Chronologische Liste der Reichshofräte 1559–1806
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Chronologische Liste der Reichshofräte 1559–1806
1 Woche 2 Tage her - 1 Woche 2 Tage her
GIRALDUS
Eine außerordentlich nützliche Arbeitshilfe für Forschungen zur Geschichte des Heiligen Römischen Reiches stellt das Projekt Reichshofratsakten online zur Verfügung:
Susanne Gmoser: Chronologische Liste der Reichshofräte nach Oswald von Gschließer
Die im Juni 2014 erstellte, rund 210 Seiten umfassende Zusammenstellung basiert auf dem bis heute grundlegenden Werk:
Oswald von Gschließer, Der Reichshofrat. Bedeutung und Verfassung, Schicksal und Besetzung einer obersten Reichsbehörde von 1559 bis 1806, Wien 1942.
Gmoser hat die bei Gschließer verstreuten Angaben zu den Mitgliedern des Reichshofrats in eine chronologisch geordnete Tabelle überführt. Ordnungskriterium ist grundsätzlich das jeweilige Ernennungs- beziehungsweise Introduktionsdatum.
Was findet man in der Liste?
Gerade die Aufnahme unterschiedlicher historischer Namensformen macht die Zusammenstellung auch für Genealogen interessant. Wer einen Beamten, Juristen oder Angehörigen einer Adelsfamilie in den Reichshofratsakten sucht, erhält damit zugleich mögliche Schreibvarianten für weitere Archiv- und Datenbankrecherchen.
Warum ist der Reichshofrat für die Adelsforschung so wichtig?
Der Reichshofrat war weit mehr als ein Gericht. Gemeinsam mit dem Reichskammergericht gehörte er zur höchsten Gerichtsbarkeit des Heiligen Römischen Reiches. Gleichzeitig war er eine unmittelbar dem Kaiser zugeordnete Behörde.
Von besonderem Interesse für Genealogie und Adelsgeschichte sind seine Funktionen als oberster Reichslehnshof und als Behörde für die kaiserlichen Reservatrechte. Zu seinem Tätigkeitsbereich gehörten damit unter anderem:
Die Reichshofräte selbst bildeten zudem eine bemerkenswerte personelle Elite des Reiches. Juristen, Adelige, Diplomaten und hohe Verwaltungsbeamte begegnen hier oft an der Schnittstelle von kaiserlichem Hof, Territorialverwaltung, Diplomatie und Reichsgerichtsbarkeit.
Das Österreichische Staatsarchiv weist darauf hin, dass der Reichshofrat im 18. Jahrhundert bereits etwa 30 Räte umfasste, die sich auf die Herrenbank sowie die Ritter- und Gelehrtenbank verteilten. Nicht wenige Reichshofräte wechselten später in bedeutende diplomatische oder administrative Spitzenstellungen.
Einige interessante Eckpunkte aus der Liste
Am Beginn begegnet unter Kaiser Ferdinand I. Carl Graf zu Zollern, der von Gschließer beziehungsweise Gmoser als erster Reichshofratspräsident seit 1559 bezeichnet wird.
Am anderen Ende der Geschichte steht Friedrich Karl Johann Nepomuk Landgraf zu Fürstenberg. Er wurde am 20. Februar 1801 ernannt und am 16. März 1801 introduziert; die Tabelle bezeichnet ihn ausdrücklich als
Ein weiteres bemerkenswertes Detail betrifft Hermann Franz Freiherrn von Heß, 1800 in den Reichshofrat introduziert. Er starb erst 1855 in Wien und wird in der Zusammenstellung als letzter ehemaliger Reichshofrat bezeichnet.
Damit reicht die personelle Erinnerung an diese Institution fast ein halbes Jahrhundert über das Ende des Alten Reiches hinaus.
Quellenkritischer Hinweis
So wertvoll die Liste ist, sie sollte als Find- und Arbeitsbehelf und nicht als abschließendes biographisches Lexikon verstanden werden.
