GASSAUER, Dr. Anton (1848–1916), Hof- und Gerichtsadvokat
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GASSAUER, Dr. Anton (1848–1916), Hof- und Gerichtsadvokat
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Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Anton Gassauer (1848–1916)
Ein Vertrauensmann des Hochadels und des Kaiserhauses – und die Frage nach seiner ausgebliebenen Nobilitierung
Ausgangspunkt
Am 1. Januar 1916 starb in Wien der Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Anton Gassauer, einer der angesehensten Wiener Rechtsanwälte seiner Zeit. Ein am folgenden Tag erschienener Nachruf schilderte ihn als hervorragenden Juristen, dessen Klientel zu einem beträchtlichen Teil aus Angehörigen des österreichischen Hochadels bestand. Auch Mitglieder des Kaiserhauses sollen sich von ihm vertreten haben.
Neben seiner fachlichen Tüchtigkeit hob der Nachruf ausdrücklich seine Charakter- und Herzenseigenschaften hervor. Einige Jahre gehörte Gassauer außerdem dem Ausschuss der niederösterreichischen Advokatenkammer an.
Seine gesellschaftliche Stellung, seine Verbindung zu führenden Adelsfamilien, seine Tätigkeit für fürstliche Häuser und seine Ordensauszeichnungen führen zu einer naheliegenden Frage:
1. Quellenkritischer Hinweis zum Nachruf
Die hier zugrunde liegende Transkription bezeichnet als Fundstelle die Neue Freie Presse vom 2. Januar 1916.
Eine moderne biografische Zusammenstellung verweist hingegen auf einen Nachruf in der Wiener Zeitung vom selben Tag, dort auf Seite 9. Es ist durchaus möglich, dass die Todesnachricht in mehreren Wiener Zeitungen in gleicher oder sehr ähnlicher Form veröffentlicht wurde.
Bis zur Einsicht in die entsprechenden Originalseiten sollte die genaue Zuordnung daher vorsichtig formuliert werden:
Der Nachruf ist für den 2. Januar 1916 überliefert; die konkrete Fundstelle „Neue Freie Presse“ beziehungsweise „Wiener Zeitung“ bedarf noch des unmittelbaren Vergleichs der Zeitungsscans.
2. Herkunft und Lebensdaten
Anton Gassauer wurde am 7. April 1848 in Lobeditz, heute Zlovědice in Böhmen, geboren.
Er studierte Rechtswissenschaften in Prag und Wien und ließ sich später als Rechtsanwalt in der Reichshaupt- und Residenzstadt Wien nieder.
Er starb am 1. Januar 1916 in Wien.
Da er seinen 68. Geburtstag noch nicht erreicht hatte, war er bei seinem Tod genau genommen 67 Jahre alt. Die zeitgenössische Formulierung „im Alter von 68 Jahren“ ist wohl im Sinne von „im 68. Lebensjahr“ zu verstehen.
Das feierliche Leichenbegängnis war laut Nachruf für Dienstag um 2 Uhr nachmittags in der Wiener Schottenkirche angesetzt. Seine letzte Ruhestätte befindet sich auf dem Hietzinger Friedhof, Gruppe 20, Grab Nr. 43. Das Familiengrab steht unter Denkmalschutz.
3. Beruflicher Aufstieg und gesellschaftliche Stellung
Dr. Anton Gassauer gehörte offenbar zu jener kleinen Gruppe besonders angesehener Wiener Advokaten, die nicht nur gewöhnliche Zivil- und Vermögensangelegenheiten bearbeiteten, sondern als Vertrauensanwälte großer Familien und weitverzweigter Herrschaftsverwaltungen tätig waren.
Der Nachruf charakterisiert seine Stellung mit bemerkenswerter Deutlichkeit:
Die Vertretung hochadeliger Familien darf dabei nicht nur als gesellschaftliches Prestige verstanden werden. Die Rechtsgeschäfte großer Häuser umfassten unter anderem:
Für solche Aufgaben benötigte man nicht nur hervorragende Rechtskenntnisse, sondern auch absolute Verschwiegenheit, diplomatisches Geschick und persönliches Vertrauen.
4. Tätigkeit für fürstliche Häuser
In biografischen Zusammenstellungen wird Dr. Gassauer als fürstlich Dietrichsteinischer Zentraldirektor bezeichnet.
Eine solche Zentraldirektion war üblicherweise keine bloße Ehrenfunktion. Sie konnte die rechtliche, wirtschaftliche und administrative Oberleitung umfangreicher Besitzungen und Vermögenskomplexe umfassen. Welche konkreten Besitzungen des Hauses Dietrichstein Gassauer verwaltete, wann er die Funktion übernahm und welche besonderen Leistungen er dabei erbrachte, müsste noch anhand von Hof- und Staatshandbüchern, Adressbüchern sowie den erhaltenen Dietrichsteinischen Herrschaftsakten untersucht werden.
