24. August 1307 – Der Papst kündigt die Untersuchung gegen den Templerorden an.
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24. August 1307 – Der Papst kündigt die Untersuchung gegen den Templerorden an.
11 Stunden 57 Minuten her - 11 Stunden 57 Minuten her
Ein kaum beachtetes Schreiben Clemens' V. markiert einen entscheidenden Wendepunkt auf dem Weg zum Templerprozess.
Am 24. August 1307 richtete Papst Clemens V. ein bemerkenswertes Schreiben an König Philipp IV. von Frankreich. Darin teilte er dem französischen König mit, dass er die schweren Anschuldigungen gegen den Orden der Tempelritter nunmehr einer kirchlichen Untersuchung unterziehen wolle.
Entgegen einer gelegentlich verbreiteten Darstellung war das Schreiben nicht an den Templergroßmeister Jacques de Molay gerichtet. Vielmehr berichtete Clemens dem König, dass gerade Jacques de Molay und mehrere Präzeptoren des Ordens selbst um eine Untersuchung gebeten hatten.
Für den Großmeister erschien ein förmliches Verfahren offenbar als Möglichkeit, den immer gefährlicher werdenden Gerüchten ein Ende zu setzen.
Von der Ungläubigkeit zum Zweifel
Besonders aufschlussreich ist die Haltung Clemens' V.
Philipp IV. hatte den Papst bereits bei früheren Zusammenkünften in Lyon und Poitiers über angebliche Verfehlungen der Templer informiert. Clemens erklärte in seinem Schreiben vom 24. August sinngemäß, er habe das ihm Berichtete zunächst kaum glauben können, da es ihm nahezu „unglaublich und unmöglich“ erschienen sei.
Inzwischen seien jedoch weitere ungewöhnliche und beunruhigende Gerüchte an ihn gelangt. Deshalb könne er die Sache nicht länger vollständig ignorieren.
Der Papst beabsichtigte daher, nach Beratung mit den Kardinälen eine kanonische Untersuchung einzuleiten.
Dabei ist allerdings Vorsicht mit dem modernen Ausdruck einer bereits fertig eingesetzten „Untersuchungskommission“ geboten. Die großen päpstlichen Kommissionen, welche später den Orden als Institution sowie einzelne Templer untersuchten, gehören erst in die nächste Phase des Verfahrens.
Jacques de Molay wollte Klarheit
Jacques de Molay hielt sich seit 1306/1307 im Westen auf. Ursprünglich standen ganz andere Fragen im Mittelpunkt seiner Gespräche mit Clemens V.: die Zukunft der Kreuzfahrerstaaten, die Vorbereitung eines neuen Kreuzzuges und insbesondere der wiederholt diskutierte Plan einer Vereinigung von Templern und Johannitern.
Molay hatte sich gegen eine solche Fusion ausgesprochen.
Nun musste er jedoch feststellen, dass am französischen Hof immer schwerere Anschuldigungen gegen seinen Orden kursierten. Gerade weil er offenbar von der Unschuld des Ordens überzeugt war, bat er den Papst um eine Untersuchung.
Es war rückblickend eine tragische Fehleinschätzung.
Molay vertraute darauf, dass ein geregeltes kirchenrechtliches Verfahren die Gerüchte widerlegen könne. Philipp IV. und seine Berater waren dagegen nicht bereit, die Angelegenheit ausschließlich der päpstlichen Gerichtsbarkeit zu überlassen.
Der König handelt
Nur drei Wochen nach dem päpstlichen Schreiben änderte sich die Situation dramatisch.
Am 14. September 1307 ließ Philipp IV. geheime Befehle an seine Amtsträger im ganzen Königreich versenden. Sie sollten sich auf eine gleichzeitig durchzuführende Aktion gegen die Templer vorbereiten.
Am Morgen des Freitag, 13. Oktober 1307, wurden die Tempelritter in Frankreich überraschend verhaftet.
Auch Jacques de Molay wurde festgenommen.
Die Aktion war sorgfältig vorbereitet worden. Die königlichen Amtsträger beschlagnahmten zugleich die Besitzungen des Ordens. Es folgten Verhöre wegen angeblicher Häresie, unter anderem wegen der Leugnung Christi, der Entehrung des Kreuzes, verbotener Küsse und angeblichen Götzendienstes.
Bei zahlreichen Verhören wurde Folter eingesetzt.
