Dr. Julius Cohn Edler von Hortenau – Namensablegung 1912

Dr. Julius Cohn Edler von Hortenau – Namensablegung 1912

4 Wochen 1 Tag her - 4 Wochen 1 Tag her
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Dr. Julius Cohn Edler von Hortenau – Namensablegung 1912 und die Hortenau-Kinder

Ausgangspunkt war die Frage, ob der 1911 geadelte Kurarzt Dr. Julius Cohn seinen Namen bis 1918 weiterhin als „Cohn Edler von Hortenau“ führte, oder ob es noch vor dem Ende der Monarchie einen Akt gab, durch welchen er den bürgerlichen Familiennamen Cohn ablegen und sich nur „Edler von Hortenau“ nennen durfte.

Nach Durchsicht der vorliegenden Angaben und des Aufsatzes von Jan Županič lässt sich die Frage ziemlich eindeutig beantworten:

Ja, es gab einen solchen Akt bereits vor 1918.

Dr. Julius Cohn wurde zunächst 1911 mit dem Prädikat „Edler von Hortenau“ geadelt. Die maßgebliche Nobilitierung erfolgte durch Allerhöchste Entschließung vom 24. Oktober 1911; das Diplom wurde am 27. November 1911 in Wien ausgefertigt. In dieser ersten Form lautete der Name demnach noch:

      
Dr. Julius Hortenau, Carlotta Boos-Waldeck und Marie Schleinzer

Dr. Julius Cohn Edler von Hortenau

Parallel dazu wurden auch die minderjährigen Geschwister Alfred und Hildegard Adam, die Kinder der Maria Therese Schleinzer bzw. Adam aus ihrer Beziehung mit Erzherzog Otto von Österreich, mit demselben Prädikat „von Hortenau“ in den österreichischen Adelstand erhoben. Diese Erhebung erfolgte nach Županič am selben Tag, wurde aber nicht in gleicher Weise öffentlich behandelt wie jene des Dr. Julius Cohn.

Der entscheidende zweite Schritt erfolgte dann 1912: Durch Allerhöchste Entschließung vom 25. Mai 1912 wurde Dr. Julius Cohn sowie Alfred und Hildegard Adam gestattet, die bisherigen bürgerlichen Familiennamen „Cohn“ bzw. „Adam“ wegzulassen und nur mehr das Prädikat bzw. den Adelsnamen „Edler/Edle von Hortenau“ zu führen.

Damit ergibt sich folgende Abfolge:
  • 24. Oktober 1911: Allerhöchste Entschließung bzw. Handschreiben zur Erhebung in den österreichischen Adelstand.
  • 27. November 1911: Diplomsausfertigung in Wien; Dr. Julius Cohn erhält den Adelstand mit „Edler von Hortenau“.
  • 25. Mai 1912: Bewilligung zur Ablegung der bisherigen Familiennamen „Cohn“ bzw. „Adam“ und zur Führung allein des Namens „Edler/Edle von Hortenau“.

Die ursprüngliche Frage ist daher dahingehend zu beantworten, dass Julius Cohn den Namen „Cohn Edler von Hortenau“ wohl nur in der kurzen Übergangszeit zwischen der Nobilitierung 1911 und der namensrechtlichen Bewilligung von 1912 geführt haben dürfte. Ab der Bewilligung vom 25. Mai 1912 war die Führung als „Dr. Julius Edler von Hortenau“ bzw. „Dr. Julius von Hortenau“ aktenmäßig gedeckt.

Zum Hintergrund der Nobilitierung

Der Fall ist deshalb besonders interessant, weil er nicht nur eine gewöhnliche Standeserhebung betrifft, sondern zugleich eine höfisch-dynastische Verschleierungs- bzw. Ordnungslösung darstellt.

Maria Therese Schleinzer, geborene Adam, stand in einer Beziehung zu Erzherzog Otto von Österreich, dem Vater des späteren Kaisers Karl I. Aus dieser Verbindung stammten Alfred Adam und Hildegard Adam. Beide Kinder wuchsen später im Haushalt des Kurarztes Dr. Julius Cohn in Abbazia/Opatija auf, den Maria Therese Schleinzer 1902 geheiratet hatte.