Susanne Gmoser weist ausdrücklich darauf hin, dass bei verschiedenen Reichshofräten bereits bei Gschließer elementare Angaben zu Lebensdaten, Herkunft, Ausbildung oder Karriere fehlen. Zudem basiert die Zusammenstellung im Kern auf einem 1942 erschienenen Werk.
Für weiterführende Forschungen empfiehlt sich daher die Gegenprüfung anhand der Reichshofratsprotokolle, der Personal- und Verfassungsakten sowie der inzwischen erschienenen modernen Inventare und Spezialstudien.
Gerade hierfür ist das laufende Erschließungsprojekt von besonderer Bedeutung. Der im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv erhaltene Bestand umfasst nach Schätzungen allein bei den Judicialia etwa 70.000 bis 80.000 Verzeichnungseinheiten. Das Material betrifft Personen und Rechtsangelegenheiten aus weiten Teilen Europas.
Für Familienforscher, die auf einen Reichshofrat, Reichsbeamten, Diplomaten oder Lehnsträger stoßen, kann Gmosers Liste deshalb ein hervorragender erster Einstieg in die weitere Recherche sein.
Online:
Chronologische Liste der Reichshofräte nach Oswald von Gschließer – zusammengestellt von Susanne Gmoser
Reichshofratsakten.de – Materialien und Literatur
Österreichisches Staatsarchiv – Bestand Reichshofrat
Literatur:
Oswald von Gschließer, Der Reichshofrat. Bedeutung und Verfassung, Schicksal und Besetzung einer obersten Reichsbehörde von 1559 bis 1806 (= Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte des ehemaligen Österreich 33), Wien 1942; Nachdruck Nendeln 1970.
Chronologische Liste der Reichshofräte 1559–1806
Eine Fundgrube für Adels-, Genealogie- und Verwaltungsgeschichte
Eine Fundgrube für Adels-, Genealogie- und Verwaltungsgeschichte
Eine außerordentlich nützliche Arbeitshilfe für Forschungen zur Geschichte des Heiligen Römischen Reiches stellt das Projekt Reichshofratsakten online zur Verfügung:
Susanne Gmoser: Chronologische Liste der Reichshofräte nach Oswald von Gschließer
Die im Juni 2014 erstellte, rund 210 Seiten umfassende Zusammenstellung basiert auf dem bis heute grundlegenden Werk:
Oswald von Gschließer, Der Reichshofrat. Bedeutung und Verfassung, Schicksal und Besetzung einer obersten Reichsbehörde von 1559 bis 1806, Wien 1942.
Gmoser hat die bei Gschließer verstreuten Angaben zu den Mitgliedern des Reichshofrats in eine chronologisch geordnete Tabelle überführt. Ordnungskriterium ist grundsätzlich das jeweilige Ernennungs- beziehungsweise Introduktionsdatum.
Was findet man in der Liste?
- Namen und Titel der Reichshofräte,
- unterschiedliche, in den Protokollen vorkommende Namensschreibweisen,
- Geburts- und Sterbedaten sowie Geburts- und Sterbeorte, soweit bekannt,
- Ausbildung und beruflichen Karriereweg,
- Ernennung, Einberufung, Introduktion beziehungsweise Vereidigung,
- erste und letzte nachweisbare Sitzungsteilnahme,
- Ausscheiden aus dem Reichshofrat,
- zusätzliche Bemerkungen,
- sowie die entsprechende Seitenangabe bei Gschließer.
Gerade die Aufnahme unterschiedlicher historischer Namensformen macht die Zusammenstellung auch für Genealogen interessant. Wer einen Beamten, Juristen oder Angehörigen einer Adelsfamilie in den Reichshofratsakten sucht, erhält damit zugleich mögliche Schreibvarianten für weitere Archiv- und Datenbankrecherchen.
Warum ist der Reichshofrat für die Adelsforschung so wichtig?
Der Reichshofrat war weit mehr als ein Gericht. Gemeinsam mit dem Reichskammergericht gehörte er zur höchsten Gerichtsbarkeit des Heiligen Römischen Reiches. Gleichzeitig war er eine unmittelbar dem Kaiser zugeordnete Behörde.