Daneben ist eine Verbindung zum fürstlichen Haus Collalto dokumentiert. Im Zusammenhang mit dem Archiv der Herrschaft Pirnitz erscheint Dr. Anton Gassauer 1907 als Rechtsberater des Fürsten Emanuel Collalto. Er wirkte dabei offenbar auch an Vereinbarungen über die Sicherung beziehungsweise Hinterlegung historischer Archivalien mit.
Damit zeigt sich, dass Gassauers Tätigkeit für aristokratische Häuser nicht lediglich auf vereinzelten Gerichtsvertretungen beruhte. Er war offenbar auch in Fragen der Vermögensverwaltung und der Bewahrung bedeutender Familienarchive eingebunden.
Noch zu klären bleibt allerdings, wie lange und mit welchem genauen Aufgabenbereich er als Dietrichsteinischer Zentraldirektor amtierte.
5. Ehe mit Sophie von Haberler
Am 14. Mai 1886 heiratete Anton Gassauer in Wien:
Sophie Marie Ottilie Karoline Leopoldine von Haberler
Sie wurde am 11. Januar 1861 in Wien geboren und starb am 8. Dezember 1954.
Sophie entstammte einer angesehenen Juristen- und Beamtenfamilie. Ihr Vater war:
Dr. Franz Xaver Ritter von Haberler
geboren am 3. November 1825 in Brünn,
gestorben am 13. Januar 1904 in Wien.
Franz Ritter von Haberler war unter anderem:
Er wurde mit seinen Nachkommen am 15. Februar 1873 durch Fürst Johann II. von Liechtenstein in den fürstlich liechtensteinischen Freiherrenstand erhoben.
Diese Standeserhebung war eine liechtensteinische, nicht eine österreichische Adelsverleihung. Ob und in welchem Umfang sie in Österreich amtlich anerkannt beziehungsweise bei österreichischen Behörden geführt wurde, ist noch anhand der einschlägigen Adels- und Standesakten zu untersuchen.
Bemerkenswert ist, dass Sophie auf dem Familiengrab ausdrücklich als:
bezeichnet wird. Der liechtensteinische Freiherrentitel wurde somit zumindest im familiären und gesellschaftlichen Gebrauch geführt.
Die Familie von Haberler ist nicht erst in einem Taschenbuch der 1930er-Jahre nachweisbar. Eine ausführliche Genealogie findet sich bereits im Genealogischen Taschenbuch der adeligen Häuser Österreichs, Jahrgang 1905.
6. Die Kinder des Ehepaares
Der überlieferte Nachruf nennt drei Kinder:
1. Dr. Anton Gassauer junior
Er war bereits seit mehreren Jahren in der Kanzlei seines Vaters tätig und setzte damit die juristische Familientradition fort.
Er war mit Hilda, geborene Steinhauser, verheiratet, einer Tochter des Großgrundbesitzers Dr. Robert Steinhauser.
Das Grabmal bestätigt Hilda Gassauer, geborene Steinhauser, als Angehörige der Familie. Die genaue Abstammung von Dr. Robert Steinhauser und die Eheschließung sollten noch durch Matriken oder Standesamtsunterlagen abgesichert werden.
2. Sophie Gassauer, verehelichte Richter
Sie war laut Nachruf mit dem Dragonerrittmeister Viktor Richter verheiratet, der sich Anfang 1916 im Felde befand. Für 1918 wird er als Oberstleutnant bezeichnet.
Eine moderne biografische Zusammenstellung nennt die Tochter allerdings „Julie“. Hier liegt offenbar eine Abweichung vor, die durch Geburts- und Heiratsmatriken sowie weitere Familienparteien geklärt werden sollte. Bis dahin besitzt die zeitgenössische Todesnachricht grundsätzlich das größere Gewicht.
3. Dr. Franz Gassauer
Er war k. k. Rechtspraktikant und leistete zum Zeitpunkt des Todes seines Vaters Militärdienst.
7. Schloss Kammer am Attersee
Mit der Familie Gassauer ist auch das berühmte Schloss Kammer am Attersee verbunden.
Nach der regionalen Chronik gelangte Schloss Kammer im Jahr 1909, nach wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehungsweise dem Konkurs der vorherigen Besitzerfamilie Horváth-Khevenhüller, in den Besitz von:
Diese Formulierung ist wichtig. Sie bestätigt zwar den Erwerb im familiären Umfeld Gassauers, lässt jedoch offen, ob:
als grundbücherliche Eigentümer eingetragen waren.