Nach Županič war die gesellschaftliche und rechtliche Stellung dieser Kinder heikel. Eine klassische Legitimation oder eine offene Anerkennung im Sinne einer dynastischen Abstammung kam offenbar nicht in Betracht. Ebenso war eine bloße Adoption durch Dr. Cohn nicht der gangbare Weg. Gerade deshalb wurde die Lösung gewählt, alle Beteiligten — Dr. Julius Cohn sowie die Kinder Alfred und Hildegard Adam — mit demselben Prädikat auszustatten und ihnen anschließend die Führung eines gemeinsamen Namens zu ermöglichen.

Die in Frank’s Adelslexikon erwähnte Bezeichnung der Kinder als „Adoptivkinder“ sollte daher mit Vorsicht gelesen werden. Nach Županič spricht vieles dafür, dass der eigentliche Weg nicht eine einfache Adoption mit nachfolgender Namensübertragung war, sondern eine eigene, parallel angelegte Nobilitierung der Kinder samt späterer Bewilligung zur einheitlichen Namensführung.

Die Rolle der Gräfin Boos-Waldeck

Eine bemerkenswerte Rolle spielte Gräfin Charlotte bzw. Carlotta von Boos-Waldeck, geborene Freiin von Breidbach-Bürresheim. Sie stand offenbar in engem Zusammenhang mit der Betreuung bzw. gesellschaftlichen Absicherung der Kinder Alfred und Hildegard. Županič hebt hervor, dass gerade sie beim Kaiser auf eine Regelung der Stellung dieser Kinder hinwirkte.

Interessant ist auch, dass ursprünglich andere Prädikate bzw. Namensformen erwogen wurden. Nach den Angaben aus dem Adelsakt brachte Gräfin Boos-Waldeck zunächst den Namen bzw. das Prädikat „von Horst“ ins Spiel. Dies wurde aber offenbar wegen bereits bestehender adeliger Familien bzw. Prädikatsverwendungen dieses Namens abgelehnt.

Dr. Julius Cohn selbst beantragte später die Prädikate:
  • Hohenau
  • Hortenau
  • Hoheneich

Auch „Hohenau“ war problematisch, da es bereits eine gräfliche Familie dieses Namens gab. „Hoheneich“ war als Ortsname ebenfalls nicht genehm. Übrig blieb schließlich „Hortenau“ — ein in der Tat wohlklingendes und freies Prädikat.

Wappen der Hortenau

Nach Županič wurde mit dem Diplom vom 27. November 1911 auch ein Wappen verliehen. Die Blasonierung lässt sich sinngemäß wie folgt wiedergeben:

Geteilter Schild, oben Silber, unten Rot; im oberen Feld drei rote Sterne, gestellt 1:2. Auf dem Schild ein gekrönter Turnierhelm mit rot-silbernen Decken. Als Helmzier zwei geschlossene Adlerflügel, der rechte rot-silbern, der linke silbern-rot geteilt.

Der im Aufsatz abgebildete Wappenschild zeigt diese einfache, aber sehr einprägsame Gestaltung. Auffällig ist, dass das Wappen für Dr. Julius Cohn und die beiden Adam-Kinder identisch war, was den beabsichtigten Eindruck einer einheitlichen Familie zusätzlich unterstrich.

Zum Hof- und Staatshandbuch

Dass Dr. Julius Cohn bzw. Julius von Hortenau im k. u. k. Hof- und Staatshandbuch 1912–1918 offenbar nicht aufscheint, ist kein zwingendes Gegenargument gegen die Namensführung. Er war Kurarzt in Abbazia und kaiserlicher Rat, aber nicht notwendigerweise in einer Funktion, die eine regelmäßige Aufnahme in das Hof- und Staatshandbuch erwarten ließe. Entscheidend sind hier vielmehr die Hofadelsakten und die spätere Namensbewilligung.

Stammbaum und spätere Genealogie

Der bei Županič abgebildete Stammbaum ist für den Zusammenhang mit Habsburg und später dem Kennedy-Komplex interessant, aber offenbar nicht als vollständige Genealogie der Familie Hortenau zu verstehen. Der Stammbaum bietet eine Übersicht über die prominente Abstammungslinie und spätere Verbindungen, lässt aber einzelne genealogische Details offen.