Von besonderem Interesse für Genealogie und Adelsgeschichte sind seine Funktionen als oberster Reichslehnshof und als Behörde für die kaiserlichen Reservatrechte. Zu seinem Tätigkeitsbereich gehörten damit unter anderem:
- Reichslehensangelegenheiten,
- Bestätigung und Verleihung kaiserlicher Privilegien,
- Standeserhöhungen,
- Legitimationen,
- Vormundschafts- und Familiensachen Reichsunmittelbarer,
- sowie zahlreiche Suppliken und Gnadensachen.
Die Reichshofräte selbst bildeten zudem eine bemerkenswerte personelle Elite des Reiches. Juristen, Adelige, Diplomaten und hohe Verwaltungsbeamte begegnen hier oft an der Schnittstelle von kaiserlichem Hof, Territorialverwaltung, Diplomatie und Reichsgerichtsbarkeit.
Das Österreichische Staatsarchiv weist darauf hin, dass der Reichshofrat im 18. Jahrhundert bereits etwa 30 Räte umfasste, die sich auf die Herrenbank sowie die Ritter- und Gelehrtenbank verteilten. Nicht wenige Reichshofräte wechselten später in bedeutende diplomatische oder administrative Spitzenstellungen.
Einige interessante Eckpunkte aus der Liste
Am Beginn begegnet unter Kaiser Ferdinand I. Carl Graf zu Zollern, der von Gschließer beziehungsweise Gmoser als erster Reichshofratspräsident seit 1559 bezeichnet wird.
Am anderen Ende der Geschichte steht Friedrich Karl Johann Nepomuk Landgraf zu Fürstenberg. Er wurde am 20. Februar 1801 ernannt und am 16. März 1801 introduziert; die Tabelle bezeichnet ihn ausdrücklich als
„den letzten in das Kolleg aufgenommenen Reichshofrat“.
Ein weiteres bemerkenswertes Detail betrifft Hermann Franz Freiherrn von Heß, 1800 in den Reichshofrat introduziert. Er starb erst 1855 in Wien und wird in der Zusammenstellung als letzter ehemaliger Reichshofrat bezeichnet.
Damit reicht die personelle Erinnerung an diese Institution fast ein halbes Jahrhundert über das Ende des Alten Reiches hinaus.
Quellenkritischer Hinweis
So wertvoll die Liste ist, sie sollte als Find- und Arbeitsbehelf und nicht als abschließendes biographisches Lexikon verstanden werden.
Susanne Gmoser weist ausdrücklich darauf hin, dass bei verschiedenen Reichshofräten bereits bei Gschließer elementare Angaben zu Lebensdaten, Herkunft, Ausbildung oder Karriere fehlen. Zudem basiert die Zusammenstellung im Kern auf einem 1942 erschienenen Werk.
Für weiterführende Forschungen empfiehlt sich daher die Gegenprüfung anhand der Reichshofratsprotokolle, der Personal- und Verfassungsakten sowie der inzwischen erschienenen modernen Inventare und Spezialstudien.
Gerade hierfür ist das laufende Erschließungsprojekt von besonderer Bedeutung. Der im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv erhaltene Bestand umfasst nach Schätzungen allein bei den Judicialia etwa 70.000 bis 80.000 Verzeichnungseinheiten. Das Material betrifft Personen und Rechtsangelegenheiten aus weiten Teilen Europas.
Für Familienforscher, die auf einen Reichshofrat, Reichsbeamten, Diplomaten oder Lehnsträger stoßen, kann Gmosers Liste deshalb ein hervorragender erster Einstieg in die weitere Recherche sein.
Online:
Chronologische Liste der Reichshofräte nach Oswald von Gschließer – zusammengestellt von Susanne Gmoser
Reichshofratsakten.de – Materialien und Literatur
Österreichisches Staatsarchiv – Bestand Reichshofrat
Literatur:
Oswald von Gschließer, Der Reichshofrat. Bedeutung und Verfassung, Schicksal und Besetzung einer obersten Reichsbehörde von 1559 bis 1806 (= Veröffentlichungen der Kommission für Neuere Geschichte des ehemaligen Österreich 33), Wien 1942; Nachdruck Nendeln 1970.
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