Ein Konflikt um die Zuständigkeit
Die Verhaftungsaktion Philipps war nicht einfach die Durchführung eines päpstlichen Befehls.
Gerade darin liegt ein wichtiger Schlüssel zum Verständnis des Templerprozesses.
Der Templerorden war als geistlicher Ritterorden unmittelbar dem Papst unterstellt. Die französische Krone hatte mit ihrer eigenständigen Aktion daher in einen Bereich eingegriffen, den Clemens V. als päpstliche Zuständigkeit betrachtete.
Der Papst reagierte zunächst mit deutlichem Missfallen.
Doch nachdem bereits zahlreiche Geständnisse vorlagen und die politische Dynamik kaum noch rückgängig zu machen war, griff Clemens selbst ein.
Mit der Bulle Pastoralis praeeminentiae vom 22. November 1307 befahl er schließlich auch den übrigen christlichen Herrschern, die Templer festzunehmen und deren Besitz für die Kirche sicherzustellen.
Damit wurde aus der französischen Aktion eine Angelegenheit der gesamten lateinischen Christenheit.
1308: Die eigentlichen päpstlichen Untersuchungen
Im folgenden Jahr versuchte Clemens V., das Verfahren wieder stärker unter päpstliche Kontrolle zu bringen.
Mit Faciens misericordiam vom 12. August 1308 wurde das weitere Verfahren geordnet. Nun entstanden jene päpstlichen und diözesanen Untersuchungsgremien, die einerseits gegen einzelne Ordensmitglieder und andererseits gegen den Templerorden als Institution ermitteln sollten.
Damit ist auch der Unterschied zum 24. August 1307 deutlich:
Der 24. August war die Ankündigung einer kirchlichen Untersuchung – nicht bereits die vollständige institutionelle Organisation des späteren Templerprozesses.
1312: Das Ende des Ordens
Nach jahrelangen Untersuchungen, Geständnissen, Widerrufen und politischen Auseinandersetzungen fiel die Entscheidung auf dem Konzil von Vienne.
Mit der Bulle Vox in excelso vom 22. März 1312 hob Clemens V. den Templerorden schließlich auf.
Bemerkenswert ist dabei die juristische Form: Der Orden wurde nicht aufgrund eines abschließenden allgemeinen Schuldspruches wegen erwiesener Häresie verurteilt, sondern durch päpstliche Verfügung aufgehoben.
Sein Ruf sei durch die Vorgänge derart zerstört worden, dass ein Fortbestehen nicht mehr möglich erscheine.
Der 24. August 1307 als Wendepunkt
Das Schreiben Clemens' V. vom 24. August wirkt im Rückblick beinahe tragisch.
Jacques de Molay und andere führende Templer hatten selbst um eine Untersuchung gebeten. Sie hofften offenbar, durch ein kirchenrechtliches Verfahren die gegen sie verbreiteten Anschuldigungen ausräumen zu können.
Stattdessen setzte nur wenige Wochen später eine Entwicklung ein, die sich ihrer Kontrolle vollständig entzog.
Vom päpstlichen Untersuchungswillen am 24. August über den geheimen königlichen Verhaftungsbefehl vom 14. September bis zum Zugriff am 13. Oktober 1307 vergingen gerade einmal sieben Wochen.
Was zunächst als Untersuchung zur Klärung von Gerüchten gedacht gewesen war, entwickelte sich zu einem der berühmtesten Prozesse des europäischen Mittelalters – und schließlich zum Untergang eines Ordens, der fast zwei Jahrhunderte lang zu den bedeutendsten militärisch-religiösen Institutionen der lateinischen Christenheit gehört hatte.
Chronologie
Literatur und Quellenhinweise
Malcolm Barber, The Trial of the Templars, Cambridge University Press.
Malcolm Barber / Keith Bate (Hrsg.), The Templars: Selected Sources.
Sean L. Field, The Heresy of the Templars and the Dream of a French Inquisition, in: Michael D. Bailey / Sean L. Field (Hrsg.), Late Medieval Heresy: New Perspectives.
Édouard Boutaric, Clément V, Philippe le Bel et les Templiers, Revue des questions historiques 10 (1871).
Stephanus Baluzius, Vitae Paparum Avenionensium.
Am 24. August 1307 richtete Papst Clemens V. ein bemerkenswertes Schreiben an König Philipp IV. von Frankreich. Darin teilte er dem französischen König mit, dass er die schweren Anschuldigungen gegen den Orden der Tempelritter nunmehr einer kirchlichen Untersuchung unterziehen wolle.