Bekannt ist, dass Alfred von Hortenau später ebenfalls Arzt wurde und in Abbazia wirkte. Hildegard von Hortenau wird in späteren biographischen Angaben als Klavierpädagogin und Komponistin erwähnt. Die spätere Genealogie, insbesondere die Nachkommen und die Namensführung nach 1918 bzw. außerhalb Österreichs, wäre ein eigenes Forschungsthema.

Vorläufiges Fazit

Die gesuchte Antwort lautet:

Dr. Julius Cohn durfte sich nicht erst bis 1918, sondern bereits ab 1912 unter Weglassung des Familiennamens Cohn nur mehr „Edler von Hortenau“ nennen.

Die Nobilitierung von 1911 lautete zunächst auf „Cohn Edler von Hortenau“. Durch den weiteren Akt vom 25. Mai 1912 wurde jedoch die Ablegung des bisherigen Familiennamens bewilligt. Dasselbe galt sinngemäß für Alfred und Hildegard Adam, die fortan ebenfalls nur mehr „Edle von Hortenau“ führen durften.

Offene Fragen zur weiteren Klärung
  • Hat jemand den vollständigen Hofadelsakt AT-OeStA/AVA Adel HAA AR 150.2 in Kopie und kann die genaue Formulierung der Allerhöchsten Entschließung vom 25. Mai 1912 wiedergeben?
  • Gibt es im Monatsblatt oder Jahrbuch des ADLER eine Notiz zur Nobilitierung Cohn/Hortenau oder zu Alfred und Hildegard Adam von Hortenau?
  • Ist der Eintrag in Frank’s Adelslexikon, wonach Alfred und Hildegard als „Adoptivkinder“ bezeichnet werden, quellenmäßig auflösbar? Handelt es sich um eine vereinfachende Darstellung oder gab es später doch noch einen separaten familienrechtlichen Akt?
  • Lässt sich die Veröffentlichung der Nobilitierung Dr. Julius Cohns in der Wiener Zeitung über ANNO genau nachweisen?
  • Gibt es Matrikenbelege zu Alfred Adam/von Hortenau und Hildegard Adam/von Hortenau, insbesondere zu Geburt, Eheschließung und späterer Namensführung?
  • Welche Unterlagen liegen zu den späteren Namensschreibweisen der Familie in den Akten von 1922–1926 vor?

Quellen und Hinweise
  • Österreichisches Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv, Adelsarchiv: AT-OeStA/AVA Adel HAA AR 150.2, „Cohn, Julius, Dr., Adelsstand, ‘Edler von Hortenau’, Ablegung des Familiennamens ‘Cohn’ und Führung des Prädikates ‘Hortenau’ (1912), 1911.11.27–1912.“
    www.archivinformatio...ID=5431371
  • Österreichisches Staatsarchiv, Allgemeines Verwaltungsarchiv, Adelsarchiv: AT-OeStA/AVA Adel HAA AR 150.3, „Cohn Edler von Hortenau, Familie, diverse Ersuchen um Ausfertigung eines Zertifikates, Namensschreibweise, 1922–1926.“
    www.archivinformatio...ID=5431372
  • Jan Županič: „The Hortenau Family — the Unknown Hapsburgs“, in: The Polish Heraldry Society Yearbook, New Series, Vol. X (XXI), 2011, S. 117–122.
  • Jan Županič: „Hortenau (Cohn von Hortenau)“, Nová šlechta v českých zemích a podunajské monarchii.
    www.novanobilitas.eu...n-hortenau
  • Frank’s Adelslexikon, Nachträge, Angaben zu Cohn Edler von Hortenau bzw. Adam Edle von Hortenau.
  • Reinhard Binder-Krieglstein: Österreichisches Adelsrecht. Von der Ausgestaltung des Adelsrechts der cisleithanischen Reichshälfte bis zum Adelsaufhebungsgesetz der Republik unter besonderer Berücksichtigung des adeligen Namensrechts, Frankfurt am Main 2000.
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