeichnet wurden, für die aber bislang keine österreichische Anerkennung des Grafenstandes nachgewiesen ist?
Nach meiner derzeitigen Einschätzung wäre eine Aufnahme allenfalls unter den strittigen oder nicht anerkannten Grafenstandsführungen vertretbar. Für eine endgültige Beurteilung ist vor allem die vollständige Auswertung des Wiener Ministerialaktes von 1904 bis 1925 erforderlich.
Wer hat diesen Akt bereits eingesehen oder kennt das abschließende Erkenntnis des k. k. Innenministeriums?
Ebenso gesucht werden das sizilianische Originaldiplom von 1838, nähere Angaben zu den drei Töchtern Eduard Jakobs sowie Belege zur biologischen beziehungsweise adoptierten jüngeren Stammfolge.
Im Zusammenhang mit dem neuen Verzeichnis sämtlicher Familien, die zwischen dem 17. Jahrhundert und 1918 die Titel Graf, gróf, grefve, greve oder graaf führten, stellt sich bei der Familie Heininger d’Eriswyl ein besonders interessanter Grenzfall.
Zunächst eine bibliografische Klarstellung: Die Familie findet sich offenbar nicht „irgendwo im Gotha“, sondern ausschließlich im Genealogischen Handbuch der gräflichen Häuser, Reihe B, Band I, 1953, Seiten 153–155. Der häufig wiederholte Hinweis auf einen Gotha-Eintrag dürfte somit auf einer Verwechslung von Gotha und GHdA beruhen. Dies erklärt zugleich, weshalb die Familie in einem Verzeichnis der im Gotha enthaltenen Häuser nicht aufscheint.
Die Familie stammt aus dem schweizerischen Kanton Bern. Der Stammvater der später titulierten Linie war:
Eduard Jakob Heiniger, geboren Huttwil 26. Dezember 1806, gestorben Paris 18. Oktober 1881, Sohn des Jakob Heiniger, Bärenwirts in Gondiswil, und der Elisabeth Ryser aus Sumiswald.
Bemerkenswert ist, dass er bereits 1832 in einem heute im Staatsarchiv Graubünden nachgewiesenen Schreiben als „Hauptmann J. E. Heininger von Eriswyl“ bezeichnet wird. Das „von Eriswyl“ wurde also schon vor der angeblichen Standeserhebung verwendet und dürfte ursprünglich lediglich den schweizerischen Heimat- beziehungsweise Herkunftsort bezeichnet haben.
Eduard Jakob trat früh in fremde Militärdienste. Nach Verwendungen in der Schweiz und in Frankreich stand er seit 1829 in neapolitanischen Diensten und war schließlich Hauptmann im 1. Schweizer Regiment. Am 15. November 1838 heiratete er in Genua:
Luise Antoinette Grant, geboren Port Louis auf Mauritius 19. Februar 1818, gestorben Livorno 12. November 1855.
In Zusammenhang mit dieser Heirat soll Eduard Jakob 1838 von der Krone beider Sizilien zum Conte Heininger d’Eriswyl erhoben worden sein. Ein genau datiertes Diplom oder ein königlicher Erlass konnte bislang allerdings nicht nachgewiesen werden.
Dass der Conte-Titel tatsächlich amtlich verwendet wurde, steht dennoch fest: Im neapolitanischen Hofalmanach von 1858 erscheint er als „Di Heininger d’Eriswyl Conte Eduardo“, Hauptmann, Kommandant des Schweizer Rekrutierungsdepots und ständiger Kriegskommissär in Livorno.
Eine neuere Schweizer Darstellung behauptet, der Titel sei von den Schwiegereltern bei der neapolitanischen Regierung erworben worden. Solange die ursprüngliche Verleihungsakte fehlt, sollte diese Aussage allerdings nicht als gesicherte Tatsache übernommen werden.