Die häufig anzutreffende Formulierung, Anton und Sophie Gassauer seien „gemeinsam Besitzer“ gewesen, ist daher ohne Einsicht in das damalige Grundbuch noch nicht abschließend bewiesen.
Schloss Kammer gehörte zu den eindrucksvollsten Landsitzen am Attersee. Der Erwerb eines derartigen Besitzes dokumentiert nicht nur beträchtliche wirtschaftliche Möglichkeiten, sondern auch die gesellschaftliche Position der Familie.
8. Orden und Auszeichnungen
Dr. Anton Gassauer war Träger des:
Außerdem werden mehrere, zum Teil höhere ausländische Ordensauszeichnungen erwähnt. Welche Orden dies im Einzelnen waren, ist bislang noch nicht vollständig dokumentiert.
Von besonderem Interesse ist ein Eintrag im Bestand des österreichischen Justizministeriums. Dort befindet sich unter dem Jahr 1908 ein eigener Vorgang:
Dieser Archivakt könnte Aufschluss darüber geben:
Die Verbindung zwischen dem Akt von 1908 und dem Ritterkreuz ist naheliegend, kann aber ohne Einsicht in den Akt noch nicht als bewiesen gelten.
9. War das Ritterkreuz eine zu geringe Auszeichnung?
Aus heutiger wie auch aus damaliger Sicht kann man durchaus fragen, ob das Ritterkreuz angesichts von Gassauers Stellung eher bescheiden bemessen war.
Der Franz-Joseph-Orden umfasste nach der Erweiterung seiner Klasseneinteilung:
Das Ritterkreuz war somit die unterste reguläre Klasse des Ordens.
Dennoch sollte man es nicht als bedeutungslos oder „mickrig“ einstufen. Die Verleihung eines kaiserlichen Ordens war eine amtlich anerkannte Ehrung und setzte eine entsprechende Antragstellung, Prüfung und allerhöchste Genehmigung voraus.
Im Verhältnis zu:
erscheint das Ritterkreuz allerdings tatsächlich als vergleichsweise zurückhaltende Auszeichnung.
Möglicherweise waren seine höheren ausländischen Orden Anerkennungen jener fürstlichen Häuser, für die er tätig war. Ihre genaue Bestimmung könnte zeigen, ob seine Verdienste im Ausland oder von souveränen Fürstenhäusern höher bewertet wurden als durch die österreichische Staatsverwaltung.
10. Warum wurde Anton Gassauer nicht geadelt?
Eine eindeutige Antwort lässt sich derzeit nicht geben.
Gesichert ist:
Nicht nachgewiesen ist bislang:
Bemerkenswert ist die Bezeichnung des Archivvorganges von 1908. Im selben Bestand werden bei anderen Advokaten Vorgänge ausdrücklich als „Adelsübertragung“ oder als Ansuchen „um Verleihung des Adelsstandes“ bezeichnet. Bei Gassauer lautet der Titel lediglich „Auszeichnungsanträge“.
Dies ist zwar kein endgültiger Beweis, spricht aber zunächst eher dafür, dass 1908 eine Ordensauszeichnung und keine Nobilitierung behandelt wurde.
11. Mögliche Erklärungen – ausdrücklich als Hypothesen
1. Gassauer strebte keine Nobilitierung an
Möglicherweise maß er einem Adelstitel keine besondere Bedeutung bei. Durch seine Ehe, seine Klientel, seinen Besitz und seine berufliche Stellung war er gesellschaftlich ohnehin in die höchsten Kreise integriert.
2. Seine Verdienste wurden als berufliche, nicht als staatliche Leistungen gewertet
Ein großer Teil seiner Tätigkeit erfolgte offenbar als selbstständiger Rechtsanwalt und als Funktionär beziehungsweise Vertrauensmann privater Adelshäuser. Solche Verdienste führten nicht automatisch zu einer staatlichen Nobilitierung.
3. Es fehlte ein entsprechender einflussreicher Antragsteller
Eine Standeserhebung erfolgte nicht allein wegen gesellschaftlicher Bekanntheit oder Vermögen. Erforderlich waren eine formelle Initiative, eine ausführliche Begründung und die Unterstützung zuständiger Stellen oder besonders einflussreicher Persönlichkeiten.
4. Der Orden wurde als ausreichende Anerkennung betrachtet
Möglicherweise sah das Justizministerium im Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens bereits eine angemessene Würdigung seiner Verdienste.
