Vom „Erzherzog von Österreich“ zum bürgerl. Familiennamen „Habsburg-Lothringen"

 Vom „Erzherzog von Österreich“ zum bürgerl. Familiennamen „Habsburg-Lothringen"

20 Stunden 37 Minuten her
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Ich habe mich immer gefragt, warum mit der Republik aus dem "Haus Österreich" bzw. aus dem Adelsnamen "Erzherzog von Österreich" mit 1919 nun republikanisch "Habsburg-Lothringen" entstand. Dank ChatGPT verstehe ich die Logik:

 Vom „Erzherzog von Österreich“ zum bürgerlichen Familiennamen „Habsburg-Lothringen“

Bei dieser Frage müssen drei Begriffe auseinandergehalten werden: die Titulatur „Erzherzog beziehungsweise Erzherzogin von Österreich“, der traditionelle Hausname „Österreich“ und der bürgerliche Familienname „Habsburg-Lothringen“.

Die Bezeichnung während der Monarchie

„Erzherzog von Österreich“ war zunächst eine fürstliche Titulatur. Zugleich bezeichnete sich die Dynastie traditionell als „Haus Österreich“. Das Patent Kaiser Franz’ vom 11. August 1804 nennt Österreich ausdrücklich den Namen seines Erzhauses und bestätigt für dessen Nachkommen die Titel der Erzherzöge und Erzherzoginnen von Österreich.

Deshalb wäre es ungenau, den späteren Übergang einfach als Austausch zweier gewöhnlicher Familiennamen darzustellen. Mit dem Ende der Monarchie änderte sich die rechtliche Stellung der Familie grundlegend.

Quelle: Patent vom 11. August 1804, abgedruckt bei Otto Posse, Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige, Band 5, Beilage 2.

Der rechtliche Einschnitt: April 1919

Die maßgeblichen Gesetze stammen vom 3. April 1919 und traten mit ihrer Kundmachung am 10. April 1919 in Kraft:

Das Adelsaufhebungsgesetz beseitigte für österreichische Staatsbürger den Adel und die entsprechenden Titel. Das Habsburgergesetz hob die Herrscherrechte und sonstigen Vorrechte des ehemaligen Herrscherhauses auf und untersagte damit unvereinbare Titel und Ansprachen. Dabei bezeichnete der Gesetzgeber die Familie ausdrücklich als „Haus Habsburg-Lothringen“.

Eine ausdrückliche Vorschrift nach dem Muster „Der Familienname wird hiermit in Habsburg-Lothringen geändert“ enthält das Habsburgergesetz allerdings nicht. Die namensrechtliche Bedeutung wurde aus seiner Bezeichnung des Hauses abgeleitet.

Quelle: Habsburgergesetz, StGBl. Nr. 209/1919, insbesondere §§ 1, 3 und 9.
Quelle: Adelsaufhebungsgesetz, StGBl. Nr. 211/1919.

Wann ist der bürgerliche Familienname ausdrücklich belegt?

Dass „Habsburg-Lothringen“ bereits vor dem Zweiten Weltkrieg als bürgerlicher Familienname galt, bestätigt ein in den Akten der Reichskanzlei dokumentierter Verwaltungsvorgang von 1938. Dort heißt es:
Nach dem in Österreich geltenden Recht ist ihr Familienname z. Zt. Habsburg-Lothringen (ohne jeden Zusatz).

Quelle: Bundesarchiv, Akten der Reichskanzlei, Dokument Nr. 178 vom 9. August 1938, Anmerkung 3.

Für Otto und seine Familie lässt sich außerdem eine konkrete amtliche Feststellung nachweisen: Mit Bescheid vom 18. Februar 1957 stellte das österreichische Innenministerium fest, dass Otto, seine Ehefrau und ihre Kinder als österreichische Staatsbürger den bürgerlichen Familiennamen „Habsburg-Lothringen“ und nicht „Österreich“ führen durften.

Diesen Bescheid gibt das Landgericht Würzburg in seinem Beschluss vom 16. Juli 1958, 3 T 65/56, wieder. Das Gericht leitete den bürgerlichen Namen ebenfalls aus dem Habsburgergesetz von 1919 ab: Dessen wiederholte Bezeichnung des Hauses als „Habsburg-Lothringen“ sei als gesetzgeberische Feststellung des Namens zu verstehen, obwohl dies nicht ausdrücklich als Namensvorschrift formuliert worden sei.

1957 war somit keine erstmalige Erfindung des Familiennamens, sondern eine ausdrückliche Feststellung für Otto und seine Familie.

Quelle: Die deutsche Rechtsprechung auf dem Gebiete des internationalen Privatrechts in den Jahren 1958 und 1959, Entscheidung Nr. 16, besonders die gedruckten Seiten 50 und 54–55.

Warum „Habsburg-Lothringen“ und nicht einfach „Lothringen“?

Im rein agnatischen, also ausschließlich über die männliche Abstammung bestimmten Sinn stammen die Kinder Maria Theresias und Franz Stephans aus dem Haus Lothringen. In diesem begrenzten Sinn ist die genealogische Einordnung als Lothringer richtig.

Daraus folgt jedoch nicht, dass „Lothringen“ zwingend der einzig richtige bürgerliche Familienname sein musste. Ein Familienname bildet nicht notwendigerweise nur die männliche Abstammung ab.

Die Bezeichnung „Habsburg-Lothringen“ verbindet die väterliche Herkunft mit der durch Maria Theresia vermittelten habsburgischen dynastischen Kontinuität. Das erklärt historisch den Doppelnamen. Die republikanische Gesetzgebung verwendete diese Bezeichnung für das ehemalige Herrscherhaus; daran knüpfte die spätere namensrechtliche Auslegung an. Eine ausschließlich nach dem Mannesstamm vorgenommene Neubenennung war damit nicht verbunden.

Zur dynastischen Einordnung: Martin Mutschlechner, Franz Stephan als Begründer der Dynastie Habsburg-Lothringen, Die Welt der Habsburger.

Die gelegentlich erwähnte Geschichte einer eigens eingesetzten Kommission, die diesen Familiennamen erst erfunden oder ausgewählt habe, ist durch die hier angeführten Quellen nicht belegt. Dafür wäre ein eigener archivalischer Nachweis erforderlich.

Und nein! Die unehelichen Kinder des Hauses Österreich heißen nicht mit Familiennamen ÖSTERREICHER. 
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