Aus der ersten Ehe gingen offenbar vier Kinder hervor:
- Maria Ludwiga Bertha, geboren Genua 6. Januar 1840;
- Isabella Maria Lidorie Mathilda, geboren Genua 6. Dezember 1841, gestorben 12. Februar 1842;
- Pauline Maria Aurelia, geboren Genua im Dezember 1842;
- Eduard Maria Alexander Robert Ulrich Emil, geboren Genua 28. April 1847, gestorben Graz 27. Januar 1903.
Für Österreich ist vor allem sein Sohn Eduard Maria Alexander Robert Ulrich Emil von Bedeutung. Er vermählte sich am 8. Oktober 1871 in Wien mit Wera von Levenetz aus Moskau und stand als Offizier in k. k. Diensten. Die Militärschematismen führen ihn ausdrücklich als „Graf Heininger d’Eriswyl“, unter anderem bei der Leibgardereitereskadron und später als Reserveoffizier.
Aus dieser Ehe sind zumindest zwei Söhne nachgewiesen:
- Heinrich Nikolaus Eduard Emil, geboren Friedeck 14. Juni 1873;
- Eduard Robert Ludwig, geboren Friedeck 25. Juli 1874.
Heinrich dürfte mit jenem Opernsänger identisch sein, der 1907 in der Grazer Pfarre Mariatrost die Schauspielerin Maria Koren heiratete. Besonders aufschlussreich ist dabei eine Abweichung vom GHdA: Maria Koren war laut Traueintrag keine k. u. k. Rittmeisterstochter, sondern Tochter eines Tischlermeisters. Diese unrichtige Standesangabe mahnt auch bei den übrigen Mitteilungen des Familienartikels zu entsprechender Vorsicht!
Die Kernfrage bleibt jedoch die Berechtigung zur Führung des deutschen Grafentitels in Österreich.
Im Österreichischen Staatsarchiv befindet sich ein umfangreicher Akt des k. k. Innenministeriums aus den Jahren 1904 bis 1925. Sein amtlicher Titel lautet sinngemäß:
„Heininger d’Eriswyl, Familie – Auskunft über die angebliche Grafenstandsberechtigung der Familie.“
Bereits diese Formulierung lässt Zweifel daran aufkommen, dass die Grafenstandsführung in Österreich tatsächlich, wie im GHdA behauptet, „nicht beanstandet“ worden sei. Andererseits beweisen die Eintragungen in den Militärschematismen, dass die Bezeichnung „Graf“ zumindest im militärischen und gesellschaftlichen Verkehr tatsächlich verwendet wurde.
Gerade hier muss jedoch zwischen bloßer Titelführung, dienstlicher Eintragung und formeller adelsrechtlicher Anerkennung unterschieden werden.
Hinzu kommt, dass ein Teil der späteren Namensträger offenbar aus einer Adoption hervorging. Rudolf Hans von Heininger soll in den 1920er-Jahren von Heinrich von Heininger adoptiert worden sein. Die bei dieser Gelegenheit übergebenen älteren Familienurkunden befinden sich nach Mitteilung einer Nachfahrin heute im Adelsarchiv in Marburg. Diese Unterlagen könnten auch für die Beurteilung der im GHdA dargestellten jüngeren Stammfolge wichtig sein.
Soll eine Familie aufgenommen werden, deren Stammvater nachweislich einen königlich-sizilianischen Conte-Titel führte, deren Nachkommen diesen in Österreich mit „Graf“ übersetzten und auch in amtlichen Militärverzeichnissen so bezeichnet wurden, für die aber bislang keine österreichische Anerkennung des Grafenstandes nachgewiesen ist?
Nach meiner derzeitigen Einschätzung wäre eine Aufnahme allenfalls unter den strittigen oder nicht anerkannten Grafenstandsführungen vertretbar. Für eine endgültige Beurteilung ist vor allem die vollständige Auswertung des Wiener Ministerialaktes von 1904 bis 1925 erforderlich.
Wer hat diesen Akt bereits eingesehen oder kennt das abschließende Erkenntnis des k. k. Innenministeriums?
Ebenso gesucht werden das sizilianische Originaldiplom von 1838, nähere Angaben zu den drei Töchtern Eduard Jakobs sowie Belege zur biologischen beziehungsweise adoptierten jüngeren Stammfolge.
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