Entgegen einer gelegentlich verbreiteten Darstellung war das Schreiben nicht an den Templergroßmeister Jacques de Molay gerichtet. Vielmehr berichtete Clemens dem König, dass gerade Jacques de Molay und mehrere Präzeptoren des Ordens selbst um eine Untersuchung gebeten hatten.
Für den Großmeister erschien ein förmliches Verfahren offenbar als Möglichkeit, den immer gefährlicher werdenden Gerüchten ein Ende zu setzen.
Die Führung des Ordens suchte also nicht die Vermeidung einer Untersuchung – sie verlangte sie selbst.
Von der Ungläubigkeit zum Zweifel
Besonders aufschlussreich ist die Haltung Clemens' V.
Philipp IV. hatte den Papst bereits bei früheren Zusammenkünften in Lyon und Poitiers über angebliche Verfehlungen der Templer informiert. Clemens erklärte in seinem Schreiben vom 24. August sinngemäß, er habe das ihm Berichtete zunächst kaum glauben können, da es ihm nahezu „unglaublich und unmöglich“ erschienen sei.
Inzwischen seien jedoch weitere ungewöhnliche und beunruhigende Gerüchte an ihn gelangt. Deshalb könne er die Sache nicht länger vollständig ignorieren.
Der Papst beabsichtigte daher, nach Beratung mit den Kardinälen eine kanonische Untersuchung einzuleiten.
Dabei ist allerdings Vorsicht mit dem modernen Ausdruck einer bereits fertig eingesetzten „Untersuchungskommission“ geboten. Die großen päpstlichen Kommissionen, welche später den Orden als Institution sowie einzelne Templer untersuchten, gehören erst in die nächste Phase des Verfahrens.
Jacques de Molay wollte Klarheit
Jacques de Molay hielt sich seit 1306/1307 im Westen auf. Ursprünglich standen ganz andere Fragen im Mittelpunkt seiner Gespräche mit Clemens V.: die Zukunft der Kreuzfahrerstaaten, die Vorbereitung eines neuen Kreuzzuges und insbesondere der wiederholt diskutierte Plan einer Vereinigung von Templern und Johannitern.
Molay hatte sich gegen eine solche Fusion ausgesprochen.
Nun musste er jedoch feststellen, dass am französischen Hof immer schwerere Anschuldigungen gegen seinen Orden kursierten. Gerade weil er offenbar von der Unschuld des Ordens überzeugt war, bat er den Papst um eine Untersuchung.
Es war rückblickend eine tragische Fehleinschätzung.
Molay vertraute darauf, dass ein geregeltes kirchenrechtliches Verfahren die Gerüchte widerlegen könne. Philipp IV. und seine Berater waren dagegen nicht bereit, die Angelegenheit ausschließlich der päpstlichen Gerichtsbarkeit zu überlassen.
Der König handelt
Nur drei Wochen nach dem päpstlichen Schreiben änderte sich die Situation dramatisch.
Am 14. September 1307 ließ Philipp IV. geheime Befehle an seine Amtsträger im ganzen Königreich versenden. Sie sollten sich auf eine gleichzeitig durchzuführende Aktion gegen die Templer vorbereiten.
Am Morgen des Freitag, 13. Oktober 1307, wurden die Tempelritter in Frankreich überraschend verhaftet.
Auch Jacques de Molay wurde festgenommen.
Die Aktion war sorgfältig vorbereitet worden. Die königlichen Amtsträger beschlagnahmten zugleich die Besitzungen des Ordens. Es folgten Verhöre wegen angeblicher Häresie, unter anderem wegen der Leugnung Christi, der Entehrung des Kreuzes, verbotener Küsse und angeblichen Götzendienstes.
Bei zahlreichen Verhören wurde Folter eingesetzt.
Ein Konflikt um die Zuständigkeit
Die Verhaftungsaktion Philipps war nicht einfach die Durchführung eines päpstlichen Befehls.
Gerade darin liegt ein wichtiger Schlüssel zum Verständnis des Templerprozesses.
Der Templerorden war als geistlicher Ritterorden unmittelbar dem Papst unterstellt. Die französische Krone hatte mit ihrer eigenständigen Aktion daher in einen Bereich eingegriffen, den Clemens V. als päpstliche Zuständigkeit betrachtete.
Der Papst reagierte zunächst mit deutlichem Missfallen.
Doch nachdem bereits zahlreiche Geständnisse vorlagen und die politische Dynamik kaum noch rückgängig zu machen war, griff Clemens selbst ein.
Mit der Bulle Pastoralis praeeminentiae vom 22. November 1307 befahl er schließlich auch den übrigen christlichen Herrschern, die Templer festzunehmen und deren Besitz für die Kirche sicherzustellen.
Damit wurde aus der französischen Aktion eine Angelegenheit der gesamten lateinischen Christenheit.
1308: Die eigentlichen päpstlichen Untersuchungen
Im folgenden Jahr versuchte Clemens V., das Verfahren wieder stärker unter päpstliche Kontrolle zu bringen.
Mit Faciens misericordiam vom 12. August 1308 wurde das weitere Verfahren geordnet. Nun entstanden jene päpstlichen und diözesanen Untersuchungsgremien, die einerseits gegen einzelne Ordensmitglieder und andererseits gegen den Templerorden als Institution ermitteln sollten.
Damit ist auch der Unterschied zum 24. August 1307 deutlich:
Der 24. August war die Ankündigung einer kirchlichen Untersuchung – nicht bereits die vollständige institutionelle Organisation des späteren Templerprozesses.
1312: Das Ende des Ordens
Nach jahrelangen Untersuchungen, Geständnissen, Widerrufen und politischen Auseinandersetzungen fiel die Entscheidung auf dem Konzil von Vienne.
Mit der Bulle Vox in excelso vom 22. März 1312 hob Clemens V. den Templerorden schließlich auf.
Bemerkenswert ist dabei die juristische Form: Der Orden wurde nicht aufgrund eines abschließenden allgemeinen Schuldspruches wegen erwiesener Häresie verurteilt, sondern durch päpstliche Verfügung aufgehoben.
Sein Ruf sei durch die Vorgänge derart zerstört worden, dass ein Fortbestehen nicht mehr möglich erscheine.
Der 24. August 1307 als Wendepunkt
Das Schreiben Clemens' V. vom 24. August wirkt im Rückblick beinahe tragisch.
Jacques de Molay und andere führende Templer hatten selbst um eine Untersuchung gebeten. Sie hofften offenbar, durch ein kirchenrechtliches Verfahren die gegen sie verbreiteten Anschuldigungen ausräumen zu können.
Stattdessen setzte nur wenige Wochen später eine Entwicklung ein, die sich ihrer Kontrolle vollständig entzog.
Vom päpstlichen Untersuchungswillen am 24. August über den geheimen königlichen Verhaftungsbefehl vom 14. September bis zum Zugriff am 13. Oktober 1307 vergingen gerade einmal sieben Wochen.
Was zunächst als Untersuchung zur Klärung von Gerüchten gedacht gewesen war, entwickelte sich zu einem der berühmtesten Prozesse des europäischen Mittelalters – und schließlich zum Untergang eines Ordens, der fast zwei Jahrhunderte lang zu den bedeutendsten militärisch-religiösen Institutionen der lateinischen Christenheit gehört hatte.
Chronologie
- 24. August 1307 – Clemens V. informiert Philipp IV. über seine Absicht, die Vorwürfe gegen die Templer kirchlich untersuchen zu lassen.
- 14. September 1307 – Philipp IV. versendet geheime Verhaftungsbefehle an seine Amtsträger.
- 13. Oktober 1307 – weitgehend gleichzeitige Verhaftung der Templer in Frankreich.
- 27. Oktober 1307 – Clemens V. protestiert gegen das Vorgehen des französischen Königs.
- 22. November 1307 – Pastoralis praeeminentiae: päpstlicher Befehl zur Festnahme der Templer in der gesamten Christenheit.
- 12. August 1308 – Faciens misericordiam: Organisation der päpstlichen Untersuchungsverfahren.
- 22. März 1312 – Vox in excelso: Aufhebung des Templerordens durch Clemens V.
Literatur und Quellenhinweise
Malcolm Barber, The Trial of the Templars, Cambridge University Press.
Malcolm Barber / Keith Bate (Hrsg.), The Templars: Selected Sources.
Sean L. Field, The Heresy of the Templars and the Dream of a French Inquisition, in: Michael D. Bailey / Sean L. Field (Hrsg.), Late Medieval Heresy: New Perspectives.
Édouard Boutaric, Clément V, Philippe le Bel et les Templiers, Revue des questions historiques 10 (1871).
Stephanus Baluzius, Vitae Paparum Avenionensium.
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