5. Ein weitergehender Vorgang blieb unvollendet
Zwischen dem Auszeichnungsvorgang von 1908 und Gassauers Tod am 1. Januar 1916 lagen nur wenige Jahre. Es ist zumindest denkbar, dass eine spätere höhere Ehrung erwogen, aber wegen des Weltkrieges, geänderter Prioritäten oder seines Todes nicht mehr verwirklicht wurde.
Für keine dieser Möglichkeiten liegt derzeit ein unmittelbarer Beweis vor.
12. Vorläufiges Ergebnis
Dr. Anton Gassauer war zweifellos weit mehr als ein gewöhnlicher Wiener Rechtsanwalt. Er gehörte zu den juristischen Vertrauenspersonen des Hochadels und offenbar auch einzelner Mitglieder des Kaiserhauses. Seine Verbindungen zu den Häusern Dietrichstein und Collalto, seine Ehe mit Sophie von Haberler, sein Besitz am Attersee und seine Stellung innerhalb der Advokatenkammer zeigen einen Mann, der gesellschaftlich bereits in der Welt des Adels angekommen war.
Dass er dennoch bürgerlich blieb, ist nach dem derzeitigen Forschungsstand kein nachweisbares Ergebnis einer Ablehnung oder eines gescheiterten Adelsgesuches. Vielmehr fehlt bislang jeder sichere Hinweis darauf, dass eine Nobilitierung überhaupt förmlich betrieben wurde.
Das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens war eine ehrenvolle, innerhalb der Ordenshierarchie jedoch vergleichsweise niedrige Auszeichnung. Ob ursprünglich eine höhere Ordensklasse vorgeschlagen worden war, könnte der Auszeichnungsakt des Jahres 1908 beantworten.
13. Offene Forschungsfragen
Quellen und weiterführende Nachweise
Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Anton Gassauer (1848–1916)
Ein Vertrauensmann des Hochadels und des Kaiserhauses – und die Frage nach seiner ausgebliebenen Nobilitierung
Ausgangspunkt
Am 1. Januar 1916 starb in Wien der Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Anton Gassauer, einer der angesehensten Wiener Rechtsanwälte seiner Zeit. Ein am folgenden Tag erschienener Nachruf schilderte ihn als hervorragenden Juristen, dessen Klientel zu einem beträchtlichen Teil aus Angehörigen des österreichischen Hochadels bestand. Auch Mitglieder des Kaiserhauses sollen sich von ihm vertreten haben.
Neben seiner fachlichen Tüchtigkeit hob der Nachruf ausdrücklich seine Charakter- und Herzenseigenschaften hervor. Einige Jahre gehörte Gassauer außerdem dem Ausschuss der niederösterreichischen Advokatenkammer an.
Seine gesellschaftliche Stellung, seine Verbindung zu führenden Adelsfamilien, seine Tätigkeit für fürstliche Häuser und seine Ordensauszeichnungen führen zu einer naheliegenden Frage:
Warum wurde ein Mann von solcher Stellung und mit derartigen Beziehungen offenbar niemals in den österreichischen Adel erhoben?
1. Quellenkritischer Hinweis zum Nachruf
Die hier zugrunde liegende Transkription bezeichnet als Fundstelle die Neue Freie Presse vom 2. Januar 1916.
Eine moderne biografische Zusammenstellung verweist hingegen auf einen Nachruf in der Wiener Zeitung vom selben Tag, dort auf Seite 9. Es ist durchaus möglich, dass die Todesnachricht in mehreren Wiener Zeitungen in gleicher oder sehr ähnlicher Form veröffentlicht wurde.
Bis zur Einsicht in die entsprechenden Originalseiten sollte die genaue Zuordnung daher vorsichtig formuliert werden:
Der Nachruf ist für den 2. Januar 1916 überliefert; die konkrete Fundstelle „Neue Freie Presse“ beziehungsweise „Wiener Zeitung“ bedarf noch des unmittelbaren Vergleichs der Zeitungsscans.
2. Herkunft und Lebensdaten
Anton Gassauer wurde am 7. April 1848 in Lobeditz, heute Zlovědice in Böhmen, geboren.
Er studierte Rechtswissenschaften in Prag und Wien und ließ sich später als Rechtsanwalt in der Reichshaupt- und Residenzstadt Wien nieder.
Er starb am 1. Januar 1916 in Wien.
Da er seinen 68. Geburtstag noch nicht erreicht hatte, war er bei seinem Tod genau genommen 67 Jahre alt. Die zeitgenössische Formulierung „im Alter von 68 Jahren“ ist wohl im Sinne von „im 68. Lebensjahr“ zu verstehen.
Das feierliche Leichenbegängnis war laut Nachruf für Dienstag um 2 Uhr nachmittags in der Wiener Schottenkirche angesetzt. Seine letzte Ruhestätte befindet sich auf dem Hietzinger Friedhof, Gruppe 20, Grab Nr. 43. Das Familiengrab steht unter Denkmalschutz.
3. Beruflicher Aufstieg und gesellschaftliche Stellung
Dr. Anton Gassauer gehörte offenbar zu jener kleinen Gruppe besonders angesehener Wiener Advokaten, die nicht nur gewöhnliche Zivil- und Vermögensangelegenheiten bearbeiteten, sondern als Vertrauensanwälte großer Familien und weitverzweigter Herrschaftsverwaltungen tätig waren.
Der Nachruf charakterisiert seine Stellung mit bemerkenswerter Deutlichkeit:
- Ein großer Teil seiner Klientel bestand aus Angehörigen des österreichischen Hochadels.
- Auch einzelne Mitglieder des Kaiserhauses wurden von ihm vertreten.
- Er galt als juristisch außerordentlich tüchtig.
- Er genoss wegen seiner persönlichen Integrität und seiner menschlichen Eigenschaften hohes Ansehen.
- Mehrere Jahre gehörte er dem Ausschuss der niederösterreichischen Advokatenkammer an.
Die Vertretung hochadeliger Familien darf dabei nicht nur als gesellschaftliches Prestige verstanden werden. Die Rechtsgeschäfte großer Häuser umfassten unter anderem:
- Fideikommisse und Familienvermögen,
- Grundbesitz und Herrschaftsverwaltungen,
- Erbschafts- und Nachlassfragen,
- Eheverträge und Versorgung von Familienmitgliedern,
- Stiftungen und Patronatsrechte,
- Kredit- und Hypothekenangelegenheiten,
- Rechtsstreitigkeiten zwischen Familienzweigen,
- Verhandlungen mit staatlichen Behörden.
Für solche Aufgaben benötigte man nicht nur hervorragende Rechtskenntnisse, sondern auch absolute Verschwiegenheit, diplomatisches Geschick und persönliches Vertrauen.
4. Tätigkeit für fürstliche Häuser
In biografischen Zusammenstellungen wird Dr. Gassauer als fürstlich Dietrichsteinischer Zentraldirektor bezeichnet.
Eine solche Zentraldirektion war üblicherweise keine bloße Ehrenfunktion. Sie konnte die rechtliche, wirtschaftliche und administrative Oberleitung umfangreicher Besitzungen und Vermögenskomplexe umfassen. Welche konkreten Besitzungen des Hauses Dietrichstein Gassauer verwaltete, wann er die Funktion übernahm und welche besonderen Leistungen er dabei erbrachte, müsste noch anhand von Hof- und Staatshandbüchern, Adressbüchern sowie den erhaltenen Dietrichsteinischen Herrschaftsakten untersucht werden.
Daneben ist eine Verbindung zum fürstlichen Haus Collalto dokumentiert. Im Zusammenhang mit dem Archiv der Herrschaft Pirnitz erscheint Dr. Anton Gassauer 1907 als Rechtsberater des Fürsten Emanuel Collalto. Er wirkte dabei offenbar auch an Vereinbarungen über die Sicherung beziehungsweise Hinterlegung historischer Archivalien mit.
Damit zeigt sich, dass Gassauers Tätigkeit für aristokratische Häuser nicht lediglich auf vereinzelten Gerichtsvertretungen beruhte. Er war offenbar auch in Fragen der Vermögensverwaltung und der Bewahrung bedeutender Familienarchive eingebunden.
Noch zu klären bleibt allerdings, wie lange und mit welchem genauen Aufgabenbereich er als Dietrichsteinischer Zentraldirektor amtierte.
5. Ehe mit Sophie von Haberler
Am 14. Mai 1886 heiratete Anton Gassauer in Wien:
Sophie Marie Ottilie Karoline Leopoldine von Haberler
Sie wurde am 11. Januar 1861 in Wien geboren und starb am 8. Dezember 1954.
Sophie entstammte einer angesehenen Juristen- und Beamtenfamilie. Ihr Vater war:
Dr. Franz Xaver Ritter von Haberler
geboren am 3. November 1825 in Brünn,
gestorben am 13. Januar 1904 in Wien.
Franz Ritter von Haberler war unter anderem:
- Hof- und Gerichtsadvokat,
- Präsident des fürstlich Liechtensteinischen Appellationsgerichtes,
- Ritter des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse,
- Träger weiterer liechtensteinischer und ausländischer Auszeichnungen.
Er wurde mit seinen Nachkommen am 15. Februar 1873 durch Fürst Johann II. von Liechtenstein in den fürstlich liechtensteinischen Freiherrenstand erhoben.
Diese Standeserhebung war eine liechtensteinische, nicht eine österreichische Adelsverleihung. Ob und in welchem Umfang sie in Österreich amtlich anerkannt beziehungsweise bei österreichischen Behörden geführt wurde, ist noch anhand der einschlägigen Adels- und Standesakten zu untersuchen.
Bemerkenswert ist, dass Sophie auf dem Familiengrab ausdrücklich als:
„Sophie Gassauer, geborene Freiin von Haberler“
bezeichnet wird. Der liechtensteinische Freiherrentitel wurde somit zumindest im familiären und gesellschaftlichen Gebrauch geführt.
Die Familie von Haberler ist nicht erst in einem Taschenbuch der 1930er-Jahre nachweisbar. Eine ausführliche Genealogie findet sich bereits im Genealogischen Taschenbuch der adeligen Häuser Österreichs, Jahrgang 1905.
6. Die Kinder des Ehepaares
Der überlieferte Nachruf nennt drei Kinder:
1. Dr. Anton Gassauer junior
Er war bereits seit mehreren Jahren in der Kanzlei seines Vaters tätig und setzte damit die juristische Familientradition fort.
Er war mit Hilda, geborene Steinhauser, verheiratet, einer Tochter des Großgrundbesitzers Dr. Robert Steinhauser.
Das Grabmal bestätigt Hilda Gassauer, geborene Steinhauser, als Angehörige der Familie. Die genaue Abstammung von Dr. Robert Steinhauser und die Eheschließung sollten noch durch Matriken oder Standesamtsunterlagen abgesichert werden.
2. Sophie Gassauer, verehelichte Richter
Sie war laut Nachruf mit dem Dragonerrittmeister Viktor Richter verheiratet, der sich Anfang 1916 im Felde befand. Für 1918 wird er als Oberstleutnant bezeichnet.
Eine moderne biografische Zusammenstellung nennt die Tochter allerdings „Julie“. Hier liegt offenbar eine Abweichung vor, die durch Geburts- und Heiratsmatriken sowie weitere Familienparteien geklärt werden sollte. Bis dahin besitzt die zeitgenössische Todesnachricht grundsätzlich das größere Gewicht.
3. Dr. Franz Gassauer
Er war k. k. Rechtspraktikant und leistete zum Zeitpunkt des Todes seines Vaters Militärdienst.
7. Schloss Kammer am Attersee
Mit der Familie Gassauer ist auch das berühmte Schloss Kammer am Attersee verbunden.
Nach der regionalen Chronik gelangte Schloss Kammer im Jahr 1909, nach wirtschaftlichen Schwierigkeiten beziehungsweise dem Konkurs der vorherigen Besitzerfamilie Horváth-Khevenhüller, in den Besitz von:
Dr. Anton Gassauer beziehungsweise dessen Gattin Sophie.
Diese Formulierung ist wichtig. Sie bestätigt zwar den Erwerb im familiären Umfeld Gassauers, lässt jedoch offen, ob:
- Anton Gassauer allein,
- Sophie Gassauer allein,
- oder beide Ehegatten gemeinsam
als grundbücherliche Eigentümer eingetragen waren.
Die häufig anzutreffende Formulierung, Anton und Sophie Gassauer seien „gemeinsam Besitzer“ gewesen, ist daher ohne Einsicht in das damalige Grundbuch noch nicht abschließend bewiesen.
Schloss Kammer gehörte zu den eindrucksvollsten Landsitzen am Attersee. Der Erwerb eines derartigen Besitzes dokumentiert nicht nur beträchtliche wirtschaftliche Möglichkeiten, sondern auch die gesellschaftliche Position der Familie.
8. Orden und Auszeichnungen
Dr. Anton Gassauer war Träger des:
Ritterkreuzes des kaiserlich österreichischen Franz-Joseph-Ordens
Außerdem werden mehrere, zum Teil höhere ausländische Ordensauszeichnungen erwähnt. Welche Orden dies im Einzelnen waren, ist bislang noch nicht vollständig dokumentiert.
Von besonderem Interesse ist ein Eintrag im Bestand des österreichischen Justizministeriums. Dort befindet sich unter dem Jahr 1908 ein eigener Vorgang:
„Auszeichnungsanträge für Advokaten: Dr. Anton Gassauer“
Dieser Archivakt könnte Aufschluss darüber geben:
- wer die Auszeichnung beantragte,
- welche Verdienste in der Begründung angeführt wurden,
- welche Ordensklasse ursprünglich vorgeschlagen wurde,
- ob mehrere Auszeichnungen erwogen wurden,
- und ob das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens das Ergebnis dieses Vorganges war.
Die Verbindung zwischen dem Akt von 1908 und dem Ritterkreuz ist naheliegend, kann aber ohne Einsicht in den Akt noch nicht als bewiesen gelten.
9. War das Ritterkreuz eine zu geringe Auszeichnung?
Aus heutiger wie auch aus damaliger Sicht kann man durchaus fragen, ob das Ritterkreuz angesichts von Gassauers Stellung eher bescheiden bemessen war.
Der Franz-Joseph-Orden umfasste nach der Erweiterung seiner Klasseneinteilung:
- Großkreuz,
- Komtur mit Stern,
- Komtur,
- Offizierskreuz,
- Ritterkreuz.
Das Ritterkreuz war somit die unterste reguläre Klasse des Ordens.
Dennoch sollte man es nicht als bedeutungslos oder „mickrig“ einstufen. Die Verleihung eines kaiserlichen Ordens war eine amtlich anerkannte Ehrung und setzte eine entsprechende Antragstellung, Prüfung und allerhöchste Genehmigung voraus.
Im Verhältnis zu:
- Gassauers jahrzehntelanger Tätigkeit,
- seiner Stellung als Vertrauensanwalt des Hochadels,
- seiner Vertretung von Mitgliedern des Kaiserhauses,
- seiner Funktion für bedeutende fürstliche Häuser,
- und seiner Tätigkeit in der Advokatenkammer
erscheint das Ritterkreuz allerdings tatsächlich als vergleichsweise zurückhaltende Auszeichnung.
Möglicherweise waren seine höheren ausländischen Orden Anerkennungen jener fürstlichen Häuser, für die er tätig war. Ihre genaue Bestimmung könnte zeigen, ob seine Verdienste im Ausland oder von souveränen Fürstenhäusern höher bewertet wurden als durch die österreichische Staatsverwaltung.
10. Warum wurde Anton Gassauer nicht geadelt?
Eine eindeutige Antwort lässt sich derzeit nicht geben.
Gesichert ist:
- Anton Gassauer bewegte sich beruflich in höchsten gesellschaftlichen Kreisen.
- Er war mit einer Angehörigen einer liechtensteinischen Freiherrenfamilie verheiratet.
- Er besaß beziehungsweise bewohnte mit seiner Familie Schloss Kammer.
- Er war für mehrere bedeutende Adelshäuser tätig.
- Er erhielt das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens.
- Für 1908 ist ein amtlicher Auszeichnungsvorgang im Justizministerium nachweisbar.
Nicht nachgewiesen ist bislang:
- dass Anton Gassauer jemals selbst um eine Nobilitierung ansuchte,
- dass eine Adelsverleihung von anderer Seite vorgeschlagen wurde,
- dass ein entsprechender Antrag abgelehnt wurde,
- dass er eine angebotene Standeserhebung ablehnte,
- oder dass politische beziehungsweise persönliche Gründe eine Erhebung verhinderten.
Bemerkenswert ist die Bezeichnung des Archivvorganges von 1908. Im selben Bestand werden bei anderen Advokaten Vorgänge ausdrücklich als „Adelsübertragung“ oder als Ansuchen „um Verleihung des Adelsstandes“ bezeichnet. Bei Gassauer lautet der Titel lediglich „Auszeichnungsanträge“.
Dies ist zwar kein endgültiger Beweis, spricht aber zunächst eher dafür, dass 1908 eine Ordensauszeichnung und keine Nobilitierung behandelt wurde.
11. Mögliche Erklärungen – ausdrücklich als Hypothesen
1. Gassauer strebte keine Nobilitierung an
Möglicherweise maß er einem Adelstitel keine besondere Bedeutung bei. Durch seine Ehe, seine Klientel, seinen Besitz und seine berufliche Stellung war er gesellschaftlich ohnehin in die höchsten Kreise integriert.
2. Seine Verdienste wurden als berufliche, nicht als staatliche Leistungen gewertet
Ein großer Teil seiner Tätigkeit erfolgte offenbar als selbstständiger Rechtsanwalt und als Funktionär beziehungsweise Vertrauensmann privater Adelshäuser. Solche Verdienste führten nicht automatisch zu einer staatlichen Nobilitierung.
3. Es fehlte ein entsprechender einflussreicher Antragsteller
Eine Standeserhebung erfolgte nicht allein wegen gesellschaftlicher Bekanntheit oder Vermögen. Erforderlich waren eine formelle Initiative, eine ausführliche Begründung und die Unterstützung zuständiger Stellen oder besonders einflussreicher Persönlichkeiten.
4. Der Orden wurde als ausreichende Anerkennung betrachtet
Möglicherweise sah das Justizministerium im Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens bereits eine angemessene Würdigung seiner Verdienste.
5. Ein weitergehender Vorgang blieb unvollendet
Zwischen dem Auszeichnungsvorgang von 1908 und Gassauers Tod am 1. Januar 1916 lagen nur wenige Jahre. Es ist zumindest denkbar, dass eine spätere höhere Ehrung erwogen, aber wegen des Weltkrieges, geänderter Prioritäten oder seines Todes nicht mehr verwirklicht wurde.
Für keine dieser Möglichkeiten liegt derzeit ein unmittelbarer Beweis vor.
12. Vorläufiges Ergebnis
Dr. Anton Gassauer war zweifellos weit mehr als ein gewöhnlicher Wiener Rechtsanwalt. Er gehörte zu den juristischen Vertrauenspersonen des Hochadels und offenbar auch einzelner Mitglieder des Kaiserhauses. Seine Verbindungen zu den Häusern Dietrichstein und Collalto, seine Ehe mit Sophie von Haberler, sein Besitz am Attersee und seine Stellung innerhalb der Advokatenkammer zeigen einen Mann, der gesellschaftlich bereits in der Welt des Adels angekommen war.
Dass er dennoch bürgerlich blieb, ist nach dem derzeitigen Forschungsstand kein nachweisbares Ergebnis einer Ablehnung oder eines gescheiterten Adelsgesuches. Vielmehr fehlt bislang jeder sichere Hinweis darauf, dass eine Nobilitierung überhaupt förmlich betrieben wurde.
Das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens war eine ehrenvolle, innerhalb der Ordenshierarchie jedoch vergleichsweise niedrige Auszeichnung. Ob ursprünglich eine höhere Ordensklasse vorgeschlagen worden war, könnte der Auszeichnungsakt des Jahres 1908 beantworten.
13. Offene Forschungsfragen
- Was enthält der im Österreichischen Staatsarchiv verzeichnete Akt „Auszeichnungsanträge für Advokaten: Dr. Anton Gassauer“ aus dem Jahr 1908?
- Bezieht sich dieser Akt tatsächlich auf das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens, und war ursprünglich eine höhere Ordensklasse vorgesehen?
- Welche ausländischen Orden und Ehrenzeichen besaß Gassauer genau?
- Existiert im Allgemeinen Verwaltungsarchiv beziehungsweise im Adelsarchiv ein Vorgang über eine mögliche Nobilitierung Gassauers?
- Von wann bis wann war Gassauer fürstlich Dietrichsteinischer Zentraldirektor, und welche Besitzungen oder Vermögensangelegenheiten unterstanden ihm?
- Wer war 1909 grundbücherlicher Erwerber von Schloss Kammer: Anton Gassauer, Sophie Gassauer oder beide Ehegatten?
- Lässt sich die militärische Laufbahn des Dragonerrittmeisters Viktor Richter einschließlich der Beförderung zum Oberstleutnant anhand der Ranglisten bestätigen?
- Wie lautete der Vorname der mit Viktor Richter verheirateten Tochter tatsächlich: Sophie oder – wie in einer modernen Zusammenstellung angegeben – Julie?
Quellen und weiterführende Nachweise
- Überlieferte Transkription des Nachrufes, zugeschrieben der Neuen Freien Presse vom 2. Januar 1916.
-
Biografische Zusammenstellung und Überlieferung des Nachrufes zu Anton Gassauer
-
Anton Gassauer – tschechische biografische Zusammenstellung mit weiteren Literaturangaben
-
Genealogisches Taschenbuch der adeligen Häuser Österreichs, Jahrgang 1905 – Familie von Haberler
-
Österreichisches Staatsarchiv: Justizministerium – Auszeichnungsanträge für Advokaten, darunter Dr. Anton Gassauer, 1908
-
Chronik der Region Attersee–Attergau – Erwerb von Schloss Kammer 1909
-
Grabmal der Familien Gassauer und Haberler auf dem Hietzinger Friedhof
-
Franz-Joseph-Orden – historische Darstellung und Ordensstatuten
-
Archivalien zur neueren Geschichte Österreichs – Hinweise auf Gassauers Tätigkeit für Fürst Emanuel Collalto und das Archiv Pirnitz
- Rott: Der politische Bezirk Podersam, 1902 – biografische Hinweise zu Anton Gassauer und seiner Heimatgemeinde
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