"Ritter als Adelsstand" in Deutsches Adelsblatt
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"Ritter als Adelsstand" in Deutsches Adelsblatt
2 Wochen 2 Tage her - 2 Wochen 2 Tage her
In der Ausgabe des „Deutschen Adelsblatts“ vom 15. Juni 2026 findet sich ein besonders aufschlussreicher Beitrag mit dem Titel „Ritter als Adelstitel“, verfasst von dem von uns sehr geschätzten Freiherrn von Frölichsthal.
Da diese Frage in genealogischen und heraldischen Foren immer wieder zu Diskussionen und Missverständnissen führt, möchte ich mir erlauben, diesen wichtigen Beitrag hier im Originalwortlaut widerzugeben. Er bietet eine fundierte, verständliche und klärende Definition und kann damit wesentlich zu einer sachlichen und erkenntnisreichen Diskussion beitragen.Eine unbedingt lesenswerte Lektüre für alle, die sich mit Adelstiteln, historischen Standesbezeichnungen und deren korrekter Einordnung beschäftigen!
Da diese Frage in genealogischen und heraldischen Foren immer wieder zu Diskussionen und Missverständnissen führt, möchte ich mir erlauben, diesen wichtigen Beitrag hier im Originalwortlaut widerzugeben. Er bietet eine fundierte, verständliche und klärende Definition und kann damit wesentlich zu einer sachlichen und erkenntnisreichen Diskussion beitragen.Eine unbedingt lesenswerte Lektüre für alle, die sich mit Adelstiteln, historischen Standesbezeichnungen und deren korrekter Einordnung beschäftigen!
--- Beginn Zitat ---
Die langsame Trennung des niederen Adels in zwei Stufen war Mitte des 18. Jahrhunderts abgeschlossen: Kaiserin Maria Theresia erließ 1753 als Erzherzogin eine Verordnung an die österreichischen Landstände, wonach eine "Ritterliches oder Herren-Stands Diploma" Voraussetzung für die Aufnahme in die österreichischen Landstände wäre.
Diese Formulierung zeigt, dass die Trennung als bereits erfolgt und daher bestehend vorausgesetzt wurde. In den Diplomen wurde nunmehr durchgehend zwischen der Verleihung des Adels- und der des Ritterstandes unterschieden. Die diplommäßige Erhebung erfolgte in den "Reichsritterstand". Der Begnadete wurde im Text als "des Heiligen Römischen Reiches Ritter" bezeichnet, der Titel war daher immer "Ritter" und nie "Reichsritter" wie von manchen gerne geführt.
Untitulierte Adelige hatten im Reich das Recht auf das Prädikat Edler. Wenn, was häufiger geschah, der Reichsadel und der Ritterstand in einem verliehen wurden, resultierte daraus die Anrede "Ritter und Edler".
Nach dem Untergang des alten Reiches machten soweit ersichtlich nur drei Nachfolgestaaten von der Möglichkeit der Verleihung des Ritterstandes als eigenständiger Adelsstufe Gebrauch: Bayern, Österreich und sehr selten auch Württemberg.
Vor allem in Bayern wurden, wie ein Blick in Gritzners "Standes-Erhebungen" zeigte, häufig Adels- und Ritterstand in einem verliehen. Dort wurde auch die alte Reichübung, jemanden als "Ritter und Edlen" zu titulieren. beibehalten.
In Österreich hingegen gab es keine derartige Doppelverleihungen und auch nie diesen Doppeltitel. Gesellschaftlich wurden und werden untitulierter Adel und Ritterstand in Österreich immer als gleichwertig empfunden, was dazu geführt hat, dass der Titel Ritter im gesellschaftlichen Verkehr fast nicht vorkommt.
--- Ende Zitat